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Tagesordnung - Sitzung der Gemeindevertretung Rehhorst  

Bezeichnung: Sitzung der Gemeindevertretung Rehhorst
Gremium: Gemeindevertretung Rehhorst
Datum: Mo, 21.11.2022 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:45 - 22:45 Anlass: Sitzung
Raum: Gemeinschaftshaus Rehhorst
Ort: Up´n Knust 26, 23619 Rehhorst

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der Beschlussfähigkeit      
Ö 2  
Änderungs- und Ergänzungsanträge zur Tagesordnung, evtl. Anträge auf Ausschluss der Öffentlichkeit, Feststellung der Tagesordnung      
Ö 3  
Einwohnerfragestunde      
Ö 4  
Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 05.10.2022      
Ö 5  
Enthält Anlagen
Bericht der Bürgermeisterin      
Ö 6  
Zustimmung zur Wahl des Ortswehrführers der Freiwilligen Feuerwehr Rehhorst  
2022/19-180  
Ö 7  
Bebauungsplan Nr. 8 der Gemeinde Rehhorst für das Gebiet Ortsteil Rehhorst, nördlich und südlich der Gemeindestraße Up'n Knust und Neukoppel westlich angrenzend an die Grundstücke Up'n Knust 7b bis 7d, 9b, 13 und 15 a bis 15 c sowie östlich der Kläranlage Rehhorst hier: Aufstellungsbeschluss  
Enthält Anlagen
2022/19-178  
    VORLAGE
   

Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeindevertretung beschließt:

 

1.     Für das Gebiet Ortsteil Rehhorst, nördlich und südlich der Gemeindestraße Up´n Knust und Neukoppel westlich angrenzend an die Grundstücke Up´n Knust 7b bis 7d, 9b, 13 und 15 a bis 15 c sowie östlich der Kläranlage Rehhorst wird der Bebauungsplanes Nr. 8 der Gemeinde Rehhorst nach § 13 b BauGB als Bebauungsplan zur Einbeziehung von Außenbereichsflächen aufgestellt.

 

Es werden folgende Planungsziele verfolgt:

- Schaffung neuer Wohnbauflächen zur Deckung des örtlichen Bedarfs,

- Sicherstellung gesunder Wohn- und Arbeitsverhältnisse,

- Sicherstellung einer ordnungsgemäßen und leistungsfähigen Erschließung,

- Sicherung und Ergänzung der Grünstrukturen zur Begrenzung des Gebietes.

 

2.     Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

 

3.     Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs, der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange soll das Planungsbüro Ostholstein (PLOH) in Bad Schwartau beauftragt werden.

 

4.     Von der frühzeitigen Unterrichtung und der Erörterung wird nach § 13b BauGB abgesehen.

 

5.     Sämtliche Planungskosten sind vom Träger des Vorhabens zu tragen. Zur Sicherung ist ein städtebaulicher Vertrag gemäß § 11 Abs. 1 BauGB abzuschließen.

 

Bemerkungen:

Aufgrund des § 22 GO waren keine / folgende Gemeindevertreter/-innen bzw. Bürgerlichen Mitglieder von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend: ...

 

   
    21.11.2022 - Gemeindevertretung Rehhorst
    Ö 7 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung beschließt:

 

3.1         Für das Gebiet Ortsteil Rehhorst, nördlich und südlich der Gemeindestraße Up´n Knust und Neukoppel westlich angrenzend an die Grundstücke Up´n Knust 7b bis 7d, 9b, 13 und 15 a bis 15 c sowie östlich der Kläranlage Rehhorst wird der Bebauungsplanes Nr. 8 der Gemeinde Rehhorst nach § 13 b BauGB als Bebauungsplan zur Einbeziehung von Außenbereichsflächen aufgestellt.

 

Es werden folgende Planungsziele verfolgt:

- Schaffung neuer Wohnbauflächen zur Deckung des örtlichen Bedarfs,

- Sicherstellung gesunder Wohn- und Arbeitsverhältnisse,

- Sicherstellung einer ordnungsgemäßen und leistungsfähigen Erschließung,

- Sicherung und Ergänzung der Grünstrukturen zur Begrenzung des Gebietes.

 

3.2         Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

 

3.3         Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs, der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange soll das Planungsbüro Ostholstein (PLOH) in Bad Schwartau beauftragt werden.

 

3.4         Von der frühzeitigen Unterrichtung und der Erörterung wird nach § 13b BauGB abgesehen.

 

3.5         Sämtliche Planungskosten sind vom Träger des Vorhabens zu tragen. Zur Sicherung ist ein städtebaulicher Vertrag gemäß § 11 Abs. 1 BauGB abzuschließen.

 

Bemerkungen:

Aufgrund des § 22 GO waren keine Gemeindevertreter/-innen bzw. Bürgerlichen Mitglieder von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

 

Abstimmungsergebnis: 

5

Stimmen dafür

 

 

0

Stimmen dagegen

 

 

0

Stimmenthaltungen

 

 

 

 

 

Ö 8  
KiTa "Gänseblümchen" Rehhorst - Wirtschaftsplan 2023  
2022/19-179  
Ö 9  
Spielplatz Rehhorst      
Ö 10  
Jahresabschluss per 31.12.2019  
Enthält Anlagen
2022/19-176  
Ö 11  
Jahresabschluss per 31.12.2020  
Enthält Anlagen
2022/19-177  
Ö 12  
Verschiedenes      
Ö 13  
Einwohnerfragestunde      
N 14     Verschiedenes (nichtöffentlich)      
N 14.1     KiTa "Gänseblümchen" Rehhorst - Anträge des Trägers a) Standort Waschmaschine und Trockner b) Beschilderung      
               

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage TOP5 (111 KB)      
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