Auszug - Widmung von Straßen und Wegen für den öffentlichen Verkehr im Bereich des Gemeindegebietes
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Die den Gemeindevertretern vorliegende Beschlussvorlage beinhaltet im Sachverhalt, dass die vorhandene Beschilderung an den Straßeneingangsbereich zu verlegen ist. Dies wird nicht erfolgen, stattdessen wird die vorhandene Beschilderung um ein weiteres Schild ergänzt: 7,5 t in 800 m, Anlieger frei. So werden die Kraftfahrer schon früh auf die Beschränkung hingewiesen.
Beschluss:
Die Gemeinde Badendorf widmet als Träger der Straßenbaulast gemäß § 6 in Verbindung mit § 7 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Schleswig-Holstein (StrWG) die Gemeindeverbindungsstraße „Wendrade“ für den öffentlichen Verkehr. Die Straße wird in diesem Bereich als Gemeindestraße nach § 3 Abs. 1 Ziffer 3 b des StrWG eingestuft. Die Benutzungsart beschränkt sich auf eine Tonnagebeschränkung von maximal 7,5 t. Der Anliegerverkehr ist von der Tonnagebeschränkung ausgenommen. Es ist ein weiteres Schild „7,5 t in 800 m, Anlieger frei“ aufzustellen.
Abstimmungsergebnis: | 7 | Stimmen dafür | |
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| Stimmen dagegen |
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| Stimmenthaltungen |
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