Tagesordnung - Sitzung der Gemeindevertretung Zarpen
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TOP | Betreff | Vorlage | |||||||||||||||||||
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Ö 1 | Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der Beschlussfähigkeit | ||||||||||||||||||||
Ö 2 | Änderungs- und Ergänzungsanträge zur Tagesordnung, evtl. Anträge auf Ausschluss der Öffentlichkeit, Feststellung der Tagesordnung | ||||||||||||||||||||
Ö 3 | Einwohnerfragestunde | ||||||||||||||||||||
Ö 4 | Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 23.09.2021 | SI/2021/22-061 | |||||||||||||||||||
Ö 5 | Bericht des Bürgermeisters | ||||||||||||||||||||
Ö 6 | Jahresabrechnung 2019 der Ev.-Luth. KiTa "Arche Noah" | 2021/22-127 | |||||||||||||||||||
Ö 7 | Jahresabrechnung 2020 der Ev.-Luth. KiTa "Arche Noah" | 2021/22-135 | |||||||||||||||||||
Ö 8 | Haushaltsplan 2021 der Ev.-Luth. KiTa "Arche Noah" | 2021/22-136 | |||||||||||||||||||
Ö 9 | KiTa "Villa Kunterbunt" - Jahresabrechnung 2020 (DRK) | 2021/22-131 | |||||||||||||||||||
Ö 10 | KiTa "Villa Kunterbunt" - Kostenplan 2021 | 2021/22-132 | |||||||||||||||||||
Ö 11 | KiTa "Villa Kunterbunt" - Kostenplan 2022 | 2021/22-141 | |||||||||||||||||||
Ö 12 | Neubau der Dörfergemeinschaftsschule Zarpen hier: Städtebaulicher Vertrag zur Übernahme der Planungskosten durch das Amt Nordstormarn | 2021/22-137 | |||||||||||||||||||
Ö 13 | 8. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Zarpen (Neubau Schule) für das Gebiet im Norden der Gemeinde am Ortsausgang Richtung Heilshoop, westlich der Hauptstraße (L 71), nördlich der Bebauung "Am Sportplatz" hier: Bestätigung des Vorentwurfes | 2021/22-133 | |||||||||||||||||||
Ö 14 | Erhebung und Genehmigung einer Kommunalverfassungsbeschwerde gegen das FAG 2020 | 2021/22-140 | |||||||||||||||||||
Ö 15 | 1. Nachtragshaushaltssatzung- mit Plan 2021 | 2021/22-142 | |||||||||||||||||||
Ö 16 | Haushaltssatzung mit -Plan 2022 | 2021/22-143 | |||||||||||||||||||
VORLAGE | |||||||||||||||||||||
Beschlussvorschlag:1. Nach öffentlicher Beratung und unter Berücksichtigung des Beschlusses zu 1. werden ohne/ mit folgenden Änderungen beschlossen: - Der Haushaltsplan für das Jahr 2022. - Die beigefügte Haushaltssatzung der Gemeinde Zarpen für das Haushaltsjahr 2022.
2. Die Gemeindevertretung ermächtigt gemäß § 82 Abs. 1 Satz 4 GO den Bürgermeister, bei unerheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben die Zustimmung zur Leistung dieser Ausgaben zu erteilen. Ausgaben sind unerheblich, wenn der Betrag von EUR 5.000,00 im Einzelfall nicht überschritten wird.
3. Gemäß § 2a Absatz 3 Brandschutzgesetz werden die Ein- und Ausgabepläne für das Jahr 2021 für das durch die Freiwillige Feuerwehr der Gemeinde verwaltete Sondervermögen genehmigt. Die Gemeindevertretung ermächtigt gemäß § 82 Abs. 1 Satz 4 GO den Bürgermeister und den Gemeindewehrführer, bei unerheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben die Zustimmung zur Leistung dieser Ausgaben zu erteilen. Ausgaben sind unerheblich, wenn der Betrag von EUR 1.000,00 im Einzelfall nicht überschritten wird. |
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09.12.2021 - Gemeindevertretung Zarpen | |||||||||||||||||||||
Ö 16 - (offen) | |||||||||||||||||||||
Beschluss: : 1. Nach öffentlicher Beratung und unter Berücksichtigung des Beschlusses zu 1. werden mit folgenden Änderungen beschlossen: - Der Haushaltsplan für das Jahr 2022. - Die beigefügte Haushaltssatzung der Gemeinde Zarpen für das Haushaltsjahr 2022.
2. Die Gemeindevertretung ermächtigt gemäß § 82 Abs. 1 Satz 4 GO den Bürgermeister, bei unerheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben die Zustimmung zur Leistung dieser Ausgaben zu erteilen. Ausgaben sind unerheblich, wenn der Betrag von EUR 2.000,00 im Einzelfall nicht überschritten wird.
3. Gemäß § 2a Absatz 3 Brandschutzgesetz werden die Ein- und Ausgabepläne für das Jahr 2021 für das durch die Freiwillige Feuerwehr der Gemeinde verwaltete Sondervermögen genehmigt. Die Gemeindevertretung ermächtigt gemäß § 82 Abs. 1 Satz 4 GO den Bürgermeister und den Gemeindewehrführer, bei unerheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben die Zustimmung zur Leistung dieser Ausgaben zu erteilen. Ausgaben sind unerheblich, wenn der Betrag von EUR 1.000,00 im Einzelfall nicht überschritten wird.
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Ö 17 | Bebauungsplan Nr. 6 (Weden) der Gemeinde für das Gebiet südöstlich des Struckteiches, südwestlich der Holstenbek sowie nordwestlich der Bebauung an der Hauptstraße (L 71) hier: Beauftragung der Vermessungsleistung | 2021/22-144 | |||||||||||||||||||
Ö 18 | Bebauungsplan Nr. 7 der Gemeinde Zarpen (Neubau Schule) für das Gebiet im Norden der Gemeinde am Ortsausgang Richtung Heilshoop, westlich der Hauptstraße (L 71), nördlich der Bebauung Am Sportplatz hier: Beauftragung der ergänzenden Vermessungsleistung | 2021/22-145 | |||||||||||||||||||
Ö 19 | Verschiedenes | ||||||||||||||||||||
N 20 | Träger- und Finanzierungsvereinbarung Kita Arche Noah in Zarpen | ||||||||||||||||||||
N 21 | Antrag auf Änderung der Satzung der Gemeinde Zarpen über den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Zarpen | ||||||||||||||||||||
N 22 | Träger- und Finanzierungsvereinbarung Kita "Villa Kunterbunt" in Zarpen | ||||||||||||||||||||