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Tagesordnung - Sitzung der Gemeindevertretung Hamberge  

Bezeichnung: Sitzung der Gemeindevertretung Hamberge
Gremium: Gemeindevertretung Hamberge
Datum: Do, 25.03.2021 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 20:00 - 22:40 Anlass: Sitzung
Raum: Restaurant Hauck
Ort: Stormarnstraße 14, 23619 Hamberge

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der Beschlussfähigkeit      
Ö 2  
Änderungs- und Ergänzungsanträge zur Tagesordnung, evtl. Anträge auf Ausschluss der Öffentlichkeit, Feststellung der Tagesordnung      
Ö 3  
Einwohnerfragestunde      
Ö 4  
Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 19.11.2020  
SI/2020/14-051  
Ö 5  
Bericht des Bürgermeisters      
Ö 6  
Resolution zur Finanzierung der Schulsozialarbeit  
2021/14-150  
    VORLAGE
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Beschlussvorschlag:

Die Gemeinde Hamberge verabschiedet nachstehende Resolution:

 

Die Gemeinde Hamberge als Schulträger der Grundschule Hamberge fordert das Land Schleswig-Holstein auf, die Schulsozialarbeit/Sozialpädagogische Betreuung an Schulen dauerhaft und umfänglich finanziell sicherzustellen.

 

Die Veränderungen in der Gesellschaft und in den Lebensbedingungen der Kinder und Jugendlichen und der daraus folgenden Probleme in den Schulen, macht es dringend erforderlich, die Fachkompetenz von sozialpädagogischen Fachkräften in allen Schulen auszubauen.

 

Einer zunehmenden Anzahl an Jugendlichen gelingt kein angemessener und bestmöglicher Schulabschluss, sie finden keinen Zugang zur Arbeitswelt, weil sie oft an mangelnder Unterstützung und ausreichender erzieherischen Begleitung in ihrer persönlichen Entwicklung scheitern. Diese Aufgaben werden inzwischen vielfach von der Schulsozialarbeit übernommen.

 

Die Angebote der Schulsozialarbeit sind an allen Schulen fortzusetzen und auszubauen. Eine Beschränkung auf bestimmte Schularten oder Schulformen ist heute nicht mehr zu rechtfertigen; an allen Schulen, auch an Grundschulen, besteht ein Bedarf an sozialpädagogischer Unterstützung.

 

In den vergangenen Jahren hat sich zwar das Land an einer Minimalfinanzierung beteiligt, die Hauptfinanzierung der Schulsozialarbeit haben die Schulträger übernommen, da sie vermehrt Anträge auf Erhöhung der Schulsozialstunden bekamen. Eine Aufgabe, die nicht deren primärer und zugewiesener Auftrag ist, sondern zum Wohle der Kinder und Jugendlichen übernommen wurde. Zurzeit wird der erhöhte Bedarf an Schulsozialarbeit über die angeschlossenen Gemeinden mitfinanziert. Ein Zustand, der nicht länger tragbar ist.

 

Das umfangreiche Arbeitsfeld der Schulsozialarbeit sowie die Gegebenheiten an den einzel-nen Schulen stellen die Schulträger immer wieder vor verschiedene Herausforderungen.

 

Die Schulsozialarbeit benötigt Kontinuität, Beständigkeit und eine verlässliche Präsenz in der Schule, um tragfähige Beziehungen als Basis für ihr sozialpädagogisches Handeln herzustellen. Des Weiteren sind die genannten Faktoren notwendig, um in Krisenfällen eine Beratung und Betreuung zu gewährleisten. Immer deutlicher wird in diesem Kontext die Elternarbeit. Gespräche in der Schule oder bei Hausbesuchen sind zum Teil unumgänglich.

 

Nur wenn eine finanzielle Absicherung durch das Land gewährleistet ist und diese Voraus-setzungen gegeben sind, kann die Schulsozialarbeit den beschriebenen Mehrwert darstellen.

 

 

   
    11.03.2021 - Schulausschuss Hamberge
    Ö 4 - (offen)
   

Beschluss:

Die Gemeindevertretung möge beschließen:

Die Gemeinde Hamberge verabschiedet nachstehende Resolution:

 

Die Gemeinde Hamberge als Schulträger der Grundschule Hamberge fordert das Land Schleswig-Holstein auf, die Schulsozialarbeit/Sozialpädagogische Betreuung an Schulen dauerhaft und umfänglich finanziell sicherzustellen.

