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Tagesordnung - Sitzung des Finanz-, Bau- und Umweltausschusses der Gemeinde Feldhorst  

Bezeichnung: Sitzung des Finanz-, Bau- und Umweltausschusses der Gemeinde Feldhorst
Gremium: Finanz-, Bau- und Umweltausschuss der Gemeinde Feldhorst
Datum: Di, 17.11.2020 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 21:57 Anlass: Sitzung
Raum: Dörpshus Havighorst
Ort: Havighorst 53, 23858 Feldhorst

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der Beschlussfähigkeit      
Ö 2  
Änderungs- und Ergänzungsanträge zur Tagesordnung, evtl. Anträge auf Ausschluss der Öffentlichkeit, Feststellung der Tagesordnung      
Ö 3  
Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 31.08.2020  
SI/2020/13-027  
Ö 4  
Verpflichtung der bürgerlichen Ausschussmitglieder  
2020/13-122  
Ö 5  
Kindergartenangelegenheiten hier: Wirtschaftsplan 2021     2020/13-126  
Ö 6  
Haushaltssatzung -mit Plan 2021  
Enthält Anlagen
2020/13-125  
    VORLAGE
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Beschlussvorschlag:

1. Der Hebesatz

für die Grundsteuer B wird von 310 v.H. auf 363 v.H. festgesetzt.

 

2. Nach öffentlicher Beratung und unter Berücksichtigung des Beschlusses zu 1. werden ohne/ mit folgenden Änderungen beschlossen:

- Der Haushaltsplan für das Jahr 2021.

- Die der Urschrift der Niederschrift beigefügte Haushaltssatzung der Gemeinde Feldhorst für das Haushaltsjahr 2021.

 

3. Die Gemeindevertretung ermächtigt gemäß § 82 Abs. 1 Satz 4 GO den Bürgermeister, bei unerheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben die Zustimmung zur Leistung dieser Ausgaben zu erteilen. Ausgaben sind unerheblich, wenn der Betrag von 1.000,00 € im Einzelfall nicht überschritten wird.

 

4. Gemäß § 2a Absatz 3 Brandschutzgesetz werden die Ein- und Ausgabepläne für das Jahr 2020 für das durch die Freiwillige Feuerwehr der Gemeinde verwaltete Sondervermögen genehmigt. Die Gemeindevertretung ermächtigt gemäß § 82 Abs. 1 Satz 4 GO den Bürgermeister und den Gemeindewehrführer, bei unerheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben die Zustimmung zur Leistung dieser Ausgaben zu erteilen. Ausgaben sind unerheblich, wenn der Betrag von 1.000,00 € im Einzelfall nicht überschritten wird.

 

 

 

 

   
    17.11.2020 - Finanz-, Bau- und Umweltausschuss der Gemeinde Feldhorst
    Ö 6 - (offen)
   

 

 

Beschluss:

Die Gemeindevertretung möge beschließen:

 

- Die Abwassergebühr wird wie folgt angehoben: Die Verbrauchsgebühr von 2,35 Euro/qm um 1,65 Euro/qm auf 4,00 Euro/qm sowie die Grundgebühr um 1,00 Euro pro Monat auf 4,80 Euro pro Monat.

- Der Hebesatz r die Grundsteuer B wird auf 310 v.H. belassen.

 

2. Nach öffentlicher Beratung und unter Berücksichtigung des Beschlusses zu 1. werden mit folgenden Änderungen beschlossen:

- Der Haushaltsplan für das Jahr 2021

- nach Kürzung der Einnahme zur Korrektur der Trägerbeteiligung unter Produkt 361130 (KiGa Grundstück f. örtliche KiGa Vereine) um 137.000 Euro. Die Einnahme ist bereits unter Produkt 361110 (Tageseinrichtung mit Trägerbeteiligung) berücksichtigt.

- nach Erhöhung zur Änderung der Erträge für 2021 unter Produkt 111051 (unbebautes Grundvermögen (landw. Flächen)) auf 5.000€

 

- Die der Urschrift der Niederschrift beigefügte Haushaltssatzung der Gemeinde Feldhorst für das Haushaltsjahr 2021.

 

3. Die Gemeindevertretung ermächtigt gemäß § 82 Abs. 1 Satz 4 GO denrgermeister, bei unerheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben die Zustimmung zur Leistung dieser Ausgaben zu erteilen. Ausgaben sind unerheblich, wenn der Betrag von 2.000,00 € im Einzelfall nicht überschritten wird.

 

4. Gemäß § 2a Absatz 3 Brandschutzgesetz werden die Ein- und Ausgabepläne r das Jahr 2020 r das durch die Freiwillige Feuerwehr der Gemeinde verwaltete Sondervermögen genehmigt. Die Gemeindevertretung ermächtigt gemäß § 82 Abs. 1 Satz 4 GO denrgermeister und den Gemeindewehrführer, bei unerheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben die Zustimmung zur Leistung dieser Ausgaben zu erteilen. Ausgaben sind unerheblich, wenn der Betrag von 1.000,00 € im Einzelfall nicht überschritten wird. 

 

Abstimmungsergebnis: 

6

Stimmen dafür

 

 

0

Stimmen dagegen

 

 

0

Stimmenthaltungen

 

 

 

 

 

Ö 7  
Antrag auf Verlegung eines Weges durch freiwilligen Pflugtausch  
Enthält Anlagen
2020/13-124  
Ö 8  
Verschiedenes      
               

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