Tagesordnung - Sitzung des Bau-, Wege- und Umweltausschusses und des Finanzausschusses der Gemeinde Zarpen
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Betreff |
Vorlage |
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Ö 1 |
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Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der Beschlussfähigkeit |
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Ö 2 |
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Änderungs- und Ergänzungsanträge zur Tagesordnung, evtl. Anträge auf Ausschluss der Öffentlichkeit, Feststellung der Tagesordnung |
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Ö 3 |
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Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 01.10.2020 |
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SI/2020/22-048 |
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Ö 4 |
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7. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Zarpen für das Gebiet südöstlich des Struckteiches, südwestlich der Holstenbek sowie nordwestlich der Bebauung an der Hauptstraße (L 71)
hier: Bestätigung des Vorentwurfes |
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2021/22-120 |
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Ö 5 |
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Bebauungsplanes Nr. 6 der Gemeinde Zarpen für das Gebiet südöstlich des Struckteiches, südwestlich der Holstenbek sowie nordwestlich der Bebauung an der Hauptstraße (L 71)
hier: Bestätigung des Vorentwurfes |
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2021/22-119 |
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Ö 6 |
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8. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Zarpen für da Gebiet im Norden der Gemeinde am Ortsausgang Richtung Heilshoop, westlich der Hauptstraße (L 71), nördlich der Bebauung "Am Sportplatz"
hier: Aufstellungsbeschluss |
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2021/22-115 |
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Ö 7 |
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Bebauungsplan Nr. 7 der Gemeinde Zarpen für das Gebiet im Norden der Gemeinde am Ortsausgang Richtung Heilshoop, westlich der Hauptstraße (L 71), nördlich der Bebauung Am Sportplatz
hier: Aufstellungsbeschluss |
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2021/22-114 |
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VORLAGE |
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ALLRIS® Office Integration 3.9.2Beschlussvorschlag: - Für das Gebiet im Norden der Gemeinde am Ortsausgang Richtung Heilshoop, westlich der Hauptstraße (L 71), nördlich der Bebauung „Am Sportplatz“ wird der Bebauungsplan Nr. 7 aufgestellt. Es werden folgende Planungsziele verfolgt:
- Festsetzung einer Gemeinbedarfsfläche mit der Zweckbestimmung „Schule“, - Sicherherstellung einer ordnungsgemäßen Erschließung, - Sicherung und Ergänzung der Grünstrukturen zur Begrenzung des Gebietes. - Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).
- Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs, mit der Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange soll möglichst das Büro Architektur + Stadtplanung, Hamburg beauftragt werden.
- Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger der öffentlichen Belange und die Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen.
- Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll wie folgt durchgeführt werden: Öffentliche Auslegung.
- Die Beteiligung der Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 BauGB ist durchzuführen.
- Die Planung ist gemäß § 11 Abs. 1 LaPlaG anzuzeigen.
- Sämtliche Planungskosten sind vom Träger des Vorhabens zu tragen. Zur Sicherung ist ein städtebaulicher Vertrag gemäß § 11 BauGB abzuschließen.
- Die Mitglieder der Gemeindevertretung sind damit einverstanden, dass der Bürgermeister nach Abstimmung mit seinen Stellvertretern die für die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 7 notwendigen Architekten- und Ingenieurleistungen, die einen Auftragswert von 2.500 € brutto übersteigen, ohne vorherige Zustimmung der Gemeindevertretung beauftragt. Über die Auftragserteilung ist der Gemeindevertretung in der nächsten Sitzung zu berichten. Sie ist von ihr zu genehmigen.
Bemerkungen: Aufgrund des § 22 GO waren keine / folgende Gemeindevertreter/-innen (bzw. bürgerlichen Mitglieder) von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend: ... |
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10.06.2021 - Bau-, Wege- und Umweltausschuss der Gemeinde Zarpen |
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Ö 7 - (offen) |
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Beschluss: - Für das Gebiet im Norden der Gemeinde am Ortsausgang Richtung Heilshoop, westlich der Hauptstraße (L 71), nördlich der Bebauung „Am Sportplatz“ wird der Bebauungsplan Nr. 7 aufgestellt. Es werden folgende Planungsziele verfolgt:
- Festsetzung einer Gemeinbedarfsfläche mit der Zweckbestimmung „Schule“, - Sicherherstellung einer ordnungsgemäßen Erschließung, - Sicherung und Ergänzung der Grünstrukturen zur Begrenzung des Gebietes. - Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).
- Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs, mit der Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange soll möglichst das Büro Architektur + Stadtplanung, Hamburg beauftragt werden.
- Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger der öffentlichen Belange und die Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen.
- Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll wie folgt durchgeführt werden: Öffentliche Auslegung.
- Die Beteiligung der Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 BauGB ist durchzuführen.
- Die Planung ist gemäß § 11 Abs. 1 LaPlaG anzuzeigen.
- Sämtliche Planungskosten sind vom Träger des Vorhabens zu tragen. Zur Sicherung ist ein städtebaulicher Vertrag gemäß § 11 BauGB abzuschließen.
- Die Mitglieder der Gemeindevertretung sind damit einverstanden, dass der Bürgermeister nach Abstimmung mit seinen Stellvertretern die für die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 7 notwendigen Architekten- und Ingenieurleistungen, die einen Auftragswert von 2.500 € brutto übersteigen, ohne vorherige Zustimmung der Gemeindevertretung beauftragt. Über die Auftragserteilung ist der Gemeindevertretung in der nächsten Sitzung zu berichten. Sie ist von ihr zu genehmigen.
Bemerkungen: Aufgrund des § 22 GO waren folgende Gemeindevertreter (bzw. bürgerlichen Mitglieder) von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend: Herr Tim Raab.
Abstimmungsergebnis: | 12 | Stimmen dafür | | | 0 | Stimmen dagegen | | | 0 | Stimmenthaltungen | | | | |
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Ö 8 |
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Verschiedenes |
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N 9 |
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Änderung der Geschäftsordnung |
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N 10 |
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Personalangelegenheit |
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