Auszug - importierte Sitzung
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Beschluss |
– 1 –
Gemeinde Hamberge | Nr. 9 / 2013 – 2018 |
N i e d e r s c h r i f t
über die öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung Hamberge am 22. Oktober 2015
in der Sporthalle Hamberge
Anwesend:
Herr Bürgermeister Paul Friedrich Beeck
Gemeindevertreter/innen:
Herr Albert Iken Herr Dr. Herbert Merkel Herr Thomas Becker Herr Stefan Gahrmann | Herr Dirk Horstmann Herr Hans-Karsten Reimers Frau Anja Medenwald-Hinz Herr André Oliver Schuldt
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Bürgerliche Ausschussmitglieder:Herr Sönke Behnke
Herr Jochen Witt
Entschuldigt fehlten: Frau Silke Kuhlmann
Herr Björn Heyne
Herr Hartmut Süfke
Herr Sönke Freyer
Herr Matthias Beeck
Frau Michaela Kreutz
Herr Tom Fischer
Unentschuldigt fehlte:./.
Von der Amtsverwaltung nahm an der Sitzung teil:
Frau Weidlich als Protokollführerin
Beginn der Sitzung:20.00 Uhr
Ende der Sitzung:21.25 Uhr
Die Gemeindevertreter waren am 12. Oktober 2015 unter Mitteilung der Tagesordnung eingeladen worden. Die Einladung war außerdem in den Lübecker Nachrichten - Stormarn Ausgabe - veröffentlicht.
Der Bürgermeister eröffnet die Sitzung und stellt die ordnungsgemäße Ladung und Beschlussfähigkeit fest. Einwendungen werden hiergegen nicht erhoben.
Der Bürgermeister schlägt vor, die Tagesordnung zu ergänzen um den TOP 7 „Energetische Sanierung der Sporthalle“ und den TOP 5 b zu ändern und zu ergänzen um TOP 5 b „Änderung des Planungsziels, TOP 5 c „ Beauftragung von Planungsleistungen“ und TOP 5 d „Beauftragung von Vermessungsleistungen“. Außerdem könne der TOP „Vertragsangelegenheiten“ entfallen. Dagegen bestehen keine Bedenken.
Sodann bittet er, über die nicht öffentliche Beratung des Tagesordnungspunktes „Grundstücksangelegenheiten“ abzustimmen. Dies ist nach der Änderung der Gemeindeordnung erforderlich geworden.
Für eine nicht öffentliche Beratung:9 Stimmen
Gegen eine nicht öffentliche Beratung:0 Stimmen
Enthaltungen:0 Stimmen
Damit ist der TOP „Grundstücksangelegenheiten“ nicht öffentlich zu behandeln.
Es ergibt sich somit folgende
Tagesordnung:
- Einwohnerfragestunde
2.Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 07.07.2015
3.Bericht des Bürgermeisters
4.B-Plan Nr. 6 der Gemeinde Hamberge
a) Auftrag Erschließungsleistungen
b) Straßenbenutzungsvertrag für Leitungen der öffentlichen Versorgung in der B 75
-hier: Zustimmung durch die Gemeinde Hamberge
c) Ausbau des Kreuzungsbereiches der B 75
-hier: Abschluss einer Vereinbarung mit dem LBV Schleswig-Holstein
d) Erweiterung des Gasversorgungsnetzes
-hