Tagesordnung - Sitzung des Bau- und Wegeausschusses der Gemeinde Badendorf
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TOP | Betreff | Vorlage | |||||||||||||||||||||||
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Ö 1 | Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung, Festsetzung der Tagesordnung und Beschlussfähigkeit des Ausschusses | ||||||||||||||||||||||||
Ö 2 | Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 09.11.2017 | ||||||||||||||||||||||||
Ö 3 | Bebauungsplan Nr. 7 der Gemeinde Badendorf für das Gebiet westlich Mitteltor südlich Hausnummer Mitteltor 6 a sowie nördlich der K 78 hier: Bestätigung der Erschließungsplanung | 2018/11-030 | |||||||||||||||||||||||
Ö 4 | Ausbau der Straße Mitteltor hier: Abschnitt vom B-Plan 7 bis zur Einmündung der Dorfstraße | 2018/11-033 | |||||||||||||||||||||||
Ö 5 | Haushaltssatzung- mit Plan 2018 | 2018/11-032 | |||||||||||||||||||||||
VORLAGE | |||||||||||||||||||||||||
Beschlussvorschlag:
1. Der Hebesatz für die Grundsteuer A wird auf 300 v.H. belassen und festgesetzt, für die Grundsteuer B wird von 300 v.H. belassen und festgesetzt.
2. Nach öffentlicher Beratung und unter Berücksichtigung des Beschlusses zu 1. werden ohne/ mit folgenden Änderungen beschlossen: - der Haushaltsplan für das Jahr 2018, - die der Urschrift der Niederschrift beigefügte Haushaltssatzung der Gemeinde Badendorf für das Haushaltsjahr 2018.
3. Die Gemeindevertretung ermächtigt gemäß § 82 Abs. 1 Satz 4 GO die Bürgermeister, bei unerheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben die Zustimmung zur Leistung dieser Ausgaben zu erteilen. Ausgaben sind unerheblich, wenn der Betrag von 2.000,00 € im Einzelfall nicht überschritten wird.
4. Gemäß § 2a Absatz 3 Brandschutzgesetz werden die Ein- und Ausgabepläne 2018 für die durch die Freiwillige Feuerwehr Badendorf und dessen Jugendwehr verwalteten Sondervermögen genehmigt. Die Gemeindevertretung ermächtigt gemäß § 82 Abs. 1 Satz 4 GO den Bür-germeister und den Gemeindewehrführer, bei unerheblichen über- und außerplan-mäßigen Ausgaben die Zustimmung zur Leistung dieser Ausgaben zu erteilen. Ausgaben sind unerheblich, wenn der Betrag von 1.000,00 € im Einzelfall nicht überschritten wird.
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12.04.2018 - Finanzausschuss der Gemeinde Badendorf | |||||||||||||||||||||||||
Ö 5 - (offen) | |||||||||||||||||||||||||
Beschluss:
1. Der Hebesatz für die Grundsteuer A wird auf 300 v.H. belassen und festgesetzt, für die Grundsteuer B wird von 300 v.H. belassen und festgesetzt.
2. Nach öffentlicher Beratung und unter Berücksichtigung des Beschlusses zu 1. werden mit folgenden Änderungen beschlossen:
- Anpassung der Kosten für den Ausbau Mitteltor Nord - Einstellung der bereits verauslagten Kosten für Mülleimer
- der Haushaltsplan für das Jahr 2018, - die der Urschrift der Niederschrift beigefügte Haushaltssatzung der Gemeinde Badendorf für das Haushaltsjahr 2018.
3. Die Gemeindevertretung ermächtigt gemäß § 82 Abs. 1 Satz 4 GO die Bürgermeister, bei unerheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben die Zustimmung zur Leistung dieser Ausgaben zu erteilen. Ausgaben sind unerheblich, wenn der Betrag von 2.000,00 € im Einzelfall nicht überschritten wird.
4. Gemäß § 2a Absatz 3 Brandschutzgesetz werden die Ein- und Ausgabepläne 2018 für die durch die Freiwillige Feuerwehr Badendorf und dessen Jugendwehr verwalteten Sondervermögen genehmigt. Die Gemeindevertretung ermächtigt gemäß § 82 Abs. 1 Satz 4 GO den Bür-germeister und den Gemeindewehrführer, bei unerheblichen über- und außerplan-mäßigen Ausgaben die Zustimmung zur Leistung dieser Ausgaben zu erteilen. Ausgaben sind unerheblich, wenn der Betrag von 1.000,00 € im Einzelfall nicht überschritten wird.
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19.04.2018 - Gemeindevertretung Badendorf | |||||||||||||||||||||||||
Ö 8 - (offen) | |||||||||||||||||||||||||
Beschluss:
1. Der Hebesatz für die Grundsteuer A wird auf 300 v.H. belassen und festgesetzt, für die Grundsteuer B wird von 300 v.H. belassen und festgesetzt.
- Anpassung der Kosten für den Ausbau Mitteltor - Einstellung der bereits verauslagten Kosten für Mülleimer
- der Haushaltsplan für das Jahr 2018, - die der Urschrift der Niederschrift beigefügte Haushaltssatzung der Gemeinde Badendorf für das Haushaltsjahr 2018.
3. Die Gemeindevertretung ermächtigt gemäß § 82 Abs. 1 Satz 4 GO die Bürgermeister, bei unerheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben die Zustimmung zur Leistung dieser Ausgaben zu erteilen. Ausgaben sind unerheblich, wenn der Betrag von 2.000,00 € im Einzelfall nicht überschritten wird.
4. Gemäß § 2a Absatz 3 Brandschutzgesetz werden die Ein- und Ausgabepläne 2018 für die durch die Freiwillige Feuerwehr Badendorf und dessen Jugendwehr verwalteten Sondervermögen genehmigt. Die Gemeindevertretung ermächtigt gemäß § 82 Abs. 1 Satz 4 GO den Bür-germeister und den Gemeindewehrführer, bei unerheblichen über- und außerplan-mäßigen Ausgaben die Zustimmung zur Leistung dieser Ausgaben zu erteilen. Ausgaben sind unerheblich, wenn der Betrag von 1.000,00 € im Einzelfall nicht überschritten wird.
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Ö 6 | Überprüfung des Lärmaktionsplanes der Gemeinde Badendorf | 2018/11-027 | |||||||||||||||||||||||
Ö 7 | Verschiedenes | ||||||||||||||||||||||||