Tagesordnung - Sitzung der Gemeindevertretung Heilshoop
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TOP | Betreff | Vorlage | |||||||||||||||||||||||
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Ö 1 | Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung, Festsetzung der Tagesordnung und Beschlussfähigkeit der Gemeindevertretung | ||||||||||||||||||||||||
Ö 2 | Einwohnerfragestunde | ||||||||||||||||||||||||
Ö 3 | Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 02.09.2019 | SI/2019/16-009 | |||||||||||||||||||||||
Ö 4 | Bericht des Bürgermeisters | ||||||||||||||||||||||||
Ö 5 | Antrag der AKW- Fraktion betreffend Aufstellung Container für Gartenabfälle | 2019/16-037 | |||||||||||||||||||||||
Ö 6 | Antrag der AKW- Fraktion betreffend Anpassung der Hundesteuer | 2019/16-038 | |||||||||||||||||||||||
Ö 7 | Anpassung Abwassergebühren | 2019/16-039 | |||||||||||||||||||||||
Ö 8 | Haushaltssatzung- mit Plan 2020 der Gemeinde Heilshoop | 2019/16-040 | |||||||||||||||||||||||
VORLAGE | |||||||||||||||||||||||||
Beschlussvorschlag:1. Der Hebesatz für die Grundsteuer A wird von 300 v.H. auf ….. v.H. festgesetzt, für die Grundsteuer B wird von 300 v.H. auf ….. v.H. festgesetzt.
2. Nach öffentlicher Beratung und unter Berücksichtigung des Beschlusses zu 1. werden ohne/ mit folgenden Änderungen beschlossen: - Der Haushaltsplan für das Jahr 2020. - Die der Urschrift der Niederschrift beigefügte Haushaltssatzung der Gemeinde Heislhoop für das Haushaltsjahr 2020.
3. Die Gemeindevertretung ermächtigt gemäß § 82 Abs. 1 Satz 4 GO den Bürgermeister, bei unerheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben die Zustimmung zur Leistung dieser Ausgaben zu erteilen. Ausgaben sind unerheblich, wenn der Betrag von 1.000,00 € im Einzelfall nicht überschritten wird.
für den Fall, dass es noch vorgelegt wird: 4. Gemäß § 2a Absatz 3 Brandschutzgesetz wird der Ein- und Ausgabeplan für das Jahr und 2020 für das durch die Freiwillige Feuerwehr Heilshoop verwaltetete Sondervermögen genehmigt. Die Gemeindevertretung ermächtigt gemäß § 82 Abs. 1 Satz 4 GO den Bürgermeister und den Gemeindewehrführer, bei unerheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben die Zustimmung zur Leistung dieser Ausgaben zu erteilen. Ausgaben sind unerheblich, wenn der Betrag von 1.000,00 € im Einzelfall nicht überschritten wird.
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18.11.2019 - Gemeindevertretung Heilshoop | |||||||||||||||||||||||||
Ö 8 - (offen) | |||||||||||||||||||||||||
Beschluss: Die Gemeindevertretung möge beschließen / beschließt: 1. Der Hebesatz für die Grundsteuer A bleibt unverändert bei 300 v.H., für die Grundsteuer B bleibt unverändert bei 300 v.H.
2. Nach öffentlicher Beratung und unter Berücksichtigung des Beschlusses zu 1. werden mit folgender Änderung beschlossen: PSK 126010.7832200 wird um 3.000,00 EURO erhöht. - Der Haushaltsplan für das Jahr 2020. - Die der Urschrift der Niederschrift beigefügte Haushaltssatzung der Gemeinde Heilshoop für das Haushaltsjahr 2020.
3. Die Gemeindevertretung ermächtigt gemäß § 82 Abs. 1 Satz 4 GO den Bürgermeister, bei unerheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben die Zustimmung zur Leistung dieser Ausgaben zu erteilen. Ausgaben sind unerheblich, wenn der Betrag von 1.000,00 € im Einzelfall nicht überschritten wird.
4. Gemäß § 2a Absatz 3 Brandschutzgesetz wird der Ein- und Ausgabeplan für das Jahr und 2020 für das durch die Freiwillige Feuerwehr Heilshoop verwaltetete Sondervermögen genehmigt. Die Gemeindevertretung ermächtigt gemäß § 82 Abs. 1 Satz 4 GO den Bürgermeister und den Gemeindewehrführer, bei unerheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben die Zustimmung zur Leistung dieser Ausgaben zu erteilen. Ausgaben sind unerheblich, wenn der Betrag von 1.000,00 € im Einzelfall nicht überschritten wird.
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Ö 9 | Verschiedenes | ||||||||||||||||||||||||