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Auszug - 12. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Klein Wesenberg für die Teilgebiete A) südl. Alte Dorfstraße (K 7) und östl. Teichanlage sowie östl. Hauptstraße (K 7) und westl. der Teichanlage B) südl. der Straße Am Kirchberg, östl. Am Kirchberg 2 und westl. Am Kirchberg 6 C) nördl. der Straße Am Kirchberg, gelegen östl. des bestehenden Friedhofes sowie auf dem Grundstück Am Kirchberg 1 hier: Erweiterung des Teilgebietes A) sowie neuer Entwurfs- und Auslegungsbeschluss  

Sitzung der Gemeindevertretung Klein Wesenberg
TOP: Ö 6
Gremium: Gemeindevertretung Klein Wesenberg Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Di, 28.06.2022 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 21:33 Anlass: Sitzung
Raum: Feuerwehrgerätehaus Klein Wesenberg
Ort: Alte Dorfstraße 18a, 23860 Klein Wesenberg
2022/17-132 12. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Klein Wesenberg für die Teilgebiete
A) südl. Alte Dorfstraße (K 7) und östl. Teichanlage sowie östl. Hauptstraße (K 7) und westl. der Teichanlage
B) südl. der Straße Am Kirchberg, östl. Am Kirchberg 2 und westl. Am Kirchberg 6
C) nördl. der Straße Am Kirchberg, gelegen östl. des bestehenden Friedhofes sowie auf dem Grundstück Am Kirchberg 1
hier: Erweiterung des Teilgebietes A) sowie neuer Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
   
 
Status:öffentlich  
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Beratungsgrundlage: Beschlussvorlage 2022/17-132

 

Herr Hochstein begrüßt Herrn Stolzenberg.

 

Zunächst wird über das Teilgebiet A beraten. Daher verlassen Herr Hochstein, Herr D. Möller und Herr H.-J. Dehn den Sitzungsraum. Herr Weise-Pnischak ist von der Kommunalaufsichtsbehörde als Vorsitzender für das Thema bestellt worden und übernimmt die Sitzungsleitung.  

 

Herr Stolzenberg erhält das Wort und verweist auf die Beratung im Finanz-, Bau- und Umweltausschuss am 21.06.2022. Er berichtet über die Abstimmung mit dem Fachdienst Planung und Verkehr des Kreises Stormarn. Der neue Feuerwehr-Standort wurde u.a. abgelehnt, weil die beantragte Nutzung Feuerwehr der Darstellung im Flächennutzungsplan „Grünfläche-Bolzplatz“ widerspricht. Nach Änderung der Nutzungsausweisung besteht die Möglichkeit, dass der Neubau auch ohne Bebauungsplan an der Hauptstraße zugelassen wird. Daher wird dieser Bereich als Erweiterung des Teilgebietes A aufgenommen. Außerdem entfällt die „Gewerbliche Baufläche“ im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 11.

 

Beschluss Teilfläche A:

Die Gemeindevertretung beschließt:

 

  1. Der Beschluss der Gemeindevertretung vom 08.03.2022 wird aufgehoben.

 

  1. Das Teilgebiet A der 12. Änderung des Flächennutzungsplanes wird erweitert. Es umfasst die Fläche südlich Alte Dorfstraße (Kreisstraße K 7) und östlich Teichanlage sowie östlich Hauptstraße (Kreisstraße K 7) und westlich der Teichanlage.

 

Es wird folgendes Planungsziele verfolgt: 

 

-          Umwandlung von Grünfläche in Fläche für den Gemeinbedarf zur Sicherung des neuen Standortes für die Freiwillige Feuerwehr Klein Wesenberg sowie

-          Umwandlung von Fläche für die Land- und Forstwirtschaft zur Siedlungsentwicklung.

 

3.1.  Der Entwurf der 12. Änderung des Flächennutzungsplanes für die Teilgebiete

 

a)      dlich Alte Dorfstraße (Kreisstraße K 7) und östlich Teichanlage sowie östlich Hauptstraße (Kreisstraße K 7) und westlich der Teichanlage

 

und die Begründung werden in den vorliegenden Fassungen gebilligt:

 

3.2.  Der Entwurf des Planes und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die Naturschutzverbände sowie die Nachbargemeinden über die Auslegung zu benachrichtigen. Zusätzlich sind der Inhalt der Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung und die nach § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB auszulegenden Unterlagen ins Internet einzustellen und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich zu machen.

 

Bemerkungen:

Aufgrund des § 22 GO waren folgende Gemeindevertreter/-innen bzw. Bürgerliche Mitglieder von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend: Hans-Joachim Dehn, Henning Hochstein, Detlef Möller

 

Abstimmungsergebnis: 

5

Stimmen dafür

 

 

0

Stimmen dagegen

 

 

0

Stimmenthaltungen

 

 

 

 

 

Herr Hochstein, Herr D. Möller und Herr H.-J. Dehn nehmen wieder an der Sitzung teil. Ihnen wird das Beratungsergebnis mitgeteilt.

 

Herr Hochstein übernimmt den Vorsitz.

 

Herr Stolzenberg erläutert kurz die Darstellung für die Teilgebiete B und C. Hier ergeben sich keine Veränderungen zum bisherigen Entwurf. Im Anschluss wird über die Teilgebiete B und C abgestimmt. 


 

Beschluss Teilgebiete B und C:

Die Gemeindevertretung beschließt:

 

  1. Der Beschluss der Gemeindevertretung vom 08.03.2022 wird aufgehoben.

 

2.1.  Der Entwurf der 12. Änderung des Flächennutzungsplanes für die Teilgebiete

 

a)      südlich der Straße Am Kirchberg, östlich Am Kirchberg 2 und westlich Am Kirchberg 6

b)      Flächen nördlich der Straße Am Kirchberg, gelegen östlich des bestehenden Friedhofes sowie auf dem Grundstück Am Kirchberg 1

 

und die Begründung werden in den vorliegenden Fassungen gebilligt:

 

2.2.  Der Entwurf des Planes und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die Naturschutzverbände sowie die Nachbargemeinden über die Auslegung zu benachrichtigen. Zusätzlich sind der Inhalt der Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung und die nach § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB auszulegenden Unterlagen ins Internet einzustellen und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich zu machen.

 

Bemerkungen:

Aufgrund des § 22 GO waren keine Gemeindevertreter/-innen bzw. Bürgerliche Mitglieder von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.


 

Abstimmungsergebnis: 

8

Stimmen dafür

 

 

0

Stimmen dagegen

 

 

0

Stimmenthaltungen

 

 

 

 

 

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