Auszug - Bebauungsplan Nr. 11 der Gemeinde Klein Wesenberg für das Gebiet Alte Dorfstraße (Kreisstraße K 7), östlich der Teichanlage bis einschließlich Alte Dorfstraße 18a hier: Vorbereitung des Entwurfs- und Auslegungsbeschlusses
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Beratungsgrundlage: Beschlussvorlage 2022/17-133
Herr Hochstein, Herr D. Möller und Herr H.-J. Dehn verlassen den Sitzungsraum. Herr Weise-Pnischak ist von der Kommunalaufsichtsbehörde als Vorsitzender für das Thema bestellt worden und übernimmt die Sitzungsleitung.
Herr Stolzenberg erhält das Wort. Er verweist auf die bisherigen Beratungen und erläutert die Änderungen. Das gesamte Gebiet wird als Dörfliches Wohngebiet eingestuft, d.h. es müssen Wohnen, nichtstörendes Gewerbe und Nebenerwerbslandwirtschaft vorhanden sein. Damit kann das Gewerbegebiet entfallen. Der Bebauungsplan wird dahingehend gegliedert, dass im südwestlichen Bereich nur betriebsbezogenes Wohnen zugelassen wird.
Herr Stolzenberg führt weiter aus, dass die 12. Änderung des Flächennutzungsplanes mit dem Entwurfs- und Auslegungsbeschluss einen Verfahrensschritt weiter ist. Mit Eingang der Stellungnahmen wird erkennbar, ob der neue Feuerwehr-Standort an der Hauptstraße möglich ist.
Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt:
Auf Grundlage der Planzeichnung (Stand: 10.06.2022) sind der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 11 und die Begründung (mit folgenden Änderungen) auszuarbeiten. Entwässerungskonzept und Lärmgutachten sind anzupassen.
Bemerkungen:
Aufgrund des § 22 GO waren folgende Gemeindevertreter/-innen bzw. Bürgerliche Mitglieder von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend: Hans-Joachim Dehn, Henning Hochstein, Detlef Möller
Abstimmungsergebnis: | 5 | Stimmen dafür | |
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| 0 | Stimmen dagegen |
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| 0 | Stimmenthaltungen |
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Herr Hochstein, Herr D. Möller und Herr H-J Dehn nehmen wieder an der Sitzung teil. Ihnen wird das Beratungsergebnis mitgeteilt.
Herr Hochstein übernimmt den Vorsitz.