Tagesordnung - Sitzung der Gemeindevertretung Badendorf
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TOP | Betreff | Vorlage | |||||||||||||||||||
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Ö 1 | Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der Beschlussfähigkeit | ||||||||||||||||||||
Ö 2 | Änderungs- und Ergänzungsanträge zur Tagesordnung, evtl. Anträge auf Ausschluss der Öffentlichkeit, Feststellung der Tagesordnung | ||||||||||||||||||||
Ö 3 | Einwohnerfragestunde | ||||||||||||||||||||
Ö 4 | Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 28.04.2022 | SI/2022/11-049 | |||||||||||||||||||
Ö 5 | Bericht des Bürgermeisters | ||||||||||||||||||||
Ö 6 | Einführung eines neuen Gemeindevertreters | 2022/11-211 | |||||||||||||||||||
Ö 7 | Nachwahl Mitglied des Bau- und Wegeausschusses | 2022/11-210 | |||||||||||||||||||
Ö 8 | Wahl stellvertretendes Mitglied Kita Beirat | 2022/11-212 | |||||||||||||||||||
Ö 9 | KiTa "Badendorfer Spatzennest" - Sachstand wirtschaftliche Kosten im Jahre 2022 | 2022/11-213 | |||||||||||||||||||
Ö 10 | Aufstellung der Auswahlkriterien für das Strom- und Gaskonzessionsverfahren | 2022/11-215 | |||||||||||||||||||
Ö 11 | 5. Regionaler Nahverkehrsplan Kreis Stormarn 2022 - 2026 hier: Stellungnahme der Gemeinde Badendorf | 2022/11-214 | |||||||||||||||||||
Ö 12 | Umwidmung von Straßen und Wegen für den öffentlichen Verkehr im Außenbereich der Gemeinde | 2022/11-216 | |||||||||||||||||||
VORLAGE | |||||||||||||||||||||
Beschlussvorschlag:
Die Gemeinde Badendorf widmet als Träger der Straßenbaulast gem. § 6 i. V. m. § 7 des Straßen- und Wegegesetzes StrWG des Landes Schleswig-Holstein folgende Straße ab der Einmündung zum „Langenjahrener Weg bis zur Gemeindegrenze Badendorf/Hamberge dem öffentlichen Verkehr um und stuft sie als selbstständigen Geh- und Radweg i.S.d. § 3 (1) Nr. 4 b) StrWG um:
Die Amtsverwaltung wird beauftragt, die Umwidmung öffentlich bekannt zu machen und die Straßenaufsichtsbehörde in Kenntnis zu setzen.
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23.06.2022 - Gemeindevertretung Badendorf | |||||||||||||||||||||
Ö 12 - geändert beschlossen | |||||||||||||||||||||
Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt:
Die Gemeinde Badendorf widmet als Träger der Straßenbaulast gem. § 6 i. V. m. § 7 des Straßen- und Wegegesetzes StrWG des Landes Schleswig-Holstein folgende Straße ab der Einmündung zum „Langenjahrener Weg bis zur Gemeindegrenze Badendorf/Hamberge dem öffentlichen Verkehr um und stuft sie als selbstständigen Geh- und Radweg i.S.d. § 3 (1) Nr. 4 b) StrWG um, an welchem anliegend/ parallel ein eigenständiger Reitweg entlangführt:
Die Amtsverwaltung wird beauftragt, die Umwidmung öffentlich bekannt zu machen und die Straßenaufsichtsbehörde in Kenntnis zu setzen.
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Ö 13 | Verschiedenes | ||||||||||||||||||||