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Tagesordnung - Gemeinsame Sitzung des Bau-, Umwelt- und Planungsausschusses mit dem Finanzauschuss der Gemeinde Hamberge  

Bezeichnung: Gemeinsame Sitzung des Bau-, Umwelt- und Planungsausschusses mit dem Finanzauschuss der Gemeinde Hamberge
Gremien: Bau-, Umwelt- und Planungsausschuss der Gemeinde Hamberge, Finanzausschuss der Gemeinde Hamberge
Datum: Mi, 18.04.2018 Status: öffentlich
Zeit: 19:00 - 21:45 Anlass: Sitzung
Raum: Mehrzweckraum Schulsporthalle Hamberge
Ort: Schulstraße 8a, 23619 Hamberge

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung, Festsetzung der Tagesordnung und Beschlussfähigkeit des Ausschusses      
Ö 2  
Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 07.11.2017      
Ö 3  
Kindertagesstätte "Regenbogen in Hamberge hier: Sachstand, Bau einer Garage mit Abstellraum sowie Neugestaltung des Außenbereiches      
Ö 4  
Geplanter Neubau der Kindertagesstätte „Sternschnuppe“ in Reinfeld - hier: Belegplätze für die Gemeinde Hamberge  
Enthält Anlagen
2018/14-002  
Ö 5  
Grundschule Hamberge: Sachstand      
Ö 6  
Bebauungsplan Nr. 6 der Gemeinde Hamberge (Haferkoppel, Roggenring): Sachstand      
Ö 7  
Bebauungsplan Nr. 7 der Gemeinde Hamberge (Ortsteil Hansfelde, südlich der B 75 und nördlich der Trave): Sachstand      
Ö 8  
Überprüfung des Lärmaktionsplanes der Gemeinde Hamberge  
Enthält Anlagen
2018/14-003  
    VORLAGE
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Beschlussvorschlag:

 

  1. Der Lärmaktionsplan der Gemeinde Hamberge wird gemäß § 47 d Abs. 5 BImSchG fortgeschrieben.

 

  1. Der Entwurf des Lärmaktionsplanes der Gemeinde Hamberge wird in der vorliegenden Fassung / mit folgenden Änderungen beschlossen.

 

  1. Zur Beteiligung der Öffentlichkeit ist der Entwurf des Lärmaktionsplanes für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. Gleichzeitig sind die betroffenen Träger öffentlicher Belange zu beteiligen.

 

 

 

   
    18.04.2018 - Bau-, Umwelt- und Planungsausschuss der Gemeinde Hamberge
    Ö 8 - verwiesen
   

Beschluss:

 

  1. Der Lärmaktionsplan der Gemeinde Hamberge wird gemäß § 47 d Abs. 5 BImSchG fortgeschrieben.

 

  1. Der Entwurf des Lärmaktionsplanes der Gemeinde Hamberge wird in der vorliegenden Fassung / mit folgenden Änderungen beschlossen.

 

Zur Beteiligung der Öffentlichkeit ist der Entwurf des Lärmaktionsplanes für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. Gleichzeitig sind die betroffenen Träger öffentlicher Belange zu beteiligen.

 

 

Abstimmungsergebnis: 

7

Stimmen dafür

 

 

0

Stimmen dagegen

 

 

0

Stimmenthaltungen

 

 

 

 

 

Herr BM Beeck berichtet, dass in dieser Woche eine Amphibienzählung auf dem Gelände der Kläranlage stattgefunden hat. Dieses wurde vom Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr SH beauftragt und steht im Zusammenhang mit den geplanten Lärmschutzanlagen an der BAB A1.

 

   
    26.04.2018 - Gemeindevertretung Hamberge
    Ö 10 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss:

 

  1. Der Lärmaktionsplan der Gemeinde Hamberge wird gemäß § 47 d Abs. 5 BImSchG fortgeschrieben.

 

  1. Der Entwurf des Lärmaktionsplanes der Gemeinde Hamberge wird in der vorliegenden Fassung / mit folgenden Änderungen beschlossen.

 

  1. Zur Beteiligung der Öffentlichkeit ist der Entwurf des Lärmaktionsplanes für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. Gleichzeitig sind die betroffenen Träger öffentlicher Belange zu beteiligen.

 

 

 

Abstimmungsergebnis: 

12

Stimmen dafür

 

 

0

Stimmen dagegen

 

 

0

Stimmenthaltungen

 

 

 

 

 

 

Ö 9  
Verschiedenes      
Ö 10  
Änderung des Pachtvertrages für den Mobilfunkmast      
Ö 11  
Friedhofsanlage hier: Sanierung und Neuherstellung der Gehwege      
Ö 12  
Umwandlung des Waldstückes an der B 75      
               

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