Tagesordnung - Sitzung der Gemeindevertretung Hamberge
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TOP | Betreff | Vorlage | |||||||||||||||||||
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Ö 1 | Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der Beschlussfähigkeit | ||||||||||||||||||||
Ö 2 | Änderungs- und Ergänzungsanträge zur Tagesordnung, evtl. Anträge auf Ausschluss der Öffentlichkeit, Feststellung der Tagesordnung | ||||||||||||||||||||
Ö 3 | Einwohnerfragestunde | ||||||||||||||||||||
Ö 4 | Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 26.08.2021 | SI/2021/14-062 | |||||||||||||||||||
Ö 5 | Bericht des Bürgermeisters | ||||||||||||||||||||
Ö 6 | Erhebung und Genehmigung einer Kommunalverfassungsbeschwerde gegen das FAG 2020 | 2021/14-198 | |||||||||||||||||||
Ö 7 | Bebauungsplan Nr. 16 der Gemeinde Hamberge für das Gebiet nordwestlich des Autobahnkreuzes Lübeck, nördlich der Bundesautobahn A1 angrenzend an die Siekbek, westlich der Bundesautobahn A20 sowie südlich der Waldfläche an der Gemeindegrenze zu Badendorf hier: Bestätigung des Vorentwurfes | 2021/14-180 | |||||||||||||||||||
Ö 8 | Planfeststellung für den Bau von Lärmschutzmaßnahmen entlang der Bundesautobahn BAB A 1 im Bereich der Gemeinde Hamberge, Richtungsfahrbahn Hamburg-Lübeck hier: Information zum Verfahrensstand | 2021/14-192 | |||||||||||||||||||
Ö 9 | Abwasserbeseitigung in der Gemeinde Hamberge | 2021/14-190 | |||||||||||||||||||
Ö 10 | Antrag auf Renovierung der vier Klassenräume sowie des Gruppenraumes im Obergeschoss des Altbaus der Grundschule Hamberge | 2021/14-194 | |||||||||||||||||||
Ö 11 | 2. Änderung der Satzung über die Benutzung der Einrichtung "Offene Ganztagsschule" an der Grundschule Hamberge (Ganztagsschulsatzung) | 2021/14-193 | |||||||||||||||||||
Ö 12 | EDV-Support Grundschule Hamberge | 2021/14-189 | |||||||||||||||||||
Ö 13 | Schulbau- und Sanierungsprogramm IMPULS 2030 II | 2021/14-195 | |||||||||||||||||||
Ö 14 | 1. Nachtragshaushaltssatzung- mit Plan 2021 Gemeinde Hamberge | 2021/14-199 | |||||||||||||||||||
Ö 15 | Haushaltssatzung - mit Plan 2022 | 2021/14-200 | |||||||||||||||||||
VORLAGE | |||||||||||||||||||||
Beschlussvorschlag:1. Nach öffentlicher Beratung werden beschlossen: - der Haushaltsplan für das Jahr 2022. - die beigefügte Haushaltssatzung der Gemeinde Hamberge für das Haushaltsjahr 2022.
2. Die Gemeindevertretung ermächtigt gemäß § 82 Abs. 1 Satz 4 GO den Bürgermeister, bei unerheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben die Zustimmung zur Leistung dieser Ausgaben zu erteilen. Ausgaben sind unerheblich, wenn der Betrag von EUR 5.000,00 im Einzelfall nicht überschritten wird.
3. Gemäß § 2a Absatz 3 Brandschutzgesetz werden die Ein- und Ausgabepläne für das Jahr 2022 für das durch die Freiwillige Feuerwehr der Gemeinde verwaltete Sondervermögen genehmigt. Die Gemeindevertretung ermächtigt gemäß § 82 Abs. 1 Satz 4 GO den Bürgermeister und den Gemeindewehrführer, bei unerheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben die Zustimmung zur Leistung dieser Ausgaben zu erteilen. Ausgaben sind unerheblich, wenn der Betrag von EUR 1.000,00 im Einzelfall nicht überschritten wird.
