Auszug - Haushaltssatzung mit Plan 2023
|
Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Der Vorsitzende Norbert Staack führt kurz aus, dass aufgrund des Beschlusses zu den Schmutzwassergebühren auch im Haushaltsplan eine Änderung (538010.4321000) erforderlich ist.
Zudem müssten die Erträge für die bedarfstreibenden Flächenlasten angepasst werden.
Zu den geplanten Investitionen erläutert Herr Staack insbesondere die Position EUR 100.000,- für Maßnahmen zur Bekämpfung des Klimawandels. Hier gibt es aktuell noch keine konkrete Planung. Maßnahmen könnten sein:
- Bau einer PV-Anlage auf dem Gemeinschaftshaus
- Maßnahmen aufbauend auf der Gefahrenkarte Starkregen (Antrag der CDU)
- z.B. Polder auf Ackerflächen
Eine Anpassung der Hebesätze wird diskutiert, durch die Ausschussmitglieder aber als nicht erforderlich angesehen.
Hinsichtlich der Planung der Freiwilligen Feuerwehr bemängelt Herr Staack, dass der Abschluss des Vorjahres nicht vorläge und dass sich das Ergebnis so nicht nachvollziehen ließe. Das Ergebnis des Vorjahres soll in Zukunft als Anlage beigefügt werden.
Beschluss:
Die Gemeindevertretung möge beschließen:
- Die Hebesätze werden festgesetzt auf
- Grundsteuer A: 330 v.H.
- Grundsteuer B: 330 v.H.
- Gewerbesteuer: 330 v.H.
2.
Nach öffentlicher Beratung und unter Berücksichtigung des Beschlusses zu 1.
werden mit folgenden Änderungen beschlossen:
a) Ertrag Schmutzwasser 538010.4321000 von EUR 181.400,- auf EUR 172.400,-
b) Zuweisungen nach FAG §10 (611010.4111001)
von EUR 32.300,- auf EUR 40.500,-
- Der Haushaltsplan für das Jahr 2023.
- Die beigefügte Haushaltssatzung der Gemeinde Badendorf für das Haushaltsjahr 2023.
3.
Gemäß § 2a Absatz 3 Brandschutzgesetz werden die Ein- und Ausgabepläne für das Jahr 2023 für das durch die Freiwilligen Feuerwehren der Gemeinde Badendorf verwaltete Sondervermögen genehmigt.
Zur Verwaltung dieses Sondervermögens ermächtigt die Gemeindevertretung gemäß § 82 Abs. 1 Satz 4 GO den Bürgermeister und den Gemeindewehrführer, bei unerheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben die Zustimmung zur Leistung dieser Ausgaben zu erteilen. Ausgaben sind unerheblich, wenn der Betrag von EUR 1.000,00 im Einzelfall nicht überschritten wird.
Abstimmungsergebnis: | 7 | Stimmen dafür | |
|
| 0 | Stimmen dagegen |
|
| 0 | Stimmenthaltungen |
|
|
|
|