 

Die Veränderungen in der Gesellschaft und in den Lebensbedingungen der Kinder und Jugendlichen und der daraus folgenden Probleme in den Schulen, macht es dringend erforderlich, die Fachkompetenz von sozialpädagogischen Fachkräften in allen Schulen auszubauen.

 

Einer zunehmenden Anzahl an Jugendlichen gelingt kein angemessener und bestmöglicher Schulabschluss, sie finden keinen Zugang zur Arbeitswelt, weil sie oft an mangelnder Unterstützung und ausreichender erzieherischen Begleitung in ihrer persönlichen Entwicklung scheitern. Diese Aufgaben werden inzwischen vielfach von der Schulsozialarbeit übernommen.

 

Die Angebote der Schulsozialarbeit sind an allen Schulen fortzusetzen und auszubauen. Eine Beschränkung auf bestimmte Schularten oder Schulformen ist heute nicht mehr zu rechtfertigen; an allen Schulen, auch an Grundschulen, besteht ein Bedarf an sozialpädagogischer Unterstützung.

 

In den vergangenen Jahren hat sich zwar das Land an einer Minimalfinanzierung beteiligt, die Hauptfinanzierung der Schulsozialarbeit haben die Schulträger übernommen, da sie vermehrt Anträge auf Erhöhung der Schulsozialstunden bekamen. Eine Aufgabe, die nicht deren primärer und zugewiesener Auftrag ist, sondern zum Wohle der Kinder und Jugendlichen übernommen wurde. Zurzeit wird der erhöhte Bedarf an Schulsozialarbeit über die angeschlossenen Gemeinden mitfinanziert. Ein Zustand, der nicht länger tragbar ist.

 

Das umfangreiche Arbeitsfeld der Schulsozialarbeit sowie die Gegebenheiten an den einzel-nen Schulen stellen die Schulträger immer wieder vor verschiedene Herausforderungen.

 

Die Schulsozialarbeit benötigt Kontinuität, Beständigkeit und eine verlässliche Präsenz in der Schule, um tragfähige Beziehungen als Basis für ihr sozialpädagogisches Handeln herzustellen. Des Weiteren sind die genannten Faktoren notwendig, um in Krisenfällen eine Beratung und Betreuung zu gewährleisten. Immer deutlicher wird in diesem Kontext die Elternarbeit. Gespräche in der Schule oder bei Hausbesuchen sind zum Teil unumgänglich.

 

Nur wenn eine finanzielle Absicherung durch das Land gewährleistet ist und diese Voraus-setzungen gegeben sind, kann die Schulsozialarbeit den beschriebenen Mehrwert darstellen.

 

Abstimmungsergebnis: 

5

Stimmen dafür

 

 

0

Stimmen dagegen

 

 

0

Stimmenthaltungen

 

 

 

 

 

   
    25.03.2021 - Gemeindevertretung Hamberge
    Ö 6 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt:

Die Gemeinde Hamberge verabschiedet nachstehende Resolution:

 

Die Gemeinde Hamberge als Schulträger der Grundschule Hamberge fordert das Land Schleswig-Holstein auf, die Schulsozialarbeit/Sozialpädagogische Betreuung an Schulen dauerhaft und umfänglich finanziell sicherzustellen.

 

Die Veränderungen in der Gesellschaft und in den Lebensbedingungen der Kinder und Jugendlichen und der daraus folgenden Probleme in den Schulen, macht es dringend erforderlich, die Fachkompetenz von sozialpädagogischen Fachkräften in allen Schulen auszubauen.

 

Einer zunehmenden Anzahl an Jugendlichen gelingt kein angemessener und bestmöglicher Schulabschluss, sie finden keinen Zugang zur Arbeitswelt, weil sie oft an mangelnder Unterstützung und ausreichender erzieherischen Begleitung in ihrer persönlichen Entwicklung scheitern. Diese Aufgaben werden inzwischen vielfach von der Schulsozialarbeit übernommen.

