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Tagesordnung - Sitzung des Amtsausschusses Nordstormarn  

Bezeichnung: Sitzung des Amtsausschusses Nordstormarn
Gremium: Amtsausschuss Nordstormarn
Datum: Mo, 08.02.2021 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 20:35 Anlass: Sitzung
Raum: Gemeinschaftshaus Badendorf
Ort: Dorfstraße 43, 23619 Badendorf

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der Beschlussfähigkeit      
Ö 2  
Änderungs- und Ergänzungsanträge zur Tagesordnung, evtl. Anträge auf Ausschluss der Öffentlichkeit, Feststellung der Tagesordnung      
Ö 3  
Einwohnerfragestunde      
Ö 4  
Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 18.11.2020  
SI/2020/23-058  
Ö 5  
Bericht des Amtsdirektors      
Ö 6  
Neufassung Hauptsatzung des Amtes Nordstormarn  
Enthält Anlagen
2021/23-101  
Ö 7  
Erlass Bekanntmachungssatzung des Amtes Nordstormarn  
Enthält Anlagen
2021/23-102  
Ö 8  
Resolution zur Finanzierung der Schulsozialarbeit  
2021/23-100  
    VORLAGE
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Beschlussvorschlag:

Das Amt Nordstormarn verabschiedet nachstehende Resolution:

 

Das Amt Nordstormarn als Schulträger der Dörfergemeinschaftsschule am Struckteich in Zarpen fordert das Land Schleswig-Holstein auf, die Schulsozialarbeit/Sozialpädagogische Betreuung an Schulen dauerhaft und umfänglich finanziell sicherzustellen.

 

Die Veränderungen in der Gesellschaft und in den Lebensbedingungen der Kinder und Jugendlichen und der daraus folgenden Probleme in den Schulen, macht es dringend erforderlich, die Fachkompetenz von sozialpädagogischen Fachkräften in allen Schulen auszubauen.

 

Einer zunehmenden Anzahl an Jugendlichen gelingt kein angemessener und bestmöglicher Schulabschluss, sie finden keinen Zugang zur Arbeitswelt, weil sie oft an mangelnder Unterstützung und ausreichender erzieherischen Begleitung in ihrer persönlichen Entwicklung scheitern. Diese Aufgaben werden inzwischen vielfach von der Schulsozialarbeit übernommen.

 

Die Angebote der Schulsozialarbeit sind an allen Schulen fortzusetzen und auszubauen. Eine Beschränkung auf bestimmte Schularten oder Schulformen ist heute nicht mehr zu rechtfertigen; an allen Schulen, auch an Grundschulen, besteht ein Bedarf an sozialpädagogischer Unterstützung.

 

In den vergangenen Jahren hat sich zwar das Land an einer Minimalfinanzierung beteiligt, die Hauptfinanzierung der Schulsozialarbeit haben die Schulträger übernommen, da sie vermehrt Anträge auf Erhöhung der Schulsozialstunden bekamen. Eine Aufgabe, die nicht deren primärer und zugewiesener Auftrag ist, sondern zum Wohle der Kinder und Jugendlichen übernommen wurde. Zurzeit wird der erhöhte Bedarf an Schulsozialarbeit über die angeschlossenen Gemeinden mitfinanziert. Ein Zustand, der nicht länger tragbar ist.

 

Das umfangreiche Arbeitsfeld der Schulsozialarbeit sowie die Gegebenheiten an den einzel-nen Schulen stellen die Schulträger immer wieder vor verschiedene Herausforderungen.

 

Die Schulsozialarbeit benötigt Kontinuität, Beständigkeit und eine verlässliche Präsenz in der Schule, um tragfähige Beziehungen als Basis für ihr sozialpädagogisches Handeln herzustellen. Des Weiteren sind die genannten Faktoren notwendig, um in Krisenfällen eine Beratung und Betreuung zu gewährleisten. Immer deutlicher wird in diesem Kontext die Elternarbeit. Gespräche in der Schule oder bei Hausbesuchen sind zum Teil unumgänglich.