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25.11.2021 - Finanzausschuss der Gemeinde Hamberge | |||||||||||||||||||||
Ö 8 - geändert beschlossen | |||||||||||||||||||||
Beschluss: Die Gemeindevertretung möge beschließen:
a) 15.000,00 € für Planungsauftrag Schulbau- und Sanierungsprogramm b) 10.000,00 € für Umbau alte Mensa in OGS-Betreuungsraum c) 15.000,00 € für Mobiliar Mehrzweckräume in Schulsporthalle d) 6.000,00 € für Malerarbeiten in vier Klassenräumen
- der Haushaltsplan für das Jahr 2022. - die beigefügte Haushaltssatzung der Gemeinde Hamberge für das Haushaltsjahr 2022.
2. Die Gemeindevertretung ermächtigt gemäß § 82 Abs. 1 Satz 4 GO den Bürgermeister, bei unerheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben die Zustimmung zur Leistung dieser Ausgaben zu erteilen. Ausgaben sind unerheblich, wenn der Betrag von EUR 5.000,00 im Einzelfall nicht überschritten wird.
3. Gemäß § 2a Absatz 3 Brandschutzgesetz werden die Ein- und Ausgabepläne für das Jahr 2022 für das durch die Freiwillige Feuerwehr der Gemeinde verwaltete Sondervermögen genehmigt. Die Gemeindevertretung ermächtigt gemäß § 82 Abs. 1 Satz 4 GO den Bürgermeister und den Gemeindewehrführer, bei unerheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben die Zustimmung zur Leistung dieser Ausgaben zu erteilen. Ausgaben sind unerheblich, wenn der Betrag von EUR 1.000,00 im Einzelfall nicht überschritten wird.
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02.12.2021 - Gemeindevertretung Hamberge | |||||||||||||||||||||
Ö 15 - ungeändert beschlossen | |||||||||||||||||||||
Beschluss: Die Gemeindevertretung beschließt unter Berücksichtigung der Beschlüsse zu den TOPen 10 und 13 sowie mit sonstigen folgenden Änderungen:
a) 15.000,00 € für Planungsauftrag Schulbau- und Sanierungsprogramm b) 10.000,00 € für Umbau alte Mensa in OGS-Betreuungsraum c) 15.000,00 € für Mobiliar Mehrzweckräume in Schulsporthalle d) 6.000,00 € für Malerarbeiten in vier Klassenräumen e) 55.000,00 € als kommunales Defizit für die Kindertageseinrichtung
1. Nach öffentlicher Beratung werden beschlossen: - der Haushaltsplan für das Jahr 2022. - die beigefügte Haushaltssatzung der Gemeinde Hamberge für das Haushaltsjahr 2022.
2. Die Gemeindevertretung ermächtigt gemäß § 82 Abs. 1 Satz 4 GO den Bürgermeister, bei unerheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben die Zustimmung zur Leistung dieser Ausgaben zu erteilen. Ausgaben sind unerheblich, wenn der Betrag von EUR 5.000,00 im Einzelfall nicht überschritten wird.
3. Gemäß § 2a Absatz 3 Brandschutzgesetz werden die Ein- und Ausgabepläne für das Jahr 2022 für das durch die Freiwillige Feuerwehr der Gemeinde verwaltete Sondervermögen genehmigt. Die Gemeindevertretung ermächtigt gemäß § 82 Abs. 1 Satz 4 GO den Bürgermeister und den Gemeindewehrführer, bei unerheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben die Zustimmung zur Leistung dieser Ausgaben zu erteilen. Ausgaben sind unerheblich, wenn der Betrag von EUR 1.000,00 im Einzelfall nicht überschritten wird.
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Ö 16 | Verschiedenes | ||||||||||||||||||||
N 17 | Auftragsvergabe Freiraumplanung Ortskern Hamberge | ||||||||||||||||||||