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Tagesordnung - Sitzung des Bau- und Wegeausschusses der Gemeinde Badendorf  

Bezeichnung: Sitzung des Bau- und Wegeausschusses der Gemeinde Badendorf
Gremien: Bau- und Wegeausschuss der Gemeinde Badendorf, Finanzausschuss der Gemeinde Badendorf
Datum: Do, 12.04.2018 Status: öffentlich
Zeit: 19:30 - 21:10 Anlass: Sitzung
Raum: Gemeinschaftshaus Badendorf
Ort: Dorfstraße 43, 23619 Badendorf

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung, Festsetzung der Tagesordnung und Beschlussfähigkeit des Ausschusses      
Ö 2  
Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 09.11.2017      
Ö 3  
Bebauungsplan Nr. 7 der Gemeinde Badendorf für das Gebiet westlich Mitteltor südlich Hausnummer Mitteltor 6 a sowie nördlich der K 78 hier: Bestätigung der Erschließungsplanung  
2018/11-030  
Ö 4  
Ausbau der Straße Mitteltor hier: Abschnitt vom B-Plan 7 bis zur Einmündung der Dorfstraße  
2018/11-033  
Ö 5  
Haushaltssatzung- mit Plan 2018  
Enthält Anlagen
2018/11-032  
    VORLAGE
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Beschlussvorschlag:

 

1. Der Hebesatz

für die Grundsteuer A wird auf 300 v.H. belassen und festgesetzt,

für die Grundsteuer B wird von 300 v.H. belassen und festgesetzt.

 

2. Nach öffentlicher Beratung und unter Berücksichtigung des Beschlusses zu 1. werden ohne/ mit folgenden Änderungen beschlossen:

- der Haushaltsplan für das Jahr 2018,

- die der Urschrift der Niederschrift beigefügte Haushaltssatzung der Gemeinde Badendorf für das Haushaltsjahr 2018.

 

3. Die Gemeindevertretung ermächtigt gemäß § 82 Abs. 1 Satz 4 GO die Bürgermeister, bei unerheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben die Zustimmung zur Leistung dieser Ausgaben zu erteilen. Ausgaben sind unerheblich, wenn der Betrag von 2.000,00 € im Einzelfall nicht überschritten wird.

 

4. Gemäß § 2a Absatz 3 Brandschutzgesetz werden die Ein- und Ausgabepläne 2018 für die durch die Freiwillige Feuerwehr Badendorf und dessen Jugendwehr verwalteten Sondervermögen genehmigt. Die Gemeindevertretung ermächtigt gemäß § 82 Abs. 1 Satz 4 GO den Bür-germeister und den Gemeindewehrführer, bei unerheblichen über- und außerplan-mäßigen Ausgaben die Zustimmung zur Leistung dieser Ausgaben zu erteilen. Ausgaben sind unerheblich, wenn der Betrag von 1.000,00 € im Einzelfall nicht überschritten wird.

 

 

   
    12.04.2018 - Finanzausschuss der Gemeinde Badendorf
    Ö 5 - (offen)
   

Beschluss:

 

1. Der Hebesatz

für die Grundsteuer A wird auf 300 v.H. belassen und festgesetzt,

für die Grundsteuer B wird von 300 v.H. belassen und festgesetzt.

 

2. Nach öffentlicher Beratung und unter Berücksichtigung des Beschlusses zu 1. werden mit folgenden Änderungen beschlossen:

 

  - Anpassung der Kosten für den Ausbau Mitteltor Nord

  - Einstellung der bereits verauslagten Kosten für Mülleimer

 

- der Haushaltsplan für das Jahr 2018,

- die der Urschrift der Niederschrift beigefügte Haushaltssatzung der Gemeinde Badendorf für das Haushaltsjahr 2018.

 

3. Die Gemeindevertretung ermächtigt gemäß § 82 Abs. 1 Satz 4 GO die Bürgermeister, bei unerheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben die Zustimmung zur Leistung dieser Ausgaben zu erteilen. Ausgaben sind unerheblich, wenn der Betrag von 2.000,00 € im Einzelfall nicht überschritten wird.

 

4. Gemäß § 2a Absatz 3 Brandschutzgesetz werden die Ein- und Ausgabepläne 2018 für die durch die Freiwillige Feuerwehr Badendorf und dessen Jugendwehr verwalteten Sondervermögen genehmigt. Die Gemeindevertretung ermächtigt gemäß § 82 Abs. 1 Satz 4 GO den Bür-germeister und den Gemeindewehrführer, bei unerheblichen über- und außerplan-mäßigen Ausgaben die Zustimmung zur Leistung dieser Ausgaben zu erteilen. Ausgaben sind unerheblich, wenn der Betrag von 1.000,00 € im Einzelfall nicht überschritten wird.

 

 

 

Abstimmungsergebnis: 

5

Stimmen dafür

 

 

0

Stimmen dagegen

 

 

0

Stimmenthaltungen

 

 

 

 

 

 

 

 

   
    19.04.2018 - Gemeindevertretung Badendorf
    Ö 8 - (offen)
   

Beschluss:

 

1. Der Hebesatz

für die Grundsteuer A wird auf 300 v.H. belassen und festgesetzt,

für die Grundsteuer B wird von 300 v.H. belassen und festgesetzt.

 

  1. Nach öffentlicher Beratung und unter Berücksichtigung des Beschlusses zu 1. werden mit folgenden Änderungen beschlossen:

 

- Anpassung der Kosten für den Ausbau Mitteltor

- Einstellung der bereits verauslagten Kosten für Mülleimer

 

- der Haushaltsplan für das Jahr 2018,

- die der Urschrift der Niederschrift beigefügte Haushaltssatzung der Gemeinde Badendorf für das Haushaltsjahr 2018.

 

3. Die Gemeindevertretung ermächtigt gemäß § 82 Abs. 1 Satz 4 GO die Bürgermeister, bei unerheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben die Zustimmung zur Leistung dieser Ausgaben zu erteilen. Ausgaben sind unerheblich, wenn der Betrag von 2.000,00 € im Einzelfall nicht überschritten wird.

 

4. Gemäß § 2a Absatz 3 Brandschutzgesetz werden die Ein- und Ausgabepläne 2018 für die durch die Freiwillige Feuerwehr Badendorf und dessen Jugendwehr verwalteten Sondervermögen genehmigt. Die Gemeindevertretung ermächtigt gemäß § 82 Abs. 1 Satz 4 GO den Bür-germeister und den Gemeindewehrführer, bei unerheblichen über- und außerplan-mäßigen Ausgaben die Zustimmung zur Leistung dieser Ausgaben zu erteilen. Ausgaben sind unerheblich, wenn der Betrag von 1.000,00 € im Einzelfall nicht überschritten wird.

 

 

Abstimmungsergebnis: 

8

Stimmen dafür

 

 

0

Stimmen dagegen

 

 

0

Stimmenthaltungen

 

 

 

 

 

 

 

Ö 6  
Überprüfung des Lärmaktionsplanes der Gemeinde Badendorf  
Enthält Anlagen
2018/11-027  
Ö 7  
Verschiedenes      
               

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