 

Die Angebote der Schulsozialarbeit sind an allen Schulen fortzusetzen und auszubauen. Eine Beschränkung auf bestimmte Schularten oder Schulformen ist heute nicht mehr zu rechtfertigen; an allen Schulen, auch an Grundschulen, besteht ein Bedarf an sozialpädagogischer Unterstützung.

 

In den vergangenen Jahren hat sich zwar das Land an einer Minimalfinanzierung beteiligt, die Hauptfinanzierung der Schulsozialarbeit haben die Schulträger übernommen, da sie vermehrt Anträge auf Erhöhung der Schulsozialstunden bekamen. Eine Aufgabe, die nicht deren primärer und zugewiesener Auftrag ist, sondern zum Wohle der Kinder und Jugendlichen übernommen wurde. Zurzeit wird der erhöhte Bedarf an Schulsozialarbeit über die angeschlossenen Gemeinden mitfinanziert. Ein Zustand, der nicht länger tragbar ist.

 

Das umfangreiche Arbeitsfeld der Schulsozialarbeit sowie die Gegebenheiten an den einzel-nen Schulen stellen die Schulträger immer wieder vor verschiedene Herausforderungen.

 

Die Schulsozialarbeit benötigt Kontinuität, Beständigkeit und eine verlässliche Präsenz in der Schule, um tragfähige Beziehungen als Basis für ihr sozialpädagogisches Handeln herzustellen. Des Weiteren sind die genannten Faktoren notwendig, um in Krisenfällen eine Beratung und Betreuung zu gewährleisten. Immer deutlicher wird in diesem Kontext die Elternarbeit. Gespräche in der Schule oder bei Hausbesuchen sind zum Teil unumgänglich.

 

Nur wenn eine finanzielle Absicherung durch das Land gewährleistet ist und diese Voraus-setzungen gegeben sind, kann die Schulsozialarbeit den beschriebenen Mehrwert darstellen.

 

Abstimmungsergebnis: 

10

Stimmen dafür

 

 

0

Stimmen dagegen

 

 

0

Stimmenthaltungen

 

 

 

 

 

Ö 7  
Digitalisierung Grundschule Hamberge a) Netzwerkverkabelung b) Medienkonzept c) Ausstattungs- und Finanzierungskonzept  
Enthält Anlagen
2021/14-165  
Ö 8  
Ausstattung Offene Ganztagsschule -hier: Investitionsprogramm  
2021/14-152  
Ö 9  
Ganztagsschulsatzung sowie Gebührensatzung zur Ganztagsschulsatzung der Gemeinde Hamberge hier: 2. Änderung  
Enthält Anlagen
2021/14-153  
Ö 10  
Planungsangelegenheiten: Projekt Photovoltaik-Freilandanlage  
Enthält Anlagen
2021/14-167  
Ö 11  
Erstellung einer mechanischen Vorreinigung für die Kläranlage Hamberge  
2021/14-154  
Ö 12  
Jahresabschluss per 31.12.2013 GV  
Enthält Anlagen
2021/14-155  
Ö 13  
Jahresabschluss per 31.12.2014 GV  
Enthält Anlagen
2021/14-159  
Ö 14  
Jahresabschluss per 31.12.2015 GV  
Enthält Anlagen
2021/14-160-01  
Ö 15  
Jahresabschluss per 31.12.2016 GV  
Enthält Anlagen
2021/14-168-01  
Ö 16  
Haushaltssatzung - mit Plan 2021  
Enthält Anlagen
2021/14-148  
Ö 17  
Aufhebung der Satzung über die Erhebung von Beiträgen für den Ausbau von Straßen und Wegen in der Gemeinde Hamberge  
2021/14-156  
Ö 18  
Neufassung Hauptsatzung der Gemeinde Hamberge  
Enthält Anlagen
2021/14-157  
Ö 19  
Erlass Bekanntmachungssatzung der Gemeinde Hamberge  
Enthält Anlagen
2021/14-158  
Ö 20  
Verschiedenes      
N 21     Jahresrechnung 2018 Krippe in der Kita Regenbogen in Hamberge      
N 22     Unterstützung der Aufstockung des Clubhauses      
               

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