Auszug - Bebauungsplan Nr. 11 der Gemeinde Klein Wesenberg für das Gebiet Alte Dorfstraße (Kreisstraße K 7), östlich der Teichanlage bis einschließlich Alte Dorfstraße 18a hier: Vorbereitung des Entwurfs- und Auslegungsbeschlusses
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Beratungsgrundlage: Beschlussvorlage 2022/17-133
Herr Stolzenberg erhält das Wort. Er verweist auf die bisherigen Beratungen und erläutert die Änderungen. Das gesamte Gebiet wird als Dörfliches Wohngebiet eingestuft, d.h. es müssen Wohnen, nichtstörendes Gewerbe und Nebenerwerbslandwirtschaft vorhanden sein. Damit kann das Gewerbegebiet entfallen. Der Bebauungsplan wird dahingehend gegliedert, dass im südwestlichen Bereich (Bauflächen 4 bis 8) nur betriebsbezogenes Wohnen zugelassen wird. Sollte die Gemeinde mit dem Vorschlag einverstanden sein, werden die Unterlagen weiter ausgearbeitet und die Untersuchungen aktualisiert. Im Anschluss kann dann der Entwurf beschlossen werden.
Es schließt sich eine Diskussion an, in der die Nutzungsart und deren Gliederung sowie die Grundstücksgrößen thematisiert werden.
Beschluss:
Die Gemeindevertretung möge beschließen:
Auf Grundlage der Planzeichnung (Stand: 10.06.2022) sind der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 11 und die Begründung (mit folgenden Änderungen) auszuarbeiten. Entwässerungskonzept und Lärmgutachten sind anzupassen.
Bemerkungen:
Aufgrund des § 22 GO waren folgende Gemeindevertreter/-innen bzw. bürgerlichen Mitglieder von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend: Detlef Möller, Henning Hochstein
Abstimmungsergebnis: | 5 | Stimmen dafür | |
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| 0 | Stimmen dagegen |
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| 0 | Stimmenthaltungen |
Herr Möller und Herr Hochstein nehmen wieder an der Sitzung teil. Ihnen wird das Beratungsergebnis zu Top 5 und TOP 6 mitgeteilt.