Tagesordnung - Sitzung der Gemeindevertretung Klein Wesenberg
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TOP | Betreff | Vorlage | |||||||||||||||||||
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Ö 1 | Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der Beschlussfähigkeit | ||||||||||||||||||||
Ö 2 | Änderungs- und Ergänzungsanträge zur Tagesordnung, evtl. Anträge auf Ausschluss der Öffentlichkeit, Feststellung der Tagesordnung | ||||||||||||||||||||
Ö 3 | Einwohnerfragestunde | ||||||||||||||||||||
Ö 4 | Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 09.12.2021 | SI/2021/17-040 | |||||||||||||||||||
Ö 5 | Bericht des Bürgermeisters | ||||||||||||||||||||
Ö 6 | 12. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Klein Wesenberg für die Teilgebiete A) südlich Alte Dorfstraße (Kreisstraße K 7) und östlich der Teichanlage B) südlich der Straße Am Kirchberg, östlich Am Kirchberg 2 und westlich Am Kirchberg 4 C) Flächen nördlich der Straße Am Kirchberg, gelegen östlich des bestehenden Friedhofes sowie auf dem Grundstück Am Kirchberg 1 hier: Änderung des Entwurfs sowie neuer Entwurfs- und Auslegungsbeschluss | 2022/17-126 | |||||||||||||||||||
Ö 7 | Bebauungsplan Nr. 11 der Gemeinde Klein Wesenberg für das Gebiet Alte Dorfstraße (Kreisstraße K 7), östlich der Teichanlage bis einschließlich Alte Dorfstraße 18a hier: Auswertung der Stellungnahmen zur Frühzeitigen Beteiligung sowie Entwurfs- und Auslegungsbeschluss | 2022/17-127 | |||||||||||||||||||
Ö 8 | Ausschreibung Erdgas- und Stromlieferung sowie Ermächtigung zur Auftragsvergabe | 2022/17-121 | |||||||||||||||||||
Ö 9 | Bau- eines Fuß- und Radweges am Heideweg - Sachstandsbericht | ||||||||||||||||||||
Ö 10 | Entschlammung der Klärteiche 1 und 2 | 2021/17-120 | |||||||||||||||||||
Ö 11 | Hospiz Lebensweg hier: Antrag auf finanzielle Unterstützung durch die Gemeinde Klein Wesenberg | 2022/17-123 | |||||||||||||||||||
Ö 12 | Haushaltssatzung - mit Plan 2022 | 2022/17-122 | |||||||||||||||||||
VORLAGE | |||||||||||||||||||||
Beschlussvorschlag:1. Nach öffentlicher Beratung werden ohne/ mit folgenden Änderungen beschlossen: - Der Haushaltsplan für das Jahr 2022. - Die beigefügte Haushaltssatzung der Gemeinde Klein Wesenberg für das
2. Die Gemeindevertretung ermächtigt gemäß § 82 Abs. 1 Satz 4 GO den Bürgermeister, bei unerheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben die Zustimmung zur Leistung dieser Ausgaben zu erteilen. Ausgaben sind unerheblich, wenn der Betrag von 1.000,00 € im Einzelfall nicht überschritten wird.
3. Gemäß § 2a Absatz 3 Brandschutzgesetz werden die Ein- und Ausgabepläne für das Jahr 2022 für das durch die Freiwilligen Feuerwehren der Gemeinde verwaltete Sondervermögen genehmigt. Die Gemeindevertretung ermächtigt gemäß § 82 Abs. 1 Satz 4 GO den Bürgermeister und den Gemeindewehrführer, bei unerheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben die Zustimmung zur Leistung dieser Ausgaben zu erteilen. Ausgaben sind unerheblich, wenn der Betrag von 1.000,00 € im Einzelfall nicht überschritten wird.
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08.03.2022 - Finanz-, Bau- und Umweltausschuss der Gemeinde Klein Wesenberg | |||||||||||||||||||||
Ö 8 - ungeändert beschlossen | |||||||||||||||||||||
Beschluss: Die Gemeindevertretung möge beschließen:
- Der Haushaltsplan für das Jahr 2022. - Die beigefügte Haushaltssatzung der Gemeinde Klein Wesenberg für das Haushaltsjahr 2022.
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08.03.2022 - Gemeindevertretung Klein Wesenberg | |||||||||||||||||||||
Ö 12 - ungeändert beschlossen | |||||||||||||||||||||
Beschluss: Die Gemeindevertretung beschließt:
1. Nach öffentlicher Beratung werden ohne folgenden Änderungen beschlossen: - Der Haushaltsplan für das Jahr 2022. - Die beigefügte Haushaltssatzung der Gemeinde Klein Wesenberg für das Haushaltsjahr 2022.
2. Die Gemeindevertretung ermächtigt gemäß § 82 Abs. 1 Satz 4 GO den Bürgermeister, bei unerheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben die Zustimmung zur Leistung dieser Ausgaben zu erteilen. Ausgaben sind unerheblich, wenn der Betrag von 1.000,00 € im Einzelfall nicht überschritten wird.
Gemäß § 2a Absatz 3 Brandschutzgesetz werden die Ein- und Ausgabepläne für das Jahr 2022 für das durch die Freiwilligen Feuerwehren der Gemeinde verwaltete Sondervermögen genehmigt. Die Gemeindevertretung ermächtigt gemäß § 82 Abs. 1 Satz 4 GO den Bürgermeister und den Gemeindewehrführer, bei unerheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben die Zustimmung zur Leistung dieser Ausgaben zu erteilen. Ausgaben sind unerheblich, wenn der Betrag von 1.000,00 € im Einzelfall nicht überschritten wird.
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Ö 13 | Verschiedenes | ||||||||||||||||||||
Ö 14 | Realisierung des Projektes "Seniorengerechtes Wohnen Kirchberg 4" | ||||||||||||||||||||
Ö 15 | Ehrungen langjähriger ordentlicher und bürgerlicher Gremienmitglieder | ||||||||||||||||||||