Tagesordnung - Sitzung der Gemeindevertretung Westerau
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TOP | Betreff | Vorlage | |||||||||||||||||||
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Ö 1 | Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der Beschlussfähigkeit | ||||||||||||||||||||
Ö 2 | Änderungs- und Ergänzungsanträge zur Tagesordnung, evtl. Anträge auf Ausschluss der Öffentlichkeit, Feststellung der Tagesordnung | ||||||||||||||||||||
Ö 3 | Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 30.11.2021 | SI/2021/21-059 | |||||||||||||||||||
Ö 4 | Einwohnerfragestunde | ||||||||||||||||||||
Ö 5 | Bericht der Bürgermeisterin | ||||||||||||||||||||
Ö 6 | Löschwasserversorgung in Ahrensfelde. Hier: Kosten der Anlage | 2021/21-121-01 | |||||||||||||||||||
Ö 7 | Kläranlage Ahrensfelde: Anschaffung eines neuen Pufferbehälters und Machbarkeitsstudie zum Zusammenschluss mit der Kläranlage Wulmenau | ||||||||||||||||||||
Ö 8 | 4. Änderung des Flächennutzungsplanes (Feuerwehr) für das Gebiet Ortsteil Westerau, westlich Ratzeburger Straße (B 208), Ratzeburger Straße 2 bis 10 (gerade Hausnummern) einschließlich der südlich angrenzenden landwirtschaftlichen Fläche sowie dazugehörender zukünftiger Bebauungsplan hier: Beauftragung des Umweltberichtes und des Fachbeitrages Artenschutz | 2021/21-141 | |||||||||||||||||||
Ö 9 | Haushaltssatzung mit Plan 2022 | 2021/21-143 | |||||||||||||||||||
VORLAGE | |||||||||||||||||||||
Beschlussvorschlag:
1. Der Hebesatz für die Grundsteuer B bleibt unverändert bei 363 v.H.
2. Nach öffentlicher Beratung und unter Berücksichtigung des Beschlusses zu 1. werden ohne/ mit folgenden Änderungen beschlossen: - Der Haushaltsplan für das Jahr 2022. - Die beigefügte Haushaltssatzung der Gemeinde Westerau für das Haushaltsjahr 2022.
3. Die Gemeindevertretung ermächtigt gemäß § 82 Abs. 1 Satz 4 GO die Bürgermeisterin, bei unerheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben die Zustimmung zur Leistung dieser Ausgaben zu erteilen. Ausgaben sind unerheblich, wenn der Betrag von EUR 1.000,00 im Einzelfall nicht überschritten wird.
4. Gemäß § 2a Absatz 3 Brandschutzgesetz werden die Ein- und Ausgabepläne für das Jahr 2020 für das durch die Freiwillige Feuerwehr der Gemeinde Westerau verwaltete Sondervermögen genehmigt. Die Gemeindevertretung ermächtigt gemäß § 82 Abs. 1 Satz 4 GO die Bürgermeisterin und den Gemeindewehrführer, bei unerheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben die Zustimmung zur Leistung dieser Ausgaben zu erteilen. Ausgaben sind unerheblich, wenn der Betrag von EUR 1.000,00 im Einzelfall nicht überschritten wird.
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17.01.2022 - Finanz-, Bau- und Umweltausschuss der Gemeinde Westerau | |||||||||||||||||||||
Ö 8 - (offen) | |||||||||||||||||||||
Beschluss: Der Finanz-, Bau- und Umweltausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung den Beschluss folgender Punkte:
1. Der Hebesatz für die Grundsteuer B bleibt unverändert bei 363 v.H.
2. Nach öffentlicher Beratung und unter Berücksichtigung des Beschlusses zu 1. werden ohne/ mit folgenden Änderungen beschlossen: - Der Haushaltsplan für das Jahr 2022. - Die beigefügte Haushaltssatzung der Gemeinde Westerau für das Haushaltsjahr 2022.
3. Die Gemeindevertretung ermächtigt gemäß § 82 Abs. 1 Satz 4 GO die Bürgermeisterin, bei unerheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben die Zustimmung zur Leistung dieser Ausgaben zu erteilen. Ausgaben sind unerheblich, wenn der Betrag von EUR 1.000,00 im Einzelfall nicht überschritten wird.
4. Gemäß § 2a Absatz 3 Brandschutzgesetz werden die Ein- und Ausgabepläne für das Jahr 2022 für das durch die Freiwillige Feuerwehr der Gemeinde Westerau verwaltete Sondervermögen genehmigt. Die Gemeindevertretung ermächtigt gemäß § 82 Abs. 1 Satz 4 GO die Bürgermeisterin und den Gemeindewehrführer, bei unerheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben die Zustimmung zur Leistung dieser Ausgaben zu erteilen. Ausgaben sind unerheblich, wenn der Betrag von EUR 1.000,00 im Einzelfall nicht überschritten wird.
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14.02.2022 - Gemeindevertretung Westerau | |||||||||||||||||||||
Ö 9 - (offen) | |||||||||||||||||||||
Beschluss: Die Gemeindevertretung möge beschließt:
1. Der Hebesatz für die Grundsteuer B bleibt unverändert bei 363 v.H.
2. Nach öffentlicher Beratung und unter Berücksichtigung des Beschlusses zu 1. werden ohne/ mit folgenden Änderungen beschlossen: - Der Haushaltsplan für das Jahr 2022. - Die beigefügte Haushaltssatzung der Gemeinde Westerau für das Haushaltsjahr 2022.
3. Die Gemeindevertretung ermächtigt gemäß § 82 Abs. 1 Satz 4 GO die Bürgermeisterin, bei unerheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben die Zustimmung zur Leistung dieser Ausgaben zu erteilen. Ausgaben sind unerheblich, wenn der Betrag von EUR 1.000,00 im Einzelfall nicht überschritten wird.
4. Gemäß § 2a Absatz 3 Brandschutzgesetz werden die Ein- und Ausgabepläne für das Jahr 2020 für das durch die Freiwillige Feuerwehr der Gemeinde Westerau verwaltete Sondervermögen genehmigt. Die Gemeindevertretung ermächtigt gemäß § 82 Abs. 1 Satz 4 GO die Bürgermeisterin und den Gemeindewehrführer, bei unerheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben die Zustimmung zur Leistung dieser Ausgaben zu erteilen. Ausgaben sind unerheblich, wenn der Betrag von EUR 1.000,00 im Einzelfall nicht überschritten wird.
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Ö 10 | Ausschreibung Erdgas- und Stromlieferung sowie Ermächtigung zur Auftragsvergabe | 2022/21-144 | |||||||||||||||||||
Ö 11 | Verschiedenes | ||||||||||||||||||||
N 12 | Umsetzung des Gemeindeentwicklungskonzeptes hier: Auftragsvergabe für die Erstellung des Wohnbauflächenentwicklungskonzeptes | ||||||||||||||||||||