Tagesordnung - Sitzung der Gemeindevertretung Feldhorst
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TOP | Betreff | Vorlage | |||||||||||||||||||
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Ö 1 | Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der Beschlussfähigkeit | ||||||||||||||||||||
Ö 2 | Änderungs- und Ergänzungsanträge zur Tagesordnung, evtl. Anträge auf Ausschluss der Öffentlichkeit, Feststellung der Tagesordnung | ||||||||||||||||||||
Ö 3 | Einwohnerfragestunde | ||||||||||||||||||||
Ö 4 | Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 28.04.2022 | SI/2022/13-037 | |||||||||||||||||||
Ö 5 | Bericht des Bürgermeisters | ||||||||||||||||||||
Ö 6 | Aufstellung der Auswahlkriterien für das Strom- und Gaskonzessionsverfahren | 2022/13-164 | |||||||||||||||||||
Ö 7 | Erarbeitung eines integrierten Ortsentwicklungskonzeptes | 2022/13-165 | |||||||||||||||||||
Ö 8 | Standortprüfung für die Freiwillige Feuerwehr Steinfeld hier: Auswertung der Stellungnahmen sowie Bestätigung des überarbeiteten Entwurfs | 2022/13-166 | |||||||||||||||||||
Ö 9 | 5. Regionaler Nahverkehrsplan Kreis Stormarn 2022 - 2026 hier: Stellungnahme der Gemeinde Feldhorst | 2022/13-163 | |||||||||||||||||||
Ö 10 | Genehmigung Haushaltsplan der Kameradschaftskasse der Freiwilligen Feuerwehr Havighorst | 2022/13-167 | |||||||||||||||||||
VORLAGE | |||||||||||||||||||||
Beschlussvorschlag:
Gemäß § 2a Absatz 3 Brandschutzgesetz wird der Einnahme- und Ausgabeplan für das Jahr 2022 für das durch die Freiwillige Feuerwehr der Gemeinde Feldhorst verwaltete Sondervermögen genehmigt. Die Gemeindevertretung ermächtigt gemäß § 82 Abs. 1 Satz 4 GO den Bürgermeister und die jeweiligen Ortswehrführer, bei unerheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben die Zustimmung zur Leistung dieser Ausgaben zu erteilen. Ausgaben sind unerheblich, wenn der Betrag von 1.000,00 € im Einzelfall nicht überschritten wird. |
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30.06.2022 - Gemeindevertretung Feldhorst | |||||||||||||||||||||
Ö 10 - (offen) | |||||||||||||||||||||
Beschluss: Die Gemeindevertretung beschließt:
Gemäß § 2a Absatz 3 Brandschutzgesetz wird der Einnahme- und Ausgabeplan für das Jahr 2022 für das durch die Freiwillige Feuerwehr der Gemeinde Feldhorst verwaltete Sondervermögen genehmigt. Die Gemeindevertretung ermächtigt gemäß § 82 Abs. 1 Satz 4 GO den Bürgermeister und die jeweiligen Ortswehrführer, bei unerheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben die Zustimmung zur Leistung dieser Ausgaben zu erteilen. Ausgaben sind unerheblich, wenn der Betrag von 1.000,00 € im Einzelfall nicht überschritten wird.
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Ö 11 | Verschiedenes | ||||||||||||||||||||