Tagesordnung - Gemeinsame Sitzung des Finanz- und Kulturausschusses sowie des Bau-, Wege- und Umweltausschusses der Gemeinde Rehhorst
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TOP | Betreff | Vorlage | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Ö 1 | Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der Beschlussfähigkeit | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 2 | Haushaltssatzung mit Plan 2022 | 2022/19-158 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
VORLAGE | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Beschlussvorschlag:
1. Nach öffentlicher Beratung werden ohne/ mit folgenden Änderungen beschlossen: - Der Haushaltsplan für das Jahr 2022. - Die beigefügte Haushaltssatzung der Gemeinde Rehhorst für das Haushaltsjahr 2022.
2. Die Gemeindevertretung ermächtigt gemäß § 82 Abs. 1 Satz 4 GO die Bürgermeisterin, bei unerheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben die Zustimmung zur Leistung dieser Ausgaben zu erteilen. Ausgaben sind unerheblich, wenn der Betrag von EUR 1.000,00 im Einzelfall nicht überschritten wird.
3. Gemäß § 2a Absatz 3 Brandschutzgesetz werden die Ein- und Ausgabepläne für das Jahr 2022 für die jeweils durch die Freiwillige Feuerwehren Rehhorst und Pöhls verwalteten Sondervermögen genehmigt. Die Gemeindevertretung ermächtigt gemäß § 82 Abs. 1 Satz 4 GO die Bürgermeisterin und die Wehrführer, bei unerheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben die Zustimmung zur Leistung dieser Ausgaben zu erteilen. Ausgaben sind unerheblich, wenn der Betrag von EUR 1.000,00 im Einzelfall nicht überschritten wird.
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10.02.2022 - Finanz- und Kulturausschuss Gemeinde Rehhorst | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 2 - zur Kenntnis genommen | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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10.02.2022 - Gemeindevertretung Rehhorst | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 9 - geändert beschlossen | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Beschluss: Die Gemeindevertretung beschließt:
- Der Haushaltsplan für das Jahr 2022. - Die beigefügte Haushaltssatzung der Gemeinde Rehhorst für das Haushaltsjahr 2022.
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Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Präsentation Haushaltsplan 2022 (1337 KB) |