Auszug - Umwidmung von Straßen und Wegen für den öffentlichen Verkehr im Außenbereich der Gemeinde
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Bürgermeister Brockmann erläutert die Situation:
Im Dezember 2019 wurde der Weg durch die Gemeinde als reiner Wanderweg gewidmet. Richtig hätte es heißen sollen: „Wirtschaftsweg, Wanderweg, Radfahrweg mit anliegendem Reitweg".
Die Verbotsschilder, die jetzt angebracht wurden, erlauben keine Nutzung durch Radfahrer.
Um dies zu ändern, sollte der Beschluss korrigiert werden.
Nachfolgend ist die Änderung der Beschilderung, zu veranlassen.
Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt:
Die Gemeinde Badendorf widmet als Träger der Straßenbaulast gem. § 6 i. V. m. § 7 des Straßen- und Wegegesetzes StrWG des Landes Schleswig-Holstein folgende Straße ab der Einmündung zum „Langenjahrener Weg bis zur Gemeindegrenze Badendorf/Hamberge dem öffentlichen Verkehr um und stuft sie als selbstständigen Geh- und Radweg i.S.d. § 3 (1) Nr. 4 b) StrWG um, an welchem anliegend/ parallel ein eigenständiger Reitweg entlangführt:
- Straße „Karkbreed“, Flurstücke 226, 230, 232, 236, 239, 242, 251 der Flur 6
der Gemarkung Badendorf,
Die Amtsverwaltung wird beauftragt, die Umwidmung öffentlich bekannt zu machen und die Straßenaufsichtsbehörde in Kenntnis zu setzen.
Abstimmungsergebnis: | 9 | Stimmen dafür | |
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| 0 | Stimmen dagegen |
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| 0 | Stimmenthaltungen |
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