Tagesordnung - Gemeinsame Sitzung des Finanz- sowie des Bau und Wegeausschusses der Gemeinde Badendorf
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TOP | Betreff | Vorlage | |||||||||||||||||||
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Ö 1 | Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der Beschlussfähigkeit | ||||||||||||||||||||
Ö 2 | Änderungs- und Ergänzungsanträge zur Tagesordnung, evtl. Anträge auf Ausschluss der Öffentlichkeit, Feststellung der Tagesordnung | ||||||||||||||||||||
Ö 3 | Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 27.01.2022 | SI/2022/11-047 | |||||||||||||||||||
Ö 4 | Beschaffung einer Geschwindigkeits-Anzeigetafel | 2022/11-224 | |||||||||||||||||||
Ö 5 | Errichtung einer PV Anlage auf dem Gelände des Klärwerkes in Badendorf | 2022/11-225 | |||||||||||||||||||
Ö 6 | Anpassung der Abwassergebühren | 2022/11-226 | |||||||||||||||||||
Ö 7 | Haushaltssatzung mit Plan 2023 | 2022/11-228 | |||||||||||||||||||
VORLAGE | |||||||||||||||||||||
Beschlussvorschlag:
2. Nach öffentlicher Beratung und unter Berücksichtigung des Beschlusses zu 1. - Der Haushaltsplan für das Jahr 2023. - Die beigefügte Haushaltssatzung der Gemeinde Badendorf für das Haushaltsjahr 2023.
3. Gemäß § 2a Absatz 3 Brandschutzgesetz werden die Ein- und Ausgabepläne für das Jahr 2023 für das durch die Freiwilligen Feuerwehren der Gemeinde Badendorf verwaltete Sondervermögen genehmigt. Zur Verwaltung dieses Sondervermögens ermächtigt die Gemeindevertretung gemäß § 82 Abs. 1 Satz 4 GO den Bürgermeister und den Gemeindewehrführer, bei unerheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben die Zustimmung zur Leistung dieser Ausgaben zu erteilen. Ausgaben sind unerheblich, wenn der Betrag von EUR 1.000,00 im Einzelfall nicht überschritten wird.
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09.11.2022 - Finanzausschuss der Gemeinde Badendorf | |||||||||||||||||||||
Ö 7 - geändert beschlossen | |||||||||||||||||||||
Beschluss: Die Gemeindevertretung möge beschließen:
2. Nach öffentlicher Beratung und unter Berücksichtigung des Beschlusses zu 1.
a) Ertrag Schmutzwasser 538010.4321000 von EUR 181.400,- auf EUR 172.400,- b) Zuweisungen nach FAG §10 (611010.4111001)
- Der Haushaltsplan für das Jahr 2023. - Die beigefügte Haushaltssatzung der Gemeinde Badendorf für das Haushaltsjahr 2023.
3. Gemäß § 2a Absatz 3 Brandschutzgesetz werden die Ein- und Ausgabepläne für das Jahr 2023 für das durch die Freiwilligen Feuerwehren der Gemeinde Badendorf verwaltete Sondervermögen genehmigt. Zur Verwaltung dieses Sondervermögens ermächtigt die Gemeindevertretung gemäß § 82 Abs. 1 Satz 4 GO den Bürgermeister und den Gemeindewehrführer, bei unerheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben die Zustimmung zur Leistung dieser Ausgaben zu erteilen. Ausgaben sind unerheblich, wenn der Betrag von EUR 1.000,00 im Einzelfall nicht überschritten wird.
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22.11.2022 - Gemeindevertretung Badendorf | |||||||||||||||||||||
Ö 9 - (offen) | |||||||||||||||||||||
Beschluss: Die Gemeindevertretung beschließt:
2. Nach öffentlicher Beratung und unter Berücksichtigung des Beschlusses zu 1. - Der Haushaltsplan für das Jahr 2023. - Die beigefügte Haushaltssatzung der Gemeinde Badendorf für das Haushaltsjahr 2023.
Änderungen der Ansätze: a) 611010.4111001 von EUR 32.300,-- erhöhen auf EUR 40.061,-- b) 538010.4488000 vom EUR 9.400,-- reduzieren auf EUR 0,-- c) 211010.5373100 von EUR 107.000,-- erhöhen auf EUR 157.000,-- (Schulkostenbeitrag GS Zarpen)
3. Gemäß § 2a Absatz 3 Brandschutzgesetz werden die Ein- und Ausgabepläne für das Jahr 2023 für das durch die Freiwilligen Feuerwehren der Gemeinde Badendorf verwaltete Sondervermögen genehmigt. Zur Verwaltung dieses Sondervermögens ermächtigt die Gemeindevertretung gemäß § 82 Abs. 1 Satz 4 GO den Bürgermeister und den Gemeindewehrführer, bei unerheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben die Zustimmung zur Leistung dieser Ausgaben zu erteilen. Ausgaben sind unerheblich, wenn der Betrag von EUR 1.000,00 im Einzelfall nicht überschritten wird.
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Ö 8 | Verschiedenes | ||||||||||||||||||||