Tagesordnung - Sitzung der Gemeindevertretung Barnitz
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TOP | Betreff | Vorlage | |||||||||||||||||||
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Ö 1 | Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der Beschlussfähigkeit | ||||||||||||||||||||
Ö 2 | Änderungs- und Ergänzungsanträge zur Tagesordnung, evtl. Anträge auf Ausschluss der Öffentlichkeit, Feststellung der Tagesordnung | ||||||||||||||||||||
Ö 3 | Einwohnerfragestunde | ||||||||||||||||||||
Ö 4 | Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 25.11.2019 | SI/2019/12-026 | |||||||||||||||||||
Ö 5 | Bericht des Bürgermeisters | ||||||||||||||||||||
Ö 6 | 2. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Barnitz für das Gebiet Ortsteil Groß Barnitz, östlich der bestehenden Wohnbebauung im Schlitzer Weg und südlich der Trave | 2020/12-079 | |||||||||||||||||||
Ö 7 | Genehmigung Haushaltspläne der Kameradschaftskassen der Freiwilligen Feuerwehren der Gemeinde Barnitz | 2019/12-068-01 | |||||||||||||||||||
VORLAGE | |||||||||||||||||||||
Beschlussvorschlag:Gemäß § 2a Absatz 3 Brandschutzgesetz werden die Ein- und Ausgabepläne für das Jahr 2020 für das durch die Freiwilligen Feuerwehren der Gemeinde Barnitz verwaltetete Sondervermögen genehmigt. Die Gemeindevertretung ermächtigt gemäß § 82 Abs. 1 Satz 4 GO den Bürgermeister und die jeweiligen Ortswehrführer, bei unerheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben die Zustimmung zur Leistung dieser Ausgaben zu erteilen. Ausgaben sind unerheblich, wenn der Betrag von 1.000,00 € im Einzelfall nicht überschritten wird.
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18.06.2020 - Gemeindevertretung Barnitz | |||||||||||||||||||||
Ö 7 - (offen) | |||||||||||||||||||||
Beschluss: Die Gemeindevertretung beschließt: Gemäß § 2a Absatz 3 Brandschutzgesetz werden die Ein- und Ausgabepläne für das Jahr 2020 für das durch die Freiwilligen Feuerwehren der Gemeinde Barnitz verwaltetete Sondervermögen genehmigt. Die Gemeindevertretung ermächtigt gemäß § 82 Abs. 1 Satz 4 GO den Bürgermeister und die jeweiligen Ortswehrführer, bei unerheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben die Zustimmung zur Leistung dieser Ausgaben zu erteilen. Ausgaben sind unerheblich, wenn der Betrag von 1.000,00 € im Einzelfall nicht überschritten wird.
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Ö 8 | Aufhebung des Beschlusses zur Förderung der Tagespflege | 2020/12-076 | |||||||||||||||||||
Ö 9 | Wasserschaden im Feuerwehrgerätehaus Barnitz, Schlitzer Weg - Eilentscheidung des Bürgermeisters | 2020/12-080 | |||||||||||||||||||
Ö 10 | Unterirdische Verlegung des Stromkabels in Klein Barnitz | 2020/12-081 | |||||||||||||||||||
Ö 11 | Beteiligung der Gemeinde nach § 2 Abs. 2 BauGB zur Bauleitplanung benachbarter Gemeinden hier: Bebauungsplan Nr. 11 der Gemeinde Klein Wesenberg | 2020/12-086 | |||||||||||||||||||
Ö 12 | Verschiedenes | ||||||||||||||||||||
N 13 | Beauftragung zur Teichentschlammung Kläranlage in Benstaben | ||||||||||||||||||||
N 14 | Herstellen einer Regenwasserableitung im 'Glänzenberg' - Eilentscheidung des Bürgermeisters | ||||||||||||||||||||
N 15 | Auftragserteilung für das Mittlere Löschfahrzeug (MLF) für die Feuerwehr Groß Barnitz | ||||||||||||||||||||
N 16 | Erneuerung der Regenwasserleitung in Lokfeld - Eilentscheidung des Bürgermeisters | ||||||||||||||||||||
N 17 | Antrag auf Umlegung einer Zufahrt, Glänzenberg Nr. 3 | ||||||||||||||||||||