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Auszug - 1. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplan Nr. 7 (Achterste Hoff) der Gemeinde Badendorf für das Gebiet südlich Dorfstraße 49, westlich Mitteltor 6 b und 6c sowie nördlich Achterste Hoff 17 hier: Aufstellungsbeschluss  

Sitzung der Gemeindevertretung Badendorf
TOP: Ö 7
Gremium: Gemeindevertretung Badendorf Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Di, 06.09.2022 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 21:50 Anlass: Sitzung
Raum: Gemeinschaftshaus Badendorf
Ort: Dorfstraße 43, 23619 Badendorf
2022/11-218 1. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplan Nr. 7 (Achterste Hoff) der Gemeinde Badendorf für das Gebiet südlich Dorfstraße 49, westlich Mitteltor 6 b und 6c sowie nördlich Achterste Hoff 17
hier: Aufstellungsbeschluss
   
 
Status:öffentlich  
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Herr Bürgermeister Brockmann erutert die Beschlussvorlage und die Gründe für den Aufstellungsbeschluss. Über einen Beamer wird die Planzeichnung dargestellt.


Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt:

 

  1. r das Gebiet südlich Dorfstraße 49, westlich Mitteltor 6 b und 6c sowie nördlich Achterste Hoff 17 wird die 1. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 7 der Gemeinde Badendorf nach § 13 b BauGB als Bebauungsplan zur Einbeziehung von Außenbereichsflächen aufgestellt.

 

Es werden folgende Planungsziele verfolgt:

-          Schaffung neuer Wohnbauflächen zur Deckung des örtlichen Bedarfs,

-          Sicherstellung gesunder Wohn- und Arbeitsverhältnisse,

-          Sicherstellung einer ordnungsgemäßen und leistungsfähigen Erschließung,

-          Sicherung und Ergänzung der Grünstrukturen zur Begrenzung des Gebietes.

 

  1. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

 

  1. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs, der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange soll das Planungsbüro Ostholstein (PLOH) in Bad Schwartau beauftragt werden.

 

  1. Von der frühzeitigen Unterrichtung und der Erörterung wird nach § 13b BauGB abgesehen.

 

Bemerkungen:

Aufgrund des § 22 GO waren keine Gemeindevertreter/-innen bzw. Bürgerlichen Mitglieder von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend: - / -

 


 

Abstimmungsergebnis: 

10

Stimmen dafür

 

 

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Stimmen dagegen

 

 

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Stimmenthaltungen

 

 

 

 

 

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