Tagesordnung - Sitzung der Gemeindevertretung Klein Wesenberg
|
|
TOP | Betreff | Vorlage | |||||||||||||||||||
---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
Ö 1 | Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der Beschlussfähigkeit | ||||||||||||||||||||
Ö 2 | Änderungs- und Ergänzungsanträge zur Tagesordnung, evtl. Anträge auf Ausschluss der Öffentlichkeit, Feststellung der Tagesordnung | ||||||||||||||||||||
Ö 3 | Einwohnerfragestunde | ||||||||||||||||||||
Ö 4 | Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 19.08.2020 | SI/2020/17-031 | |||||||||||||||||||
Ö 5 | Bericht des Bürgermeisters | ||||||||||||||||||||
Ö 6 | Einführung eines neuen Gemeindevertreters | 2020/17-098 | |||||||||||||||||||
Ö 7 | Nachwahl Mitglied des Finanz-, Bau- und Umweltausschusses | 2020/17-099 | |||||||||||||||||||
Ö 8 | Nachwahl Mitglied des Ausschusses zur Prüfung der Jahresrechnung | 2020/17-100 | |||||||||||||||||||
Ö 9 | 12. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Klein Wesenberg für die Teilgebiete A) südlich Alte Dorfstraße (Kreisstraße K 7) und östlich der Teichanlage B) südlich der Straße Am Kirchberg, östlich Am Kirchberg 2 und westlich Am Kirchberg 4 C) Flächen nördlich der Straße Am Kirchberg, gelegen östlich des bestehenden Friedhofes sowie auf dem Grundstück Am Kirchberg 1 hier: Auswertung der Stellungnahmen zur Frühzeitigen Beteiligung sowie Entwurfs- und Auslegungsbeschluss | 2020/17-102 | |||||||||||||||||||
Ö 10 | Neufassung der Hundesteuersatzung | 2020/17-103 | |||||||||||||||||||
Ö 11 | Sanierung eines Teilabschnittes der Alten Dorfstraße und des Schulweges einschließlich der Sanierung des Durchlasses der Wiejbek in der Alten Dorfstraße hier: Auftragserteilung für die Ingenieurleistungen | 2020/17-105 | |||||||||||||||||||
Ö 12 | Haushaltssatzung - mit Plan 2021 | 2020/17-107 | |||||||||||||||||||
VORLAGE | |||||||||||||||||||||
Beschlussvorschlag:1. Der Hebesatz für die Grundsteuer B wird auf 363 v.H. festgesetzt.
2. Nach öffentlicher Beratung und unter Berücksichtigung des Beschlusses zu 1. werden ohne/ mit folgenden Änderungen beschlossen: - Der Haushaltsplan für das Jahr 2021. - Die der Urschrift der Niederschrift beigefügte Haushaltssatzung der Gemeinde Klein Wesenberg für das Haushaltsjahr 2021.
3. Die Gemeindevertretung ermächtigt gemäß § 82 Abs. 1 Satz 4 GO den Bürgermeister, bei unerheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben die Zustimmung zur Leistung dieser Ausgaben zu erteilen. Ausgaben sind unerheblich, wenn der Betrag von 1.000,00 € im Einzelfall nicht überschritten wird.
4. Gemäß § 2a Absatz 3 Brandschutzgesetz werden die Ein- und Ausgabepläne für das Jahr 2020 für das durch die Freiwillige Feuerwehr der Gemeinde verwaltete Sondervermögen genehmigt. Die Gemeindevertretung ermächtigt gemäß § 82 Abs. 1 Satz 4 GO den Bürgermeister und den Gemeindewehrführer, bei unerheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben die Zustimmung zur Leistung dieser Ausgaben zu erteilen. Ausgaben sind unerheblich, wenn der Betrag von 1.000,00 € im Einzelfall nicht überschritten wird.
|
|||||||||||||||||||||
03.12.2020 - Finanz-, Bau- und Umweltausschuss der Gemeinde Klein Wesenberg | |||||||||||||||||||||
Ö 8 - ungeändert beschlossen | |||||||||||||||||||||
Beschluss:
Die Gemeindevertretung möge beschließen:
- Der Haushaltsplan für das Jahr 2021. - Die der Urschrift der Niederschrift beigefügte Haushaltssatzung der Gemeinde Klein Wesenberg für das Haushaltsjahr 2021.
|
|||||||||||||||||||||
03.12.2020 - Gemeindevertretung Klein Wesenberg | |||||||||||||||||||||
Ö 12 - geändert beschlossen | |||||||||||||||||||||
Beschluss: Die Gemeindevertretung beschließt:
- Der Haushaltsplan für das Jahr 2021. - Die der Urschrift der Niederschrift beigefügte Haushaltssatzung der Gemeinde Klein Wesenberg für das Haushaltsjahr 2021.
Gemäß § 2a Absatz 3 Brandschutzgesetz werden die Ein- und Ausgabepläne für das Jahr 2020 für das durch die Freiwillige Feuerwehr der Gemeinde verwaltete Sondervermögen genehmigt. Die Gemeindevertretung ermächtigt gemäß § 82 Abs. 1 Satz 4 GO den Bürgermeister und den Gemeindewehrführer, bei unerheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben die Zustimmung zur Leistung dieser Ausgaben zu erteilen. Ausgaben sind unerheblich, wenn der Betrag von 1.000,00 € im Einzelfall nicht überschritten wird.
|
|||||||||||||||||||||
Ö 13 | Verschiedenes | ||||||||||||||||||||
N 14 | Finanzierungsvereinbarung Kita Sterntaler in Klein Wesenberg | ||||||||||||||||||||
N 15 | Vertragsangelegenheiten hier: Änderung der Zerlegungsvereinbarung | ||||||||||||||||||||