Sprungziele
Inhalt

Tagesordnung - Sitzung der Gemeindevertretung Barnitz  

Bezeichnung: Sitzung der Gemeindevertretung Barnitz
Gremium: Gemeindevertretung Barnitz
Datum: Do, 12.04.2018 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 21:40 Anlass: Sitzung
Raum: Feuerwehrgerätehaus Benstaben
Ort: Benstaben 1a, 23858 Barnitz

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung, Festsetzung der Tagesordnung und Beschlussfähigkeit der Gemeindevertretung      
Ö 2  
Einwohnerfragestunde      
Ö 3  
Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 22.02.2018  
SI/2018/12-005  
Ö 4  
Bericht des Bürgermeisters      
Ö 5  
Kinderbetreuung in der Gemeinde Barnitz - hier: Vorplanung und Kostenschätzung für einen Anbau an die Kita „Sterntaler“  
2018/12-012  
Ö 6  
Enthält Anlagen
Geplanter Neubau der Kindertagesstätte „Sternschnuppe“ in Reinfeld - hier: Belegplätze für die Gemeinde Barnitz  
2018/12-013  
Ö 7  
Überprüfung des Lärmaktionsplanes der Gemeinde Barnitz  
Enthält Anlagen
2018/12-011  
    VORLAGE
    ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Beschlussvorschlag:

 

  1. Der Lärmaktionsplan der Gemeinde Barnitz wird gemäß § 47 d Abs. 5 BImSchG fortgeschrieben.

 

  1. Der Entwurf des Lärmaktionsplanes der Gemeinde Barnitz wird in der vorliegenden Fassung / mit folgenden Änderungen beschlossen.

 

  1. Zur Beteiligung der Öffentlichkeit ist der Entwurf des Lärmaktionsplanes für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. Gleichzeitig sind die betroffenen Träger öffentlicher Belange zu beteiligen 

 

 

   
    12.04.2018 - Gemeindevertretung Barnitz
    Ö 7 - geändert beschlossen
   

Beschluss:

 

  1. Der Lärmaktionsplan der Gemeinde Barnitz wird gemäß § 47 d Abs. 5 BImSchG fortgeschrieben.

 

  1. Der Entwurf des Lärmaktionsplanes der Gemeinde Barnitz wird in der vorliegenden Fassung mit folgenden Änderungen beschlossen.

 

in 1.2 Beschreibung der Gemeinde sowie der Hauptverkehrsstraßen … und

in 2.3 Angabe der vorhandenen Lärmprobleme und verbesserungsbedürftigen Situationen

 

neu:

Als weitere Lärmquelle ist die Haupteisenbahnstrecke Hamburg-Lübeck, die nördlich des Ortsteils Benstaben verläuft, anzugeben.

 

Änderung/Ergänzung:

Die hier bestehende Lärmschutzanlage wurde 1988/89 Anfang der 1980iger errichtet. Seitens der Gemeinde wird stark angezweifelt, dass sie den heutigen technischen Standards entspricht.

 

neu:

Die Gemeinde Barnitz weist daraufhin, dass die vom Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume zur Verfügung gestellten Ergebnisse gemeindeseitig bestritten werden.

Die Ermittlung des Verkehrsaufkommens erfolgte in einem Zeitraum, in dem Baumaßnahmen auf der Bundesautobahn A 1 stattfanden und der Verkehr umgeleitet wurde.

Der tatsächliche Schalldruckpegel entspricht nicht der Berechnung. Er liegt höher.

 

Mit der Sanierung der Bundesautobahn A 1 wurde die Fahrbahn deutlich erhöht. Hiermit ist keine Minderung des Verkehrslärm sondern eine Steigerung verbunden. Die Steigerung des Verkehrslärm wird von den Anliegern bestätigt.

 

in 3.2 Geplante Maßnahmen zur Lärmminderung für die nächsten fünf Jahre

 

Änderung/Ergänzung

  • Verlängerung der Lärmschutzeinrichtung in Fahrtrichtung Bad Oldesloe zumindest vom Travetal bis zum Bestand in Höhe zum Parkplatz Melmshöhe in der Ortslage Benstaben

 

in 3.4 Schutz ruhiger Gebiete / Festlegung und geplante Maßnahmen zu deren Schutz

 

Änderung/Ergänzung:

Als ruhiges Gebiet, das vor einer Zunahme des Umgebungslärms zu schützen ist, wird ein der Teilbereich des FFH-Gebietes „Travetal“ festgesetzt, der sich auf dem Gebiet der Gemeinde Barnitz befindet. Hierbei handelt es sich um den in der Anlage gekennzeichneten Bereich im Verlauf der Trave.

 

in 3.5 Schätzwerte für die Reduzierung der Zahl der betroffenen Personen

 

Änderung/Ergänzung

Bis zur Vorlage konkreter Planungen des Straßenbaulastträgers zu den geforderten Maßnahmen können keine Schätzwerte zu den betroffenen Personen ermittelt werden.

 

Es wird davon ausgegangen, dass nach Umsetzung der in Nr. 3.2 angeführten Maßnahmen sich die Zahl der vom Verkehrslärm der Hauptverkehrsstraßen betroffenen Personen um bis zu 90% reduziert.

 

  1. Zur Beteiligung der Öffentlichkeit ist der Entwurf des Lärmaktionsplanes für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. Gleichzeitig sind die betroffenen Träger öffentlicher Belange zu beteiligen

 

 

 

Abstimmungsergebnis: 

8

Stimmen dafür

 

 

0

Stimmen dagegen

 

 

0

Stimmenthaltungen

 

 

 

 

 

 

Ö 8  
Vorschlagsliste der Gemeinde Barnitz für Schöffen für die Geschäftsjahre 2019 – 2023  
2018/12-014  
Ö 9  
Verschiedenes      
N 10     Grundstücksangelegenheiten      
               

Seite zurück Nach oben