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Tagesordnung - Sitzung der Gemeindevertretung Hamberge  

Bezeichnung: Sitzung der Gemeindevertretung Hamberge
Gremium: Gemeindevertretung Hamberge
Datum: Do, 02.12.2021 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 21:35 Anlass: Sitzung
Raum: Mensa der Grundschule Hamberge
Ort: Schulstraße 10, 23619 Hamberge

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der Beschlussfähigkeit      
Ö 2  
Änderungs- und Ergänzungsanträge zur Tagesordnung, evtl. Anträge auf Ausschluss der Öffentlichkeit, Feststellung der Tagesordnung      
Ö 3  
Einwohnerfragestunde      
Ö 4  
Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 26.08.2021  
SI/2021/14-062  
Ö 5  
Bericht des Bürgermeisters      
Ö 6  
Erhebung und Genehmigung einer Kommunalverfassungsbeschwerde gegen das FAG 2020  
Enthält Anlagen
2021/14-198  
Ö 7  
Bebauungsplan Nr. 16 der Gemeinde Hamberge für das Gebiet nordwestlich des Autobahnkreuzes Lübeck, nördlich der Bundesautobahn A1 angrenzend an die Siekbek, westlich der Bundesautobahn A20 sowie südlich der Waldfläche an der Gemeindegrenze zu Badendorf hier: Bestätigung des Vorentwurfes  
Enthält Anlagen
2021/14-180  
Ö 8  
Planfeststellung für den Bau von Lärmschutzmaßnahmen entlang der Bundesautobahn BAB A 1 im Bereich der Gemeinde Hamberge, Richtungsfahrbahn Hamburg-Lübeck hier: Information zum Verfahrensstand  
2021/14-192  
Ö 9  
Abwasserbeseitigung in der Gemeinde Hamberge  
Enthält Anlagen
2021/14-190  
Ö 10  
Antrag auf Renovierung der vier Klassenräume sowie des Gruppenraumes im Obergeschoss des Altbaus der Grundschule Hamberge  
2021/14-194  
Ö 11  
2. Änderung der Satzung über die Benutzung der Einrichtung "Offene Ganztagsschule" an der Grundschule Hamberge (Ganztagsschulsatzung)  
Enthält Anlagen
2021/14-193  
Ö 12  
EDV-Support Grundschule Hamberge  
2021/14-189  
Ö 13  
Schulbau- und Sanierungsprogramm IMPULS 2030 II
2021/14-195  
Ö 14  
1. Nachtragshaushaltssatzung- mit Plan 2021 Gemeinde Hamberge  
Enthält Anlagen
2021/14-199  
Ö 15  
Haushaltssatzung - mit Plan 2022
Enthält Anlagen
2021/14-200  
    VORLAGE
   

Beschlussvorschlag:

1. Nach öffentlicher Beratung werden beschlossen:

    - der Haushaltsplan für das Jahr 2022.

    - die beigefügte Haushaltssatzung der Gemeinde Hamberge für das Haushaltsjahr 2022.

 

2. Die Gemeindevertretung ermächtigt gemäß § 82 Abs. 1 Satz 4 GO denrgermeister, bei unerheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben die Zustimmung zur Leistung dieser Ausgaben zu erteilen. Ausgaben sind unerheblich, wenn der Betrag von EUR 5.000,00 im Einzelfall nicht überschritten wird.

 

3. Gemäß § 2a Absatz 3 Brandschutzgesetz werden die Ein- und Ausgabepläne für das Jahr 2022 für das durch die Freiwillige Feuerwehr der Gemeinde verwaltete Sondervermögen genehmigt. Die Gemeindevertretung ermächtigt gemäß § 82 Abs. 1 Satz 4 GO den Bürgermeister und den Gemeindewehrführer, bei unerheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben die Zustimmung zur Leistung dieser Ausgaben zu erteilen. Ausgaben sind unerheblich, wenn der Betrag von EUR 1.000,00 im Einzelfall nicht überschritten wird.

