Auszug - Haushaltssatzung mit Plan 2023
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Herr Bürgermeister Brockmann verweist auf die Beschlussvorlage und gibt einen Erläuterungsbericht über die Finanzausschusssitzung vom 09.11.2022 ab. Es bedarf keines Nachtragshaushaltes für das Jahr 2022.
Der im Finanzausschuss beratende Haushalt 2023 berücksichtigt die Mehrkosten durch die Energiekrise für die Liegenschaften:
Alte Schule – geplante sind Mehrkosten für Gas von 15.000,00 €. Die Mietnebenkosten
wurden entsprechend angesetzt.
Gem.Haus - geplante sind Mehrkosten statt 25.000,00 € in 2023 nun 42.000,00 € für Gas
und Strom
Klärwerk - geplante sind Mehrkosten statt 33.000,00 € in 2023 nun 55.000,00 € für Strom
Ergebnisplan: Der Ergebnisplan schließt mit einem Jahresüberschuss ab
von (Pos. 10) 64.300,00 €
Finanzplan: Saldo aus Verwaltungstätigkeiten im Finanzplan
(Pos. 17) 202.300,00 €
Investitionen: Die in 2023 geplanten Investitionen belaufen sich auf
(Pos. 34) 380.900,00 €
und setzen sich wie folgt zusammen:
allgemein Kleinbeträge für Invest., fortgeschrieben aus Vj. 10.900,00 €
7831000 Umbaumaßnahmen GemHaus – Neuverpachtung
gesperrt für 2023 100.000,00 €
7852200 Ausgleichsmaßnahmen (Bepflanzung B-7 gem. Auftrag) 13.000,00 €
7852200 Kosten Bauleitplanung B-7 Honorare 25.000,00 €
7852100 Hausanschlüsse Trinkwasser (B-7) 8.000,00 €
7852100 Hausanschlüsse Schmutzwasser (B-7) 4.000,00 €
7851105 Klärwerk-Energieeinsparung/Ertüchtigung 100.000,00 €
stammt aus 2020
7851000 Projekte zum Klimawandel 100.000,00 €
stammt aus 2021
7853000 Beschaffung von Sirenen aus dem Förderprogramm 20.000,00 €
geplante Investitionen im Jahre 2023 380.900,00 €
Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt:
- Die Hebesätze werden festgesetzt auf
- Grundsteuer A: 330 v.H.
- Grundsteuer B: 330 v.H.
- Gewerbesteuer: 330 v.H.
2.
Nach öffentlicher Beratung und unter Berücksichtigung des Beschlusses zu 1.
werden unter der aufschiebenden Bedingung des Vorliegens des Jahresabschlusses 2021 für die Gemeinde Badendorf mit folgenden Änderungen beschlossen:
- Der Haushaltsplan für das Jahr 2023.
- Die beigefügte Haushaltssatzung der Gemeinde Badendorf für das Haushaltsjahr 2023.
Änderungen der Ansätze:
a) 611010.4111001 von EUR 32.300,-- erhöhen auf EUR 40.061,--
b) 538010.4488000 vom EUR 9.400,-- reduzieren auf EUR 0,--
c) 211010.5373100 von EUR 107.000,-- erhöhen auf EUR 157.000,--
(Schulkostenbeitrag GS Zarpen)
3.
Gemäß § 2a Absatz 3 Brandschutzgesetz werden die Ein- und Ausgabepläne für das Jahr 2023 für das durch die Freiwilligen Feuerwehren der Gemeinde Badendorf verwaltete Sondervermögen genehmigt.
Zur Verwaltung dieses Sondervermögens ermächtigt die Gemeindevertretung gemäß § 82 Abs. 1 Satz 4 GO den Bürgermeister und den Gemeindewehrführer, bei unerheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben die Zustimmung zur Leistung dieser Ausgaben zu erteilen. Ausgaben sind unerheblich, wenn der Betrag von EUR 1.000,00 im Einzelfall nicht überschritten wird.
Abstimmungsergebnis: | 7 | Stimmen dafür | |
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| Stimmen dagegen |
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| Stimmenthaltungen |
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