Auszug - Genehmigung Haushaltsplan der Kameradschaftskasse der Freiwilligen Feuerwehr Havighorst
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt:
Gemäß § 2a Absatz 3 Brandschutzgesetz wird der Einnahme- und Ausgabeplan für das Jahr 2022 für das durch die Freiwillige Feuerwehr der Gemeinde Feldhorst verwaltete Sondervermögen genehmigt.
Die Gemeindevertretung ermächtigt gemäß § 82 Abs. 1 Satz 4 GO den Bürgermeister und die jeweiligen Ortswehrführer, bei unerheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben die Zustimmung zur Leistung dieser Ausgaben zu erteilen. Ausgaben sind unerheblich, wenn der Betrag von 1.000,00 € im Einzelfall nicht überschritten wird.
Abstimmungsergebnis: | 7 | Stimmen dafür | |
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| 0 | Stimmen dagegen |
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| 0 | Stimmenthaltungen |
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