Auszug - Hinweis auf die Mitteilungspflicht über Berufe und andere vergütete und ehrenamtliche Tätigkeiten
|
Wortprotokoll |
Jedes Mitglied der Gemeindevertretung und der Ausschüsse hat dem Bürgermeister den Beruf sowie andere vergütete oder ehrenamtliche Tätigkeiten mitzuteilen, sofern diese für die Ausübung des Mandates von Bedeutung sind.
Den Gemeindevertretern wurde ein entsprechendes Formular mit der Sitzungseinladung übersandt.
Der Bürgermeister wird die abgegebenen Angaben auf der nächsten Gemeindevertretersitzung durch Verlesen auf der Sitzung veröffentlichen.