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Tagesordnung - Sitzung der Gemeindevertretung Heilshoop  

Bezeichnung: Sitzung der Gemeindevertretung Heilshoop
Gremium: Gemeindevertretung Heilshoop
Datum: Mo, 22.11.2021 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 22:30 Anlass: Sitzung
Raum: Gemeinschaftshaus Heilshoop
Ort: Hauptstraße 45, 23619 Heilshoop

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der Beschlussfähigkeit      
Ö 2  
Änderungs- und Ergänzungsanträge zur Tagesordnung, evtl. Anträge auf Ausschluss der Öffentlichkeit, Feststellung der Tagesordnung      
Ö 3  
Einwohnerfragestunde      
Ö 4  
Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 14.06.2021  
SI/2021/16-014  
Ö 5  
Bericht des Bürgermeisters      
Ö 6  
1. Änderung Hauptsatzung der Gemeinde Heilshoop  
Enthält Anlagen
2021/16-067  
Ö 7  
Wahl der Mitglieder sowie deren Stellvertreter für den Verbandsausschuss des Gewässerpflegeverbandes Heilsau  
2021/16-068  
Ö 8  
Erhebung und Genehmigung einer Kommunalverfassungsbeschwerde gegen das FAG 2020  
Enthält Anlagen
2021/16-076  
    VORLAGE
   

Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Heilshoop beschließt Folgendes:

 

  1. Die Gemeinde Heilshoop erhebt nach Art. 51 Abs. 2 Nr. 4 der Verfassung des Landes Schleswig-Holstein (LV) die Erhebung einer Kommunalverfassungsbeschwerde gegen das Gesetz über den kommunalen Finanzausgleich (Finanzausgleichsgesetz - FAG) vom 12.11.2020 (GVOBl. SH 2020, S. 808) wegen Verletzung von Art. 57 Abs. 1 und Abs. 2 LV. Mit diesem Beschluss genehmigt die Gemeindevertretung zugleich rückwirkend die bereits erfolgte Erhebung der Kommunalverfassungsbeschwerde und das Handeln des Amtes Nordstormarn.

 

2. Nach Maßgabe des FAG stellt das Land den Gemeinden im übergemeindlichen Finanzausgleich Finanzmittel zur Ergänzung ihrer eigenen Einnahmekraft zur Verfügung. Die Gemeinde Heilshoop ist eine amtsangehörige Gemeinde. Der Landesgesetzgeber hat ihr nach §§ 24 ff. Landesplanungsgesetz in Verbindung mit der Verordnung zum Zentralörtlichen System keinen raumordnungsrechtlichen Status zugewiesen. Es handelt sich um einen nicht-zentralen Ort. Mit FAG 2020 hat das Land Schleswig-Holstein den kommunalen Finanzausgleich neu geregelt. Die Gemeinde Heilshoop rügt, dass der Landesgesetzgeber entgegen Art. 57 Abs. 1 LV ihre Bedarfe nicht ausreichend ermittelt und berücksichtigt hat, sodass eine sachwidrige Ungleichbehandlung gegenüber anderen Gemeinden gegeben ist. Darüber hinaus rügt sie, dass das aus Art. 57 Abs. 2 LV folgende Konnexitätsprinzip nicht gewahrt wurde, weil der Landesgesetzgeber seinen Transparenzpflichten nicht gerecht wird. Die Gemeinde Heilshoop macht daher geltend, hierdurch in ihren geschützten Rechten aus Art. 57 Abs. 1 und Abs. 2 LV als wesentlichen Bestandteilen des Selbstverwaltungsrechts nach Art. 54 Abs. 1 und Abs. 2 LV durch ein Landesgesetz verletzt zu sein.

 

3. Die Gemeinde Heilshoop beauftragt mit der Prozessführung vor dem Landesverfassungsgericht das Amt Nordstormarn, das seinerseits die DOMBERT Rechtsanwälte PartmBB, Konrad-Zuse-Ring 12A, 14469 Potsdam mit der rechtlichen Vertretung beauftragt hat. Soweit die Prozessführungsbefugnis des Amtes im vorliegenden Falle wegen § 3 Abs. 1 Satz 5 AO ausgeschlossen sein sollte, beschließt die Gemeindevertretung hiermit zugleich, dass sie sich im Kommunalverfassungsbeschwerdeverfahren ebenfalls von der DOMBERT Rechtsanwälte PartmBB, Konrad-Zuse-Ring 12A, 14469 Potsdam vertreten lässt. Der Bürgermeister wird hiermit beauftragt, die beigefügte Vollmacht für die Gemeinde zu unterzeichnen.

