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Tagesordnung - Sitzung der Gemeindevertretung Barnitz  

Bezeichnung: Sitzung der Gemeindevertretung Barnitz
Gremium: Gemeindevertretung Barnitz
Datum: Di, 22.02.2022 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 20:55 Anlass: Sitzung
Raum: Feuerwehrgerätehaus Groß Barnitz
Ort: Schlitzer Weg 3, 23858 Barnitz

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der Beschlussfähigkeit      
Ö 2  
Änderungs- und Ergänzungsanträge zur Tagesordnung, evtl. Anträge auf Ausschluss der Öffentlichkeit, Feststellung der Tagesordnung      
Ö 3  
Einwohnerfragestunde      
Ö 4  
Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 16.12.2021  
SI/2021/12-051  
Ö 5  
Bericht des Bürgermeisters      
Ö 6  
Neufassung Hauptsatzung der Gemeinde Barnitz  
Enthält Anlagen
2021/12-104  
Ö 7  
Erlass Bekanntmachungssatzung der Gemeinde Barnitz  
Enthält Anlagen
2021/12-105  
Ö 8  
Gebührenanpassung Abwasserbeseitigung  
Enthält Anlagen
2022/12-119  
Ö 9  
Haushaltssatzung - mit Plan 2022  
Enthält Anlagen
2022/12-120  
    VORLAGE
   

Beschlussvorschlag:

1. Nach öffentlicher Beratung werden ohne/ mit folgenden Änderungen beschlossen:

- Der Haushaltsplan für das Jahr 2022.

- Die beigefügte Haushaltssatzung der Gemeinde Barnitzr das Haushaltsjahr 2022.

 

2. Die Gemeindevertretung ermächtigt gemäß § 82 Abs. 1 Satz 4 GO denrgermeister, bei unerheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben die Zustimmung zur Leistung dieser Ausgaben zu erteilen. Ausgaben sind unerheblich, wenn der Betrag von 1.000,00 € im Einzelfall nicht überschritten wird.

 

3. Gemäß § 2a Absatz 3 Brandschutzgesetz werden die Ein- und Ausgabepläne für das Jahr 2022 für das durch die Freiwilligen Feuerwehren der Gemeinde verwaltete Sondervermögen genehmigt. Die Gemeindevertretung ermächtigt gemäß § 82 Abs. 1 Satz 4 GO den Bürgermeister und den Gemeindewehrführer, bei unerheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben die Zustimmung zur Leistung dieser Ausgaben zu erteilen. Ausgaben sind unerheblich, wenn der Betrag von 1.000,00 € im Einzelfall nicht überschritten wird.

 

   
    22.02.2022 - Finanzausschuss der Gemeinde Barnitz
    Ö 6 - (offen)
   

Beschluss:

Die Gemeindevertretung möge beschließen:

 

  1. Nach öffentlicher Beratung werden mit folgenden Änderungen beschlossen:
    1. Erhöhung Hebesatz Grundsteuer B auf 317%
    2. 538030.5221001 „Filmen und Spülen Kanalleitungen“ in 2022 EUR              5.000,-
    3. 541010.5221000 „Unterhaltung des sonstigen unbeweglichen
      Vermögens (Erhaltungsaufwand)“ + TEUR 10 EUR              40.000,-
    4. 542010.7831100 „Buswartehaus Trenthorster Str. (Invest.) EUR              5.000,-
    5. 551010.7831103 „Erw. u. Erricht. Kindespielgeräte (Invest.) EUR              20.000,-

 

- Der Haushaltsplan für das Jahr 2022.

- Die beigefügte Haushaltssatzung der Gemeinde Barnitz für das Haushaltsjahr 2022.

 

2. Die Gemeindevertretung ermächtigt gemäß § 82 Abs. 1 Satz 4 GO denrgermeister, bei unerheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben die Zustimmung zur Leistung dieser Ausgaben zu erteilen. Ausgaben sind unerheblich, wenn der Betrag von EUR 1.000,00 im Einzelfall nicht überschritten wird.

 

3. Gemäß § 2a Absatz 3 Brandschutzgesetz werden die Ein- und Ausgabepläne r das Jahr 2022 r das durch die Freiwilligen Feuerwehren der Gemeinde verwaltete Sondervermögen genehmigt. Die Gemeindevertretung ermächtigt gemäß § 82 Abs. 1 Satz 4 GO denrgermeister, den Gemeindewehrführer und die Ortswehrwehrführer, bei unerheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben die Zustimmung zur Leistung dieser Ausgaben zu erteilen. Ausgaben sind unerheblich, wenn der Betrag von EUR 1.000,00 im Einzelfall nicht überschritten wird.

 

Abstimmungsergebnis: 

4

Stimmen dafür

 

 

0

Stimmen dagegen

 

 

0

Stimmenthaltungen

 

 

 

 

 

   
    22.02.2022 - Gemeindevertretung Barnitz
    Ö 9 - (offen)
   

Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt:

1. Nach öffentlicher Beratung werden mit folgenden Änderungen beschlossen:

 

Zusätzlich sind folgende Ausgaben einzuplanen:

  • + 10.000 Euro für die Brückenreparatur
  • + 10.000 Euro für Sirenen
  • + 5.000 Euro für Verfilmung und Spülen des Kanalnetzes
  • + 10.000 Euro für Schachtdeckel und Einläufe
  • + 20.000 Euro für Spielplätze (investiv)
  • + 5.000 Euro Buswartehaus (investiv)

 

- Der Haushaltsplan für das Jahr 2022.

- Die beigefügte Haushaltssatzung der Gemeinde Barnitz für das Haushaltsjahr 2022.

 

Grundsteuer A:  Erhöhung um 1% auf 302 %

Grundsteuer B: Erhöhung um 16% auf 317 %

Gewerbesteuer: keine Erhöhung 

 

2. Die Gemeindevertretung ermächtigt gemäß § 82 Abs. 1 Satz 4 GO denrgermeister, bei unerheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben die Zustimmung zur Leistung dieser Ausgaben zu erteilen. Ausgaben sind unerheblich, wenn der Betrag von 1.000,00 € im Einzelfall nicht überschritten wird.

 

3. Gemäß § 2a Absatz 3 Brandschutzgesetz werden die Ein- und Ausgabepläne r das Jahr 2022 r das durch die Freiwilligen Feuerwehren der Gemeinde verwaltete Sondervermögen genehmigt. Die Gemeindevertretung ermächtigt gemäß § 82 Abs. 1 Satz 4 GO denrgermeister die Ortswehrführer und den Gemeindewehrführer, bei unerheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben die Zustimmung zur Leistung dieser Ausgaben zu erteilen. Ausgaben sind unerheblich, wenn der Betrag von 1.000,00 € im Einzelfall nicht überschritten wird.

 

Abstimmungsergebnis: 

6

Stimmen dafür

 

 

0

Stimmen dagegen

 

 

0

Stimmenthaltungen

 

 

 

 

 

Ö 10  
Ausschreibung Stromlieferung Straßenbeleuchtung und Ermächtigung zur Auftragsvergabe  
2022/12-122  
Ö 11  
Verschiedenes      
               

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