 

Nur wenn eine finanzielle Absicherung durch das Land gewährleistet ist und diese Voraus-setzungen gegeben sind, kann die Schulsozialarbeit den beschriebenen Mehrwert darstellen.

 

 

 

   
    08.02.2021 - Amtsausschuss Nordstormarn
    Ö 8 - (offen)
   

Beschluss:

Das Amt Nordstormarn verabschiedet nachstehende Resolution:

 

Das Amt Nordstormarn als Schulträger der Dörfergemeinschaftsschule am Struckteich in Zarpen fordert das Land Schleswig-Holstein auf, die Schulsozialarbeit/Sozialpädagogische Betreuung an Schulen dauerhaft und umfänglich finanziell sicherzustellen.

 

Die Veränderungen in der Gesellschaft und in den Lebensbedingungen der Kinder und Jugendlichen und der daraus folgenden Probleme in den Schulen, macht es dringend erforderlich, die Fachkompetenz von sozialpädagogischen Fachkräften in allen Schulen auszubauen.

 

Einer zunehmenden Anzahl an Jugendlichen gelingt kein angemessener und bestmöglicher Schulabschluss, sie finden keinen Zugang zur Arbeitswelt, weil sie oft an mangelnder Unterstützung und ausreichender erzieherischen Begleitung in ihrer persönlichen Entwicklung scheitern. Diese Aufgaben werden inzwischen vielfach von der Schulsozialarbeit übernommen.

 

Die Angebote der Schulsozialarbeit sind an allen Schulen fortzusetzen und auszubauen. Eine Beschränkung auf bestimmte Schularten oder Schulformen ist heute nicht mehr zu rechtfertigen; an allen Schulen, auch an Grundschulen, besteht ein Bedarf an sozialpädagogischer Unterstützung.

 

In den vergangenen Jahren hat sich zwar das Land an einer Minimalfinanzierung beteiligt, die Hauptfinanzierung der Schulsozialarbeit haben die Schulträger übernommen, da sie vermehrt Anträge auf Erhöhung der Schulsozialstunden bekamen. Eine Aufgabe, die nicht deren primärer und zugewiesener Auftrag ist, sondern zum Wohle der Kinder und Jugendlichen übernommen wurde. Zurzeit wird der erhöhte Bedarf an Schulsozialarbeit über die angeschlossenen Gemeinden mitfinanziert. Ein Zustand, der nicht länger tragbar ist.

 

Das umfangreiche Arbeitsfeld der Schulsozialarbeit sowie die Gegebenheiten an den einzel-nen Schulen stellen die Schulträger immer wieder vor verschiedene Herausforderungen.

 

Die Schulsozialarbeit benötigt Kontinuität, Beständigkeit und eine verlässliche Präsenz in der Schule, um tragfähige Beziehungen als Basis für ihr sozialpädagogisches Handeln herzustellen. Des Weiteren sind die genannten Faktoren notwendig, um in Krisenfällen eine Beratung und Betreuung zu gewährleisten. Immer deutlicher wird in diesem Kontext die Elternarbeit. Gespräche in der Schule oder bei Hausbesuchen sind zum Teil unumgänglich.

 

Nur wenn eine finanzielle Absicherung durch das Land gewährleistet ist und diese Voraus-setzungen gegeben sind, kann die Schulsozialarbeit den beschriebenen Mehrwert darstellen.

Abstimmungsberechtigt sind ausschließlich die Mitglieder des Schulverbands Zarpen

 

Abstimmungsergebnis: 

19

Stimmen dafür

 

 

0

Stimmen dagegen

 

 

0

Stimmenthaltungen

 

 

 

 

 

Ö 9  
EDV-Support IPad-Geräte  
2021/23-103  
Ö 10  
Verschiedenes      
N 11     Grunderwerb Schulverband Zarpen zur Errichtung eines Schulgebäudes      
N 12     Personalangelegenheiten      
               

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