Auszug - Haushaltssatzung mit Plan 2023
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Beschluss:
Die Gemeindevertretung möge beschließen:
- Die Hebesätze werden festgesetzt auf
- Grundsteuer A: 310 v.H.
- Grundsteuer B: 368 v.H.
- Gewerbesteuer 310 v.H.
Abstimmungsergebnis: | 0 | Stimmen dafür | |
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| 3 | Stimmen dagegen |
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| 1 | Stimmenthaltungen |
2.
Nach öffentlicher Beratung und unter Berücksichtigung des Beschlusses zu 1.
werden mit folgenden Änderungen
- der Haushaltsplan für das Jahr 2023
sowie
- die beigefügte Haushaltssatzung der Gemeinde Westerau für das Haushaltsjahr 2023
beschlossen:
- Anpassung der Schulverbandsumlage auf den nun feststehenden Betrag von 36.819 €.
Abstimmungsergebnis: | 4 | Stimmen dafür | |
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| 0 | Stimmen dagegen |
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| 0 | Stimmenthaltungen |
3.
Gemäß § 2a Absatz 3 Brandschutzgesetz werden die Ein- und Ausgabepläne für das Jahr 2023 für das durch die Freiwillige Feuerwehr der Gemeinde Westerau verwaltete Sondervermögen genehmigt.
Zur Verwaltung dieses Sondervermögens ermächtigt die Gemeindevertretung gemäß § 82 Abs. 1 Satz 4 GO die Bürgermeisterin und den Gemeindewehrführer, bei unerheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben die Zustimmung zur Leistung dieser Ausgaben zu erteilen. Ausgaben sind unerheblich, wenn der Betrag von EUR 1.000,00 im Einzelfall nicht überschritten wird.
Abstimmungsergebnis: | 4 | Stimmen dafür | |
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| 0 | Stimmen dagegen |
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| 0 | Stimmenthaltungen |