Auszug - Bebauungsplan Nr. 16 (Ausgleichsfläche) der Gemeinde Hamberge für das Gebiet nordwestlich des Autobahnkreuzes Lübeck, nördlich der Bundesautobahn A1 angrenzend an die Siekbek, westlich der Bundesautobahn A20 sowie südlich der Waldfläche an der Gemeindegrenze zu Badendorf hier: Auswertung der im frühzeitigen Beteiligungsverfahren eingegangenen Stellungnahmen sowie Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Bürgermeister Beeck erläutert zu klärende Sachverhalte, die während des frühzeitigen Beteiligungsverfahrens aufgetreten sind:
- Der Autobahn GmbH liegt offensichtlich ein mit dem Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr geschlossener Kaufvertrag nicht vor. Hier sollte das Amt tätig werden und das Vertragswerk an die Autobahn GmbH geben.
- Die Ausgleichsfläche wird als zu klein angesehen, obwohl das schon einmal anders entschieden wurde. Hier erfolgen Gespräche mit dem Stadtplanungsbüro im Amt.
Beschluss:
Die Gemeindevertretung möge beschließen:
1.1 Die während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, der Naturschutzverbände und der Nachbargemeinden vorgebrachten Stellungnahmen hat die Gemeindevertretung Hamberge mit folgendem Ergebnis geprüft:
Teilweise berücksichtigt wird die Stellungnahme des Kreises Stormarn vom 11.07.2022
Die Abwägung (Beschlussempfehlung des Büros Prokom, Lübeck sowie die zu berücksichtigenden, die teilweise zu berücksichtigenden und die nicht zu berücksichtigenden Stellungnahmen zum Bebauungsplan Nr. 16 der Gemeinde Hamberge ergeben sich aus der Übersicht vom 22.08.2022 und werden ohne Änderungen beschlossen.
1.2 Das Büro Prokom wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
2.1 Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 16 (Ausgleichsfläche) für das Gebiet nordwestlich des Autobahnkreuzes Lübeck, nördlich der Bundesautobahn A1 angrenzend an die Siekbek, westlich der Bundesautobahn A20 sowie südlich der Waldfläche an der Gemeindegrenze zu Badendorf und die Begründung werden in den vorliegenden Fassungen gebilligt.
2.2 Der Entwurf des Planes und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und die Naturschutzverbände über die Auslegung zu benachrichtigen. Zusätzlich sind der Inhalt der Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung und die nach § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB auszulegenden Unterlagen ins Internet einzustellen und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich zu machen.
2.3 Auf eine Beteiligung der Nachbargemeinden wird verzichtet, da sich keine gravierenden Änderungen zur Fassung der frühzeitigen Beteiligung ergeben.
Bemerkungen:
Aufgrund des § 22 GO waren keine Gemeindevertreter/-innen bzw. bürgerlichen Mitglieder von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis: | 8 | Stimmen dafür | |
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| 0 | Stimmen dagegen |
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| 0 | Stimmenthaltungen |