Auszug - Verschiedenes / Einwohnerfragestunde
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Wortprotokoll |
In der Einladung zur Einwohnerversammlung wurde gebeten, etwaige Fragen vorab per Email an die Verwaltung zu schicken, damit diese während der Einwohnerversammlung beantwortet werden können.
Frau Jürß beantwortet diese Fragen alsdann:
Gehsteig / Seitenstreifen
Frau Jürß gibt bekannt, dass Seitenstreifen neben einer Straße, die mit einem Bordstein versehen sind, als Gehsteige anzusehen sind. Dies betrifft die Flächen vor den Grundstücken Trenthorst 10-26 sowie 15-17. Auf diesen ist das Parken grundsätzlich nicht erlaubt.
Auf den übrigen Seitenstreifen ist das Parken nicht grundsätzlich verboten, im Sinne der Schonung des Ortsbildes wird auf das Aufstellen von Parkverbotsschildern gerne verzichtet. Die Nutzung als Parkfläche sollte jedoch verhältnismäßig bleiben.
Die Straße hingegen darf zum Parken genutzt werden.
Laut geltender Straßenreinigungssatzung der Gemeinde Westerau sind die Seitenstreifen durch die Eigentümer der in Frontlänge anliegenden Grundstücke zu reinigen, d.h. unter Anderem säubern, von Unkraut und auch von Schnee zu befreien.
Die Seitenstreifen (= Streifen zwischen Straße und Grundstücksgrenze) befinden sich im Besitz der Gemeinde, das Abstellen bzw. Lagern von Gegenständen wie Steine, Pfosten, Sitzbänke etc. ist verboten. Haftungsansprüche Dritter aus Schäden, die mit abgestellten Gegenständen in Verbindung stehen, werden von der Gemeinde an die Verursacher weitergeleitet.
An dieser Stelle wird aus dem Publikum die Frage an die Bürgermeisterin gerichtet, wer für die Schadstelle auf dem Bürgersteig vor dem Karree, die im Zusammenhang mit der Baustelle dort entstanden ist, aufkommt.
Frau Jürß räumt ein, dass das Parken der Bauarbeiter dafür zweifelsfrei ursächlich ist, die Beweislast jedoch nicht gegeben ist, um die betreffende Firma haftbar zu halten. Die Sanierung der Schadstelle wird demnächst durch die Gemeinde angegangen.
Die Verwaltung wird gebeten, diesen Bereich zukünftig ebenfalls in die Parkraumüberwachung mit einzubeziehen.
Mühlenteich + angrenzendes Waldstück mit Wanderweg
Im Vorfeld der Einwohnerversammlung kam die Frage auf, ob bezüglich der Veralgung und Geruchsbildung im Mühlenteich Abhilfe geschaffen werden kann. Des weiteren kamen Fragen bezüglich der Nutzbarkeit des Wanderweges teilweise über Privatgrund und der Sinnhaftigkeit der bei Google-Maps angezeigten Hundebadestelle, gerade im Hinblick auf die Vogelpopulation am Teich, auf.
Der Teich sowie das angrenzende Waldstück mit Wanderweg befindet sich in Privatbesitz, der Gemeinde sind selbst die Hände gebunden, Probleme naturschutzrechtlicher Art können nur über den Kreis angesprochen werden. Hier gestaltet sich die Zusammenarbeit insofern schwierig, da wiederholte Anfragen an den Kreis unbeantwortet blieben.
Frau Jürß greift einen Vorschlag aus dem Publikum auf und bittet daher die Anwesenden um Mithilfe: eine Unterschriftenliste von den Trenthorster Bürgern zu diesem Thema würde den Anfragen der Bürgermeisterin beim Kreis mehr Nachdruck zu verleihen.
Noch während der Einwohnerversammlung wird solch eine Liste erstellt.
Die Anwesenden sind sich einig, dass die Probleme mit der Pacht des Teiches durch den Anglerverein angefangen haben, eine Überdüngung der peripheren Felder konnte mittels Wasseranalysen als Ursache ausgeschlossen werden.
Zwar hat der Verein Wasser abgelassen und eine Pumpe platziert, jedoch wurden bisher, trotz Vorgaben, keine Pflanzen (Schilf, Seerosen) im Gewässer platziert, die als natürlicher Filter agieren.
Die Markierung des Hundebadestrandes bei Google wurde nicht durch die Gemeinde eingerichtet, die Problematik wird an den NABU zur Prüfung weitergeleitet.
Der Wanderweg durch das Waldstück entlang des Teiches befindet sich in Privatbesitz, die Benutzung des Weges bis hin zur Straße ist geduldet. Gleichwohl besteht für den Eigentümer keine Pflicht, umgefallene Bäume o.Ä. vom Weg zu räumen.