 

   
    25.11.2021 - Finanzausschuss der Gemeinde Hamberge
    Ö 8 - geändert beschlossen
   

Beschluss:

Die Gemeindevertretung möge beschließen:

  1. Nach öffentlicher Beratung werden beschlossen unter Berücksichtigung der Beschlüsse zu TOP 6 sowie mit sonstigen folgenden Änderungen:

 

a)      15.000,00 € für Planungsauftrag Schulbau- und Sanierungsprogramm

b)      10.000,00 € für Umbau alte Mensa in OGS-Betreuungsraum

c)      15.000,00 € für Mobiliar Mehrzweckräume in Schulsporthalle

d)      6.000,00 € für Malerarbeiten in vier Klassenräumen

 

    - der Haushaltsplan für das Jahr 2022.

    - die beigefügte Haushaltssatzung der Gemeinde Hamberge für das Haushaltsjahr 2022.

 

2. Die Gemeindevertretung ermächtigt gemäß § 82 Abs. 1 Satz 4 GO denrgermeister, bei unerheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben die Zustimmung zur Leistung dieser Ausgaben zu erteilen. Ausgaben sind unerheblich, wenn der Betrag von EUR 5.000,00 im Einzelfall nicht überschritten wird.

 

3. Gemäß § 2a Absatz 3 Brandschutzgesetz werden die Ein- und Ausgabepläne r das Jahr 2022 r das durch die Freiwillige Feuerwehr der Gemeinde verwaltete Sondervermögen genehmigt. Die Gemeindevertretung ermächtigt gemäß § 82 Abs. 1 Satz 4 GO denrgermeister und den Gemeindewehrführer, bei unerheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben die Zustimmung zur Leistung dieser Ausgaben zu erteilen. Ausgaben sind unerheblich, wenn der Betrag von EUR 1.000,00 im Einzelfall nicht überschritten wird.

 

Abstimmungsergebnis: 

9

Stimmen dafür

 

 

0

Stimmen dagegen

 

 

0

Stimmenthaltungen

 

 

 

 

 

   
    02.12.2021 - Gemeindevertretung Hamberge
    Ö 15 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt unter Berücksichtigung der Beschlüsse zu den TOPen 10 und 13 sowie mit sonstigen folgenden Änderungen:

 

a)      15.000,00 €r Planungsauftrag Schulbau- und Sanierungsprogramm

b)      10.000,00 €r Umbau alte Mensa in OGS-Betreuungsraum

c)      15.000,00 €r Mobiliar Mehrzweckräume in Schulsporthalle

d)      6.000,00 €r Malerarbeiten in vier Klassenräumen

e)      55.000,00 € als kommunales Defizit für die Kindertageseinrichtung

 

1. Nach öffentlicher Beratung werden beschlossen:

    - der Haushaltsplan für das Jahr 2022.

    - die beigefügte Haushaltssatzung der Gemeinde Hamberge für das Haushaltsjahr 2022.

 

2. Die Gemeindevertretung ermächtigt gemäß § 82 Abs. 1 Satz 4 GO denrgermeister, bei unerheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben die Zustimmung zur Leistung dieser Ausgaben zu erteilen. Ausgaben sind unerheblich, wenn der Betrag von EUR 5.000,00 im Einzelfall nicht überschritten wird.

 

3. Gemäß § 2a Absatz 3 Brandschutzgesetz werden die Ein- und Ausgabepläne r das Jahr 2022 r das durch die Freiwillige Feuerwehr der Gemeinde verwaltete Sondervermögen genehmigt. Die Gemeindevertretung ermächtigt gemäß § 82 Abs. 1 Satz 4 GO denrgermeister und den Gemeindewehrführer, bei unerheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben die Zustimmung zur Leistung dieser Ausgaben zu erteilen. Ausgaben sind unerheblich, wenn der Betrag von EUR 1.000,00 im Einzelfall nicht überschritten wird.

 

Abstimmungsergebnis: 

12

Stimmen dafür

 

 

0

Stimmen dagegen

 

 

0

Stimmenthaltungen

 

 

 

 

 

Ö 16  
Verschiedenes      
N 17     Auftragsvergabe Freiraumplanung Ortskern Hamberge      
               

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