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Auszug - Bebauungsplan Nr. 6 (Groth Weeden) der Gemeinde Zarpen für das Gebiet nordöstlich Rehhorster Straße 6, südöstlich des Struckteiches, südwestlich der Holstenbek sowie nordwestlich der Bebauung an der Hauptstraße (L 71) einschließlich eines Straßenabschnitts der L 71 hier: Auswertung der zum Beteiligungsverfahren eingegangenen Stellungnahmen sowie erneuter Entwurfs- und Auslegungsbeschluss  

Sitzung des Finanzausschusses und des Bau-, Wege und Umweltausschusses der Gemeinde Zarpen
TOP: Ö 5
Gremien: Finanzausschuss der Gemeinde Zarpen, Bau-, Wege- und Umweltausschuss der Gemeinde Zarpen Beschlussart: (offen)
Datum: Mi, 16.11.2022 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 20:20 Anlass: Sitzung
Raum: Gaststätte 'Zum Eckkrug' Zarpen
Ort: Hauptstraße 50, 23619 Zarpen
2022/22-170 Bebauungsplan Nr. 6 (Groth Weeden) der Gemeinde Zarpen für das Gebiet nordöstlich Rehhorster Straße 6, südöstlich des Struckteiches, südwestlich der Holstenbek sowie nordwestlich der Bebauung an der Hauptstraße (L 71) einschließlich eines Straßenabschnitts der L 71
hier: Auswertung der zum Beteiligungsverfahren eingegangenen Stellungnahmen sowie erneuter Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
     
 
Status:öffentlich  
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Herr Zimmermann erteilt hierfür das Wort an Herrn Scharlibbe. Herr Scharlibbe geht auf die Änderungen ein. Auch in diesem TOP wird die Frist auf drei Wochen gekürzt.


Beschluss:

Die Gemeindevertretung möge beschließen:

 

Bebauungsplan Nr. 6

 

  1.                   Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 6 (Groth Weeden) für das Gebiet nordöstlich Rehhorster Straße 6, südöstlich des Struckteiches, südwestlich der Holstenbek sowie nordwestlich der Bebauung an der Hauptstraße (L 71) einschließlich eines Straßenabschnitts der L 71 wird in den vorliegenden Fassungen mit folgenden Änderungen erneut gebilligt:

-          Für das Teilgebiet WA 6a wird anstelle der absoluten Grundflächenzahl GR max. 160 m² bzw. GR max. 80 m² die flächenbezogene Grundflächenzahl GRZ 0,25 festgesetzt.

-          Für das Teilgebiet WA 6b wird anstelle der absoluten Grundflächenzahl GR max. 120 m² die flächenbezogene Grundflächenzahl GRZ 0,25 festgesetzt.

-          Für das Teilgebiet WA 6b wird die zulässige Anzahl der Vollgeschosse von 2 auf 1 reduziert.

 

Die Begründung ist entsprechend zu aktualisieren.

 

  1.                   Der Entwurf des Planes und die Begründung sind nach § 4a Abs. 3 Satz 1 i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB erneut öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und die Naturschutzverbände über die Auslegung zu benachrichtigen. Auf eine erneute Beteiligung der Nachbargemeinden wird verzichtet.

 

  1.                 Gemäß § 4a Abs. 3 Satz 2 BauGB wird bestimmt, dass Stellungnahmen nur zu den geänderten und ergänzten Teilen abgegeben werden können. Die Dauer der öffentlichen Auslegung ist wird gemäß § 4a Abs. 3 Satz 2 BauGB angemessen auf 3 Wochen zu verkürzen verkürzt. Zusätzlich sind der Inhalt der Bekanntmachung der erneuten öffentlichen Auslegung und die nach § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB auszulegenden Unterlagen ins Internet einzustellen und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich zu machen.

 

 

Bemerkungen:

Aufgrund des § 22 GO waren keine Gemeindevertreter/-innen bzw. bürgerlichen Mitglieder von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 


 

Abstimmungsergebnis: 

11

Stimmen dafür

 

 

0

Stimmen dagegen

 

 

0

Stimmenthaltungen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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