Auszug - Errichtung eines Solarparkes in der Gemeinde Wesenberg - Sachstand
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Mit Schreiben vom 26.08.2022 teilt das Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport den Sachstand zur Frage eines Raumordnungsverfahrens mit. Im Kern wird ausgeführt, dass „im Rahmen der Bauleitplanung darzulegen ist, dass sich die geplante Fläche aus dem interkommunalen Solaranlagenkonzept entwickelt und aus welchen städtebaulichen Gründen sich die Gemeinde für die Entwicklung dieser Flächen entschieden hat“. Das Schreiben ist in der Anlage zum Protokoll beigefügt.
Vorgesehen ist das Thema interkommunales Solaranlagenkonzept im kommenden Amtsausschuss am zu beraten. Externe Experten sind zu der Beratung eingeladen.
Die Ausschussmitglieder möchten den Sachstand beraten. Aufgrund des § 22 GO waren folgende Gemeindevertreter/innen Teo Claussen und Thomas Claussen von der Beratung ausgeschlossen. Sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend:
Im Ergebnis der Beratung empfehlen die Mitglieder Aufstellungsbeschlüsse für die Bauleitplanung zu fassen. Insoweit wird von der Beschlussvorlage 2022/20-188 abgewichen. Über diese wird nicht entschieden. Protokollarisch ist dies durch die Streichung gekennzeichnet.
Beschluss:
Die Gemeindevertretung möge beschließen, für die in Rede stehenden Flächen
a) zwischen Fliegenfelde und Ratzbek (rd. 60 ha)
b) südlich von Wesenberg, südlich der Redderschmiede an der BaB 1, Flurstück 14/1 (ca. 10 ha)
c) südlich von Rosenhagen, unmittelbar südlich der BAB 1, Traveniederung Flurstück 96/2 (ca. 10ha)
die Bauleitplanung einzuleiten.
Abstimmungsergebnis: | 4 | Stimmen dafür | |
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| Stimmen dagegen |
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| Stimmenthaltungen |
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