 

   
    22.11.2021 - Gemeindevertretung Heilshoop
    Ö 8 - (offen)
   

Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Heilshoop beschließt Folgendes:

 

  1. Die Gemeinde Heilshoop erhebt nach Art. 51 Abs. 2 Nr. 4 der Verfassung des Landes Schleswig-Holstein (LV) die Erhebung einer Kommunalverfassungsbeschwerde gegen das Gesetz über den kommunalen Finanzausgleich (Finanzausgleichsgesetz - FAG) vom 12.11.2020 (GVOBl. SH 2020, S. 808) wegen Verletzung von Art. 57 Abs. 1 und Abs. 2 LV. Mit diesem Beschluss genehmigt die Gemeindevertretung zugleich rückwirkend die bereits erfolgte Erhebung der Kommunalverfassungsbeschwerde und das Handeln des Amtes Nordstormarn.

 

2. Nach Maßgabe des FAG stellt das Land den Gemeinden im übergemeindlichen Finanzausgleich Finanzmittel zur Ergänzung ihrer eigenen Einnahmekraft zur Verfügung. Die Gemeinde Heilshoop ist eine amtsangehörige Gemeinde. Der Landesgesetzgeber hat ihr nach §§ 24 ff. Landesplanungsgesetz in Verbindung mit der Verordnung zum Zentralörtlichen System keinen raumordnungsrechtlichen Status zugewiesen. Es handelt sich um einen nicht-zentralen Ort. Mit FAG 2020 hat das Land Schleswig-Holstein den kommunalen Finanzausgleich neu geregelt. Die Gemeinde Heilshoop rügt, dass der Landesgesetzgeber entgegen Art. 57 Abs. 1 LV ihre Bedarfe nicht ausreichend ermittelt und berücksichtigt hat, sodass eine sachwidrige Ungleichbehandlung gegenüber anderen Gemeinden gegeben ist. Darüber hinaus rügt sie, dass das aus Art. 57 Abs. 2 LV folgende Konnexitätsprinzip nicht gewahrt wurde, weil der Landesgesetzgeber seinen Transparenzpflichten nicht gerecht wird. Die Gemeinde Heilshoop macht daher geltend, hierdurch in ihren geschützten Rechten aus Art. 57 Abs. 1 und Abs. 2 LV als wesentlichen Bestandteilen des Selbstverwaltungsrechts nach Art. 54 Abs. 1 und Abs. 2 LV durch ein Landesgesetz verletzt zu sein.

 

3. Die Gemeinde Heilshoop beauftragt mit der Prozessführung vor dem Landesverfassungsgericht das Amt Nordstormarn, das seinerseits die DOMBERT Rechtsanwälte PartmBB, Konrad-Zuse-Ring 12A, 14469 Potsdam mit der rechtlichen Vertretung beauftragt hat. Soweit die Prozessführungsbefugnis des Amtes im vorliegenden Falle wegen § 3 Abs. 1 Satz 5 AO ausgeschlossen sein sollte, beschließt die Gemeindevertretung hiermit zugleich, dass sie sich im Kommunalverfassungsbeschwerdeverfahren ebenfalls von der DOMBERT Rechtsanwälte PartmBB, Konrad-Zuse-Ring 12A, 14469 Potsdam vertreten lässt. Der Bürgermeister wird hiermit beauftragt, die beigefügte Vollmacht für die Gemeinde zu unterzeichnen.

 

 

Abstimmungsergebnis: 

9

Stimmen dafür

 

 

0

Stimmen dagegen

 

 

0

Stimmenthaltungen

 

 

 

 

 

Ö 9     KiTa "Unterm Himmelszelt" - Interessenbekundungsverfahren      
Ö 10  
Beschaffung Freiwillige Feuerwehr Heilshoop  
2021/16-074  
Ö 11  
Verschiedenes      
Ö 12  
Antrag der Fraktion AKW vom 01.10.2021 - Nutzung gemeindeeigener Straßen für Windkraftanlagen  
Enthält Anlagen
2021/16-069  
N 13     Vertrag zur Nutzung und Ausbau gemeindeeigener Flächen für Errichtung und Betrieb zweier Windkraftanlagen      
N 14     Genehmigungsantrag nach § 4 BImSchG auf Errichtung und Betrieb zweier Windkraftanlagen im Außenbereich von Heilshoop hier: Entscheidung über das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB      
               

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