Tagesordnung - Sitzung der Gemeindevertretung Mönkhagen
|
|
TOP | Betreff | Vorlage | |||||||||||||||||||
---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
Ö 1 | Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der Beschlussfähigkeit | ||||||||||||||||||||
Ö 2 | Änderungs- und Ergänzungsanträge zur Tagesordnung, evtl. Anträge auf Ausschluss der Öffentlichkeit, Feststellung der Tagesordnung | ||||||||||||||||||||
Ö 3 | Einwohnerfragestunde | ||||||||||||||||||||
Ö 4 | Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 30.09.2021 | SI/2021/18-039 | |||||||||||||||||||
Ö 5 | Bericht des Bürgermeisters | ||||||||||||||||||||
Ö 6 | Erhebung und Genehmigung einer Kommunalverfassungsbeschwerde gegen das FAG 2020 | 2021/18-108 | |||||||||||||||||||
Ö 7 | Anpassung der Grundgebühr der Abwasserbeseitigung | 2022/18-113 | |||||||||||||||||||
Ö 8 | Haushaltssatzung - mit Plan 2022 | 2022/18-112 | |||||||||||||||||||
Ö 9 | Träger- und Finanzierungsvereinbarung Kita "Villa Kunterbunt" in Zarpen | 2021/18-106 | |||||||||||||||||||
VORLAGE | |||||||||||||||||||||
Beschlussvorschlag:Die Gemeindevertretung stimmt dem Abschluss einer Finanzierungsvereinbarung mit dem Deutschen Roten Kreuz, Kreisverband Stormarn e.V. insbesondere mit folgenden Eckpunkten zu:
- Die Vereinbarung folgt dem Prinzip der Fehlbedarfsfinanzierung zu 100 % durch die Gemeinden Zarpen und Mönkhagen gegenüber dem Einrichtungsträger bis zum 31.12.2024. - Der Einrichtungsträger verpflichtet sich, Kinder mit Wohnsitz in den Gemeinden Zarpen und Mönkhagen im Verhältnis der Belegungsrechte vorrangig aufzunehmen. - Die Gemeinde kann den Einrichtungsträger in Regress nehmen, sofern Verstöße des Einrichtungsträgers zu einem Verlust des Förderanspruchs oder zu einer Rückforderung von gewährten Fördermitteln führen. - Der Einrichtungsträger verpflichtet sich, Personalkosten, welche im Zusammenhang mit der Zubereitung und der Verteilung der Verpflegung und dem Reinigen der Küche entstehen, zusätzlich zu den nach dem KiTaG zulässigen Elterngebühren auf die Eltern umzulegen.
Der Bürgermeister wird gebeten, gemeinsam mit dem Bürgermeister der Gemeinde Zarpen die Verhandlungen mit dem Deutschen Roten Kreuz, Kreisverband Stormarn e.V. aufzunehmen und eine entsprechende Finanzierungsvereinbarung abzuschließen. |
|||||||||||||||||||||
17.02.2022 - Finanz-, Bau-, Umwelt- und Sozialausschuss der Gemeinde Mönkhagen | |||||||||||||||||||||
Ö 8 - (offen) | |||||||||||||||||||||
Beschluss: Die Gemeindevertretung möge beschließen: Die Gemeindevertretung stimmt dem Abschluss einer Finanzierungsvereinbarung mit dem Deutschen Roten Kreuz, Kreisverband Stormarn e.V. insbesondere mit folgenden Eckpunkten zu:
- Die Vereinbarung folgt dem Prinzip der Fehlbedarfsfinanzierung zu 100 % durch die Gemeinden Zarpen und Mönkhagen gegenüber dem Einrichtungsträger bis zum 31.12.2024. - Der Einrichtungsträger verpflichtet sich, Kinder mit Wohnsitz in den Gemeinden Zarpen und Mönkhagen im Verhältnis der Belegungsrechte vorrangig aufzunehmen. - Die Gemeinde kann den Einrichtungsträger in Regress nehmen, sofern Verstöße des Einrichtungsträgers zu einem Verlust des Förderanspruchs oder zu einer Rückforderung von gewährten Fördermitteln führen. - Der Einrichtungsträger verpflichtet sich, Personalkosten, welche im Zusammenhang mit der Zubereitung und der Verteilung der Verpflegung und dem Reinigen der Küche entstehen, zusätzlich zu den nach dem KiTaG zulässigen Elterngebühren auf die Eltern umzulegen.
Der Bürgermeister wird gebeten, gemeinsam mit dem Bürgermeister der Gemeinde Zarpen die Verhandlungen mit dem Deutschen Roten Kreuz, Kreisverband Stormarn e.V. aufzunehmen und eine entsprechende Finanzierungsvereinbarung abzuschließen.
|
|||||||||||||||||||||
03.03.2022 - Gemeindevertretung Mönkhagen | |||||||||||||||||||||
Ö 9 - (offen) | |||||||||||||||||||||
Beschluss: Die Gemeindevertretung beschließt: Die Gemeindevertretung stimmt dem Abschluss einer Finanzierungsvereinbarung mit dem Deutschen Roten Kreuz, Kreisverband Stormarn e.V. insbesondere mit folgenden Eckpunkten zu:
- Die Vereinbarung folgt dem Prinzip der Fehlbedarfsfinanzierung zu 100 % durch die Gemeinden Zarpen und Mönkhagen gegenüber dem Einrichtungsträger bis zum 31.12.2024. - Der Einrichtungsträger verpflichtet sich, Kinder mit Wohnsitz in den Gemeinden Zarpen und Mönkhagen im Verhältnis der Belegungsrechte vorrangig aufzunehmen. - Die Gemeinde kann den Einrichtungsträger in Regress nehmen, sofern Verstöße des Einrichtungsträgers zu einem Verlust des Förderanspruchs oder zu einer Rückforderung von gewährten Fördermitteln führen. - Der Einrichtungsträger verpflichtet sich, Personalkosten, welche im Zusammenhang mit der Zubereitung und der Verteilung der Verpflegung und dem Reinigen der Küche entstehen, zusätzlich zu den nach dem KiTaG zulässigen Elterngebühren auf die Eltern umzulegen.
Der Bürgermeister wird gebeten, gemeinsam mit dem Bürgermeister der Gemeinde Zarpen die Verhandlungen mit dem Deutschen Roten Kreuz, Kreisverband Stormarn e.V. aufzunehmen und eine entsprechende Finanzierungsvereinbarung abzuschließen.
|
|||||||||||||||||||||
Ö 10 | Aufhebung der Gebührensatzung für Dienstleistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Mönkhagen | 2022/18-114 | |||||||||||||||||||
Ö 11 | Ausschreibung Erdgas- und Stromlieferung sowie Ermächtigung zur Auftragsvergabe | 2022/18-115 | |||||||||||||||||||
Ö 12 | Verschiedenes | ||||||||||||||||||||