Auszug - Aufstellung der Auswahlkriterien für das Strom- und Gaskonzessionsverfahren
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Herr Brockmann erläutert, dass Die bestehenden Gas-und Strom-Wegenutzungsverträge abgelaufen sind und daher neu ausgeschrieben werden müssen. Aus der Ausschreibung folgen neue Konzessionsverträge für 20 Jahre. Die Kriterien hierfür wurden durch eine hierauf spezialisierte Anwaltskanzlei in Berlin erarbeitet. Alle beteiligten amtsangehörigen Gemeinden müssen diese Auswahlkriterien einzeln beschließen.
Herr Norbert Staack stellt fest, dass die Kriterientabelle eine Summe von 1.000 ausweist, die einzelnen Bewertungspositionen summiert allerdings nur 990 ergeben. Die Amtsverwaltung wird gebeten hier Abhilfe zu schaffen.
Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt,
1. den als Anlage 1 beigefügten Kriterienkatalog einschließlich der darin enthaltenen Gewichtung für das Stromkonzessionsverfahren. Die Auswahlkriterien sind für den Neuabschluss des Stromkonzessionsvertrages zu Grunde zu legen.
2. den als Anlage 2 beigefügten Kriterienkatalog einschließlich der darin enthaltenen Gewichtung für das Gaskonzessionsverfahren. Die Auswahlkriterien sind für den Neuabschluss des Gaskonzessionsvertrages zu Grunde zu legen.
Abstimmungsergebnis: | 8 | Stimmen dafür | |
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| 0 | Stimmen dagegen |
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| 1 | Stimmenthaltungen |
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