Tagesordnung - Sitzung des Finanz-, Bau- und Umweltausschusses der Gemeinde Klein Wesenberg
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TOP | Betreff | Vorlage | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Ö 1 | Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der Beschlussfähigkeit | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 2 | Änderungs- und Ergänzungsanträge zur Tagesordnung, evtl. Anträge auf Ausschluss der Öffentlichkeit, Feststellung der Tagesordnung | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 3 | Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 08.03.2022 | SI/2022/17-043 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 4 | Erarbeitung eines integrierten Ortsentwicklungskonzeptes | 2022/17-131 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 5 | 12. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Klein Wesenberg für die Teilgebiete A) südl. Alte Dorfstraße (K 7) und östl. Teichanlage sowie östl. Hauptstraße (K 7) und westl. der Teichanlage B) südl. der Straße Am Kirchberg, östl. Am Kirchberg 2 und westl. Am Kirchberg 6 C) nördl. der Straße Am Kirchberg, gelegen östl. des bestehenden Friedhofes sowie auf dem Grundstück Am Kirchberg 1 hier: Erweiterung des Teilgebietes A) sowie neuer Entwurfs- und Auslegungsbeschluss | 2022/17-132 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
VORLAGE | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Beschlussvorschlag:
Es wird folgendes Planungsziele verfolgt:
- Umwandlung von Grünfläche in Fläche für den Gemeinbedarf zur Sicherung des neuen Standortes für die Freiwillige Feuerwehr Klein Wesenberg sowie - Umwandlung von Fläche für die Land- und Forstwirtschaft zur Siedlungsentwicklung.
3.1. Der Entwurf der 12. Änderung des Flächennutzungsplanes für die Teilgebiete
a) südlich Alte Dorfstraße (Kreisstraße K 7) und östlich Teichanlage sowie östlich Hauptstraße (Kreisstraße K 7) und westlich der Teichanlage b) südlich der Straße Am Kirchberg, östlich Am Kirchberg 2 und westlich Am Kirchberg 6 c) Flächen nördlich der Straße Am Kirchberg, gelegen östlich des bestehenden Friedhofes sowie auf dem Grundstück Am Kirchberg 1
und die Begründung werden in den vorliegenden Fassungen (mit folgenden Änderungen) gebilligt:
3.2. Der Entwurf des Planes und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die Naturschutzverbände sowie die Nachbargemeinden über die Auslegung zu benachrichtigen. Zusätzlich sind der Inhalt der Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung und die nach § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB auszulegenden Unterlagen ins Internet einzustellen und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich zu machen.
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21.06.2022 - Finanz-, Bau- und Umweltausschuss der Gemeinde Klein Wesenberg | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 5 - ungeändert beschlossen | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Beschluss: Die Gemeindevertretung möge beschließen:
Es wird folgendes Planungsziele verfolgt:
- Umwandlung von Grünfläche in Fläche für den Gemeinbedarf zur Sicherung des neuen Standortes für die Freiwillige Feuerwehr Klein Wesenberg sowie - Umwandlung von Fläche für die Land- und Forstwirtschaft zur Siedlungsentwicklung.
3.1. Der Entwurf der 12. Änderung des Flächennutzungsplanes für die Teilgebiete
a) südlich Alte Dorfstraße (Kreisstraße K 7) und östlich Teichanlage sowie östlich Hauptstraße (Kreisstraße K 7) und westlich der Teichanlage b) südlich der Straße Am Kirchberg, östlich Am Kirchberg 2 und westlich Am Kirchberg 6 c) Flächen nördlich der Straße Am Kirchberg, gelegen östlich des bestehenden Friedhofes sowie auf dem Grundstück Am Kirchberg 1
und die Begründung werden in den vorliegenden Fassungen gebilligt:
3.2. Der Entwurf des Planes und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die Naturschutzverbände sowie die Nachbargemeinden über die Auslegung zu benachrichtigen. Zusätzlich sind der Inhalt der Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung und die nach § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB auszulegenden Unterlagen ins Internet einzustellen und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich zu machen.
Bemerkungen: Aufgrund des § 22 GO waren folgende Gemeindevertreter/-innen bzw. bürgerlichen Mitglieder von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend: Detlef Möller, Henning Hochstein
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28.06.2022 - Gemeindevertretung Klein Wesenberg | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 6 - ungeändert beschlossen | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Beschluss Teilgebiete B und C: Die Gemeindevertretung beschließt:
2.1. Der Entwurf der 12. Änderung des Flächennutzungsplanes für die Teilgebiete
a) südlich der Straße Am Kirchberg, östlich Am Kirchberg 2 und westlich Am Kirchberg 6 b) Flächen nördlich der Straße Am Kirchberg, gelegen östlich des bestehenden Friedhofes sowie auf dem Grundstück Am Kirchberg 1
und die Begründung werden in den vorliegenden Fassungen gebilligt:
2.2. Der Entwurf des Planes und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die Naturschutzverbände sowie die Nachbargemeinden über die Auslegung zu benachrichtigen. Zusätzlich sind der Inhalt der Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung und die nach § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB auszulegenden Unterlagen ins Internet einzustellen und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich zu machen.
Bemerkungen: Aufgrund des § 22 GO waren keine Gemeindevertreter/-innen bzw. Bürgerliche Mitglieder von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
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Ö 6 | Bebauungsplan Nr. 11 der Gemeinde Klein Wesenberg für das Gebiet Alte Dorfstraße (Kreisstraße K 7), östlich der Teichanlage bis einschließlich Alte Dorfstraße 18a hier: Vorbereitung des Entwurfs- und Auslegungsbeschlusses | 2022/17-133 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 7 | Verschiedenes | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||