Im Zusammenhang mit dem Thema „Mühlenteich“ wird die Verwaltung um Prüfung folgender Punkte gebeten:
- Auf der Wiese am Mühlenteich, hinter der Hausnummer 36, wird des Öfteren schwarz gezeltet. Das Ordnungsamt wird gebeten, sich der Angelegenheit anzunehmen
- Eine Anwohnerin fragt nach verbindlichen Vorschriften über einen Mindestabstand zwischen Wohngebäuden und dem Teich. In der Vergangenheit waren es 50m, heutzutage sollen es nur noch 7m sein.
Nachtrag:
Frau Jürß hat eine Rückinfo vom Kreis erhalten:
- Die Problematik mit der Hundebadestelle und dem damit verbundenen Zurückziehen der Vogelpopulation wird vom Kreis aufgenommen.
- Der Anglerverein hat eine unterirdische Entwässerung für den Teich installiert, mit der Altwasser in die Grinau eingeleitet wird. Durch den schlammigen Boden ist das jedoch ein langwieriger Prozess. Die Beschaffenheit des Teiches wird regelmäßig durch den Kreis kontrolliert, zukünftig soll die Kommunikation zwischen der Gemeinde und dem Kreis/untere Wasserbehörde besser werden.
Durch Trenthorster Einwohner wurde Google darüber informiert, dass die Markierung der Hundebadestelle am Mühlenteich gegenstandslos sei. Der Eintrag bei Google Maps ist daraufhin herausgenommen worden.
Verkehrsschilder in Trenthorst
Der „Schilderwald“ an der Einmündung zur K8 ist ein Überbleibsel aus der Sanierungsbaustelle, einige Verkehrszeichen sind mittlerweile wahrschein obsolet.
Für die Ortseinfahrt am Kuhstallberg wird ein Ortseingangsschild als nicht notwendig angesehen, da die Ortslage durch die Bebauung offensichtlich ist.
Folgende Geschwindigkeitsbegrenzung gelten für die Anfahrt nach bzw. in Trenthorst, das Ordnungsamt wird gebeten zu prüfen, ob Verkehrsschilder vorhanden sind bzw. überflüssige Schilder entfernt werden können:
- Stückendamm, ab Westerau bis Trenthorst: 30km/h
- Ortseingang Trenthorst (ca. Höhe Hausnummer 10) bis Einmündung Kuhstallberg: es gelten aufgrund der Ortslage 50 km/h, die Begrenzung auf 30km/h soll weg
- Auf dem Kopfsteinpflaster ab Kuhstallberg bis Einmündung K8: bis zur Sanierung gilt für beide Richtungen 10km/h, überflüssige/anderslautende Schilder sollen entfernt werden
Sanierung Umgehungsstr. K8
Es wird aus dem Publikum heraus die Frage gestellt, ob die Fahrradwege bei der Planung mit einbezogen werden. Frau Jürß informiert, dass momentan das Planfeststellungsverfahren vorbereitet wird und die Fahrradwege mit eingeplant werden. Es sind Mitglieder der Gemeindevertretung in der Planung involviert, die ebenfalls explizit darauf achten.
Sanierung L85
Frau Jürß informiert, dass bedingt durch die Sanierung der L85 ab dem 04.07.2022 die Strecke Westerau – Barnitz gesperrt wird.
Auf Nachfrage aus dem Publikum erläutert sie, dass der Fahrradweg zwar in der Zukunft durch den LBV saniert wird, jedoch nicht im Zuge der jetzt anstehenden Straßensanierung.
Das Ordnungsamt der Verwaltung wird gebeten zu prüfen, ob es möglich sei, durch temporäres Aufstellen von Verkehrsschildern (z.B. „Anlieger frei“) eine Abkürzung des Durchgangverkehrs über die Straße Stückendamm zu vermeiden.
Mobilfunkempfang in Trenthorst
Es wird aus dem Publikum heraus gefragt, ob die Situation des derzeit schlechten Mobilfunkempfangs verbessert werden kann.
Es wird erörtert, dass Trenthorst im Tal gelegen und darüber hinaus von viel Wald umgeben ist. Die Gemeinde selbst hat keine Möglichkeit zur Einflussnahme.
In Klein Wesenberg wird die Errichtung eines neuen Funkmastes geplant, dadurch erhofft man sich ebenfalls eine Verbesserung der Situation in Trenthorst.
Ungenutzte Wohnräume der BimA (Bundesanstalt für Immobilienaufgaben)
Aus dem Publikum kommt die Frage, inwieweit der die Räumlichkeiten der BimA genutzt werden, wenn das Institut zukünftig nach Wulmenau ziehen wird.
Frau Jürß gibt daraufhin bekannt, dass durch das Amt die Hausnummer 16 angemietet wird, um dort zukünftig Flüchtlinge unterzubringen.
Sonstiges
Frau Jürß informiert, dass das Café im Karree demnächst geschlossen wird.
Des Weiteren informiert Frau Jürß über die geplante Neugestaltung der Gemeinde-Website und ruft Interessierte zur Mitarbeit an diesem Projekt auf.
Es gibt keine weiteren Wortmeldungen, die Bürgermeisterin schließt die Einwohnerversammlung um 20:52 Uhr.