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Auszug - Bericht des Bürgermeisters  

Sitzung der Gemeindevertretung Heidekamp
TOP: Ö 5
Gremium: Gemeindevertretung Heidekamp Beschlussart: (offen)
Datum: Di, 20.09.2022 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 20:00 - 20:44 Anlass: Sitzung
Raum: Bürgerhaus Heidekamp
Ort: Schulsteig, 23858 Heidekamp
 
Wortprotokoll

rgermeister Dr. Mosler berichtet zu den folgenden Punkten:
 

a)      Am Ende des Schulsteigs befindet sich rechts hinter der Brücke Richtung Dölger ein verunkrautetes Grundstück.
Hier wurde illegal Gartenmüll abgeladen.
Die Gemeinde hat hier mit einem Bagger aufgeräumt und plant jetzt eine Hecke zu pflanzen und eine Bank aufzustellen.
 

b)      Am 14.09.2022 fand eine Versammlung der Eigentümer der Grundstücke im Baugebiet Kathenkoppel statt, an welcher Herr Dr. Mosler und mehrere Gemeindevertreter teilgenommen haben.
Insbesondere sprachen sich die Eigentümer und Gemeindeverterter zu der geplanten Anbindung Richtung L71 aus.
Die Eigentümer brachten in diesem Zusammenhang den Vorschlag vor auf diese Straßenanbindung zu verzichten und statt dessen den Fußweg am Schulsteig zurückzubauen und diese zu einer Spielstraße umzuwidmen.
Dieser Vorschlag ist nach Rücksprache von Herrn Dr. Mosler mit der Amtsverwaltung nicht realisierbar, da der Schulsteig zu lang ist: eine Spielstraße darf maximal 400m lang sein.
 

c)      Am 04.10.2022 erfolgt im Rahmen eines Termins mit der Amtsverwaltung (Amtsdirektor, Kämmerei und Bauamt) eine detallierte Prüfung der Korrespondenz ziwschen dem Amt und der Firma Bauland Schleswig-Holstein Beteiligungs GmbH, um so Versäumnisse der Verwaltung ausschließen zu können.
 

d)      Zu der Frage, inwieweit die Firma Bauland Schleswig-Holstein Beteiligungs GmbH nicht über den geplanten Bau der Straßenanbindung Kathenkoppel zur L71 informiert gewesen sein will, erläutert Herr Dr. Mosler die Historie wie folgt:

1)      Die Familie Dölger trat an die Gemeinde heran und bot die Fläche als potentielles Bauland an.

2)      Die Gemeinde Heidekamp prüfte daraufhin das Interesse in der Bevölkerung.
Nachdem 22 Interessenten gefunden waren, erfolgte die erste Planung.

3)      Aufgrund der Gesetzteslage zu diesem Zeitpunkt erfolgte durch das Land Schleswig-Holstein die Vorgabe, die Fläche in 2 Bauabschnitten zu entwickeln. Es erfolgte die Planung als „B- Plan 2 Neuplanung“ für den 1. Bauabschnitt.

4)      Aufgrund einer kurz darauf erfolgenden Gesetztesänderung erfolgte eine Überplanung als „1. Änderung B- Plan 2 Neuplanung“, welcher beide Bauabschnitte und insbesondere auch den Straßenbau zwischen Kathenkoppel und L71 beinhaltet.

5)      Diese Straßenanbindung wurde in der Gemeinde seit ca. 30 Jahren gewünscht, konnte aber nicht umgesetzt werden, da die Eigentümerin dem Verkauf lange nicht zustimmen wollte.

6)      Im Rahmen der Gemeindevertretung vom 22.01.2019 erfolgte die Beratung und Beschluss zum Bebauungsplan Nr. 2 – Neuaufstellung und der 1. Änderung desselben. In diesen Plänen war die geplante Straßenanbindung zwischen Kathenkoppel und L71 bereits dargestellt. Deshalb war der neue Eigentümer des potentiellen Straßengrundstückes mit seinem Rechtsanwalt anwesend und drohte mit Klage gegen den B- Plan.

7)      Im Anschluss konnte die Gemeinde sich mit dem Grundstückseigentümer einigen und kaufte das Grundstück.

Die Öffentlichkeit ist somit seit Anfang 2019 über die geplante Straße informiert. Ein weiteres Indiz dafür, dass der Firma Bauland Schleswig-Holstein Beteiligungs GmbH diese Straßenanbindung bekannt war, ist die (ansonsten sinnlose) Verlängerung der Kathenkoppel bis zum Zaun/ der Grundstücksgrenze zwischen den Häusern Nr. 1 und Nr. 2.

Aus Sicht der Gemeinde Heidekamp hat sich die Firma Bauland Schleswig-Holstein Beteiligungs GmbH verpflichtet diese Straße zu errichten.

 

 

 

 

 

 

 

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