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Tagesordnung - Gemeinsame Sitzung des Finanz- sowie des Bau und Wegeausschusses der Gemeinde Badendorf  

Bezeichnung: Gemeinsame Sitzung des Finanz- sowie des Bau und Wegeausschusses der Gemeinde Badendorf
Gremien: Finanzausschuss der Gemeinde Badendorf, Bau- und Wegeausschuss der Gemeinde Badendorf
Datum: Mi, 09.11.2022 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 21:21 Anlass: Sitzung
Raum: Gemeinschaftshaus Badendorf
Ort: Dorfstraße 43, 23619 Badendorf

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der Beschlussfähigkeit      
Ö 2  
Änderungs- und Ergänzungsanträge zur Tagesordnung, evtl. Anträge auf Ausschluss der Öffentlichkeit, Feststellung der Tagesordnung      
Ö 3  
Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 27.01.2022  
SI/2022/11-047  
Ö 4  
Beschaffung einer Geschwindigkeits-Anzeigetafel  
2022/11-224  
Ö 5  
Errichtung einer PV Anlage auf dem Gelände des Klärwerkes in Badendorf  
Enthält Anlagen
2022/11-225  
Ö 6  
Anpassung der Abwassergebühren  
Enthält Anlagen
2022/11-226  
Ö 7  
Haushaltssatzung mit Plan 2023  
Enthält Anlagen
2022/11-228  
    VORLAGE
   

Beschlussvorschlag:

 

  1. Die Hebesätze werden festgesetzt auf
    1. Grundsteuer A: 330 v.H.
    2. Grundsteuer B: 330 v.H.
    3. Gewerbesteuer: 330 v.H.

 

2.

Nach öffentlicher Beratung und unter Berücksichtigung des Beschlusses zu 1.
werden ohne/ mit folgenden Änderungen beschlossen:

- Der Haushaltsplan für das Jahr 2023.

- Die beigefügte Haushaltssatzung der Gemeinde Badendorfr das Haushaltsjahr 2023.

 

3.

Gemäß § 2a Absatz 3 Brandschutzgesetz werden die Ein- und Ausgabepläne für das Jahr 2023 für das durch die Freiwilligen Feuerwehren der Gemeinde Badendorf verwaltete Sondervermögen genehmigt.

Zur Verwaltung dieses Sondervermögens ermächtigt die Gemeindevertretung gemäß § 82 Abs. 1 Satz 4 GO den Bürgermeister und den Gemeindewehrführer, bei unerheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben die Zustimmung zur Leistung dieser Ausgaben zu erteilen. Ausgaben sind unerheblich, wenn der Betrag von EUR 1.000,00 im Einzelfall nicht überschritten wird.

 

   
    09.11.2022 - Finanzausschuss der Gemeinde Badendorf
    Ö 7 - geändert beschlossen
   

Beschluss:

Die Gemeindevertretung möge beschließen:

 

  1. Die Hebesätze werden festgesetzt auf
    1. Grundsteuer A: 330 v.H.
    2. Grundsteuer B: 330 v.H.
    3. Gewerbesteuer: 330 v.H.

 

2.

Nach öffentlicher Beratung und unter Berücksichtigung des Beschlusses zu 1.
werden mit folgenden Änderungen beschlossen:

 

a)      Ertrag Schmutzwasser 538010.4321000 von EUR 181.400,- auf EUR 172.400,-

b)      Zuweisungen nach FAG §10 (611010.4111001)
von EUR 32.300,- auf EUR 40.500,-

 

- Der Haushaltsplan für das Jahr 2023.

- Die beigefügte Haushaltssatzung der Gemeinde Badendorf für das Haushaltsjahr 2023.

 

3.

Gemäß § 2a Absatz 3 Brandschutzgesetz werden die Ein- und Ausgabepläne für das Jahr 2023 für das durch die Freiwilligen Feuerwehren der Gemeinde Badendorf verwaltete Sondervermögen genehmigt.

Zur Verwaltung dieses Sondervermögens ermächtigt die Gemeindevertretung gemäß § 82 Abs. 1 Satz 4 GO den Bürgermeister und den Gemeindewehrführer, bei unerheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben die Zustimmung zur Leistung dieser Ausgaben zu erteilen. Ausgaben sind unerheblich, wenn der Betrag von EUR 1.000,00 im Einzelfall nicht überschritten wird.

 

Abstimmungsergebnis: 

7

Stimmen dafür

 

 

0

Stimmen dagegen

 

 

0

Stimmenthaltungen

 

 

 

 

 

   
    22.11.2022 - Gemeindevertretung Badendorf
    Ö 9 - (offen)
   

Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt:

 

  1. Die Hebesätze werden festgesetzt auf
    1. Grundsteuer A: 330 v.H.
    2. Grundsteuer B: 330 v.H.
    3. Gewerbesteuer: 330 v.H.

 

2.

Nach öffentlicher Beratung und unter Berücksichtigung des Beschlusses zu 1.
werden unter der aufschiebenden Bedingung des Vorliegens des Jahresabschlusses 2021 für die Gemeinde Badendorf mit folgenden Änderungen beschlossen:

- Der Haushaltsplan für das Jahr 2023.

- Die beigefügte Haushaltssatzung der Gemeinde Badendorf für das Haushaltsjahr 2023.

 

Änderungen der Ansätze:

a)      611010.4111001 von  EUR 32.300,-- erhöhen auf  EUR  40.061,--

b)      538010.4488000 vom  EUR   9.400,-- reduzieren auf EUR           0,--

c)      211010.5373100 von  EUR  107.000,-- erhöhen auf  EUR  157.000,--

(Schulkostenbeitrag GS Zarpen)

 

3.

Gemäß § 2a Absatz 3 Brandschutzgesetz werden die Ein- und Ausgabepläne für das Jahr 2023 für das durch die Freiwilligen Feuerwehren der Gemeinde Badendorf verwaltete Sondervermögen genehmigt.

Zur Verwaltung dieses Sondervermögens ermächtigt die Gemeindevertretung gemäß § 82 Abs. 1 Satz 4 GO den Bürgermeister und den Gemeindewehrführer, bei unerheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben die Zustimmung zur Leistung dieser Ausgaben zu erteilen. Ausgaben sind unerheblich, wenn der Betrag von EUR 1.000,00 im Einzelfall nicht überschritten wird.

 

 

Abstimmungsergebnis: 

7

Stimmen dafür

 

 

 

Stimmen dagegen

 

 

 

Stimmenthaltungen

 

 

 

 

 

Ö 8  
Verschiedenes      
               

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