Tagesordnung - Sitzung der Gemeindevertretung Badendorf
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TOP | Betreff | Vorlage | |||||||||||||||||||
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Ö 1 | Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der Beschlussfähigkeit | ||||||||||||||||||||
Ö 2 | Änderungs- und Ergänzungsanträge zur Tagesordnung, evtl. Anträge auf Ausschluss der Öffentlichkeit, Feststellung der Tagesordnung | ||||||||||||||||||||
Ö 3 | Einwohnerfragestunde | ||||||||||||||||||||
Ö 4 | Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 21.10.2021 | SI/2021/11-043 | |||||||||||||||||||
Ö 5 | Bericht des Bürgermeisters | ||||||||||||||||||||
Ö 6 | Haushaltssatzung mit Plan 2022 | 2022/11-198 | |||||||||||||||||||
VORLAGE | |||||||||||||||||||||
Beschlussvorschlag:
1. Nach öffentlicher Beratung werden ohne/ mit folgenden Änderungen beschlossen: - Der Haushaltsplan für das Jahr 2022. - Die beigefügte Haushaltssatzung der Gemeinde Badendorf für das Haushaltsjahr 2022.
2. Die Gemeindevertretung ermächtigt gemäß § 82 Abs. 1 Satz 4 GO der Bürgermeister, bei unerheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben die Zustimmung zur Leistung dieser Ausgaben zu erteilen. Ausgaben sind unerheblich, wenn der Betrag von EUR 1.000,00 im Einzelfall nicht überschritten wird.
3. Gemäß § 2a Absatz 3 Brandschutzgesetz werden die Ein- und Ausgabepläne für das Jahr 2022 für das durch die Freiwillige Feuerwehr der Gemeinde Heilshoop verwaltete Sondervermögen genehmigt. Die Gemeindevertretung ermächtigt gemäß § 82 Abs. 1 Satz 4 GO der Bürgermeister und den Gemeindewehrführer, bei unerheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben die Zustimmung zur Leistung dieser Ausgaben zu erteilen. Ausgaben sind unerheblich, wenn der Betrag von EUR 1.000,00 im Einzelfall nicht überschritten wird.
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27.01.2022 - Finanzausschuss der Gemeinde Badendorf | |||||||||||||||||||||
Ö 5 - (offen) | |||||||||||||||||||||
Beschluss: Nach Beratung empfiehlt der Finanzausschusses sowie der Bau- und Wegeausschusses der Gemeindevertretung die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan 2022 (vorliegend Stand 26.01.22) mit der folgenden Änderung zu beschließen:
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03.02.2022 - Gemeindevertretung Badendorf | |||||||||||||||||||||
Ö 6 - (offen) | |||||||||||||||||||||
Beschluss: Die Gemeindevertretung beschließt:
1. Nach öffentlicher Beratung werden ohne Änderungen beschlossen: - Der Haushaltsplan für das Jahr 2022. - Die beigefügte Haushaltssatzung der Gemeinde Badendorf für das Haushaltsjahr 2022.
2. Die Gemeindevertretung ermächtigt gemäß § 82 Abs. 1 Satz 4 GO den Bürgermeister, bei unerheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben die Zustimmung zur Leistung dieser Ausgaben zu erteilen. Ausgaben sind unerheblich, wenn der Betrag von EUR 1.000,00 im Einzelfall nicht überschritten wird.
3. Gemäß § 2a Absatz 3 Brandschutzgesetz werden die Ein- und Ausgabepläne für das Jahr 2022 für das durch die Freiwillige Feuerwehr der Gemeinde Badendorf verwaltete Sonder-vermögen genehmigt. Die Gemeindevertretung ermächtigt gemäß § 82 Abs. 1 Satz 4 GO der Bürgermeister und den Gemeindewehrführer, bei unerheblichen über- und außerplanmäßi-gen Ausgaben die Zustimmung zur Leistung dieser Ausgaben zu erteilen. Ausgaben sind unerheblich, wenn der Betrag von EUR 1.000,00 im Einzelfall nicht überschritten wird.
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Ö 7 | Erhebung und Genehmigung einer Kommunalverfassungsbeschwerde gegen das FAG 2020 | 2021/11-195 | |||||||||||||||||||
Ö 8 | Antrag SoVD auf Erhöhung des jährlichen Zuschusses | 2022/11-197 | |||||||||||||||||||
Ö 9 | Information zur Erschließung des geplanten Windparks in der Gemeinde Heilshoop | 2022/11-196 | |||||||||||||||||||
Ö 10 | Antrag der CDU-Fraktion: Sanierung des Gemeindeverbindungsweges Badendorf-Heilshoop | 2022/11-199 | |||||||||||||||||||
Ö 11 | Sachstand des Bürgermeisters Starkregenereignisse "Mitteltor-Kita-Umfeld" | 2022/11-201 | |||||||||||||||||||
Ö 12 | Antrag der CDU-Fraktion: Anlegen einer Gefahrenkarte für Starkregen | 2022/11-200 | |||||||||||||||||||
Ö 13 | Neufassung der Satzung über die Wasserversorgung (Allgemeine Wasserversorgungssatzung - AWS) der Gemeinde Badendorf | 2022/11-202 | |||||||||||||||||||
Ö 14 | Verschiedenes | ||||||||||||||||||||