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Tagesordnung - Sitzung der Gemeindevertretung Heilshoop  

Bezeichnung: Sitzung der Gemeindevertretung Heilshoop
Gremium: Gemeindevertretung Heilshoop
Datum: Mo, 18.11.2019 Status: öffentlich
Zeit: 19:30 - 21:55 Anlass: Sitzung
Raum: Gemeinschaftshaus Heilshoop
Ort: Hauptstraße 45, 23619 Heilshoop

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung, Festsetzung der Tagesordnung und Beschlussfähigkeit der Gemeindevertretung      
Ö 2  
Einwohnerfragestunde      
Ö 3  
Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 02.09.2019  
SI/2019/16-009  
Ö 4  
Bericht des Bürgermeisters      
Ö 5  
Antrag der AKW- Fraktion betreffend Aufstellung Container für Gartenabfälle  
Enthält Anlagen
2019/16-037  
Ö 6  
Antrag der AKW- Fraktion betreffend Anpassung der Hundesteuer  
Enthält Anlagen
2019/16-038  
Ö 7  
Anpassung Abwassergebühren  
Enthält Anlagen
2019/16-039  
Ö 8  
Haushaltssatzung- mit Plan 2020 der Gemeinde Heilshoop  
Enthält Anlagen
2019/16-040  
    VORLAGE
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Beschlussvorschlag:

1. Der Hebesatz

für die Grundsteuer A wird von 300 v.H. auf ….. v.H. festgesetzt,

für die Grundsteuer B wird von 300 v.H. auf ….. v.H. festgesetzt.

 

2. Nach öffentlicher Beratung und unter Berücksichtigung des Beschlusses zu 1. werden ohne/ mit folgenden Änderungen beschlossen:

- Der Haushaltsplan für das Jahr 2020.

- Die der Urschrift der Niederschrift beigefügte Haushaltssatzung der Gemeinde Heislhoop für das Haushaltsjahr 2020.

 

3. Die Gemeindevertretung ermächtigt gemäß § 82 Abs. 1 Satz 4 GO den Bürgermeister, bei unerheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben die Zustimmung zur Leistung dieser Ausgaben zu erteilen. Ausgaben sind unerheblich, wenn der Betrag von 1.000,00 € im Einzelfall nicht überschritten wird.

 

für den Fall, dass es noch vorgelegt wird:

4. Gemäß § 2a Absatz 3 Brandschutzgesetz wird der Ein- und Ausgabeplan für das Jahr und 2020 für das durch die Freiwillige Feuerwehr Heilshoop verwaltetete Sondervermögen genehmigt. Die Gemeindevertretung ermächtigt gemäß § 82 Abs. 1 Satz 4 GO den Bürgermeister und den Gemeindewehrführer, bei unerheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben die Zustimmung zur Leistung dieser Ausgaben zu erteilen. Ausgaben sind unerheblich, wenn der Betrag von 1.000,00 € im Einzelfall nicht überschritten wird.

 

 

   
    18.11.2019 - Gemeindevertretung Heilshoop
    Ö 8 - (offen)
   

Beschluss:

Die Gemeindevertretung möge beschließen / beschließt:

1. Der Hebesatz

für die Grundsteuer A bleibt unverändert bei 300 v.H.,

für die Grundsteuer B bleibt unverändert bei 300 v.H.

 

2. Nach öffentlicher Beratung und unter Berücksichtigung des Beschlusses zu 1. werden mit folgender Änderung beschlossen:

     PSK 126010.7832200 wird um 3.000,00 EURO erhöht.

- Der Haushaltsplan für das Jahr 2020.

- Die der Urschrift der Niederschrift beigefügte Haushaltssatzung der Gemeinde Heilshoop für das Haushaltsjahr 2020.

 

3. Die Gemeindevertretung ermächtigt gemäß § 82 Abs. 1 Satz 4 GO den Bürgermeister, bei unerheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben die Zustimmung zur Leistung dieser Ausgaben zu erteilen. Ausgaben sind unerheblich, wenn der Betrag von 1.000,00 € im Einzelfall nicht überschritten wird.

 

4. Gemäß § 2a Absatz 3 Brandschutzgesetz wird der Ein- und Ausgabeplan für das Jahr und 2020 für das durch die Freiwillige Feuerwehr Heilshoop verwaltetete Sondervermögen genehmigt. Die Gemeindevertretung ermächtigt gemäß § 82 Abs. 1 Satz 4 GO den Bürgermeister und den Gemeindewehrführer, bei unerheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben die Zustimmung zur Leistung dieser Ausgaben zu erteilen. Ausgaben sind unerheblich, wenn der Betrag von 1.000,00 € im Einzelfall nicht überschritten wird.

 

 

 

Abstimmungsergebnis: 

7

Stimmen dafür

 

 

0

Stimmen dagegen

 

 

0

Stimmenthaltungen

 

 

 

 

 

 

Ö 9  
Verschiedenes      
               

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