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Tagesordnung - Sitzung der Gemeindevertretung Feldhorst  

Bezeichnung: Sitzung der Gemeindevertretung Feldhorst
Gremium: Gemeindevertretung Feldhorst
Datum: Do, 30.06.2022 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 21:20 Anlass: Sitzung
Raum: Dörpshus Havighorst
Ort: Havighorst 53, 23858 Feldhorst

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der Beschlussfähigkeit      
Ö 2  
Änderungs- und Ergänzungsanträge zur Tagesordnung, evtl. Anträge auf Ausschluss der Öffentlichkeit, Feststellung der Tagesordnung      
Ö 3  
Einwohnerfragestunde      
Ö 4  
Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 28.04.2022  
SI/2022/13-037  
Ö 5  
Bericht des Bürgermeisters      
Ö 6  
Aufstellung der Auswahlkriterien für das Strom- und Gaskonzessionsverfahren  
Enthält Anlagen
2022/13-164  
Ö 7  
Erarbeitung eines integrierten Ortsentwicklungskonzeptes  
2022/13-165  
Ö 8  
Standortprüfung für die Freiwillige Feuerwehr Steinfeld hier: Auswertung der Stellungnahmen sowie Bestätigung des überarbeiteten Entwurfs  
Enthält Anlagen
2022/13-166  
Ö 9  
5. Regionaler Nahverkehrsplan Kreis Stormarn 2022 - 2026 hier: Stellungnahme der Gemeinde Feldhorst  
2022/13-163  
Ö 10  
Genehmigung Haushaltsplan der Kameradschaftskasse der Freiwilligen Feuerwehr Havighorst  
Enthält Anlagen
2022/13-167  
    VORLAGE
   

Beschlussvorschlag:

 

Gemäß § 2a Absatz 3 Brandschutzgesetz wird der Einnahme- und Ausgabeplan für das Jahr 2022 für das durch die Freiwillige Feuerwehr der Gemeinde Feldhorst verwaltete Sondervermögen genehmigt.

Die Gemeindevertretung ermächtigt gemäß § 82 Abs. 1 Satz 4 GO den Bürgermeister und die jeweiligen Ortswehrführer, bei unerheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben die Zustimmung zur Leistung dieser Ausgaben zu erteilen. Ausgaben sind unerheblich, wenn der Betrag von 1.000,00 € im Einzelfall nicht überschritten wird.

   
    30.06.2022 - Gemeindevertretung Feldhorst
    Ö 10 - (offen)
   

Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt:

 

Gemäß § 2a Absatz 3 Brandschutzgesetz wird der Einnahme- und Ausgabeplan für das Jahr 2022 für das durch die Freiwillige Feuerwehr der Gemeinde Feldhorst verwaltete Sondervermögen genehmigt.

Die Gemeindevertretung ermächtigt gemäß § 82 Abs. 1 Satz 4 GO den Bürgermeister und die jeweiligen Ortswehrführer, bei unerheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben die Zustimmung zur Leistung dieser Ausgaben zu erteilen. Ausgaben sind unerheblich, wenn der Betrag von 1.000,00 € im Einzelfall nicht überschritten wird.

 

Abstimmungsergebnis: 

7

Stimmen dafür

 

 

0

Stimmen dagegen

 

 

0

Stimmenthaltungen

 

 

 

 

 

Ö 11  
Verschiedenes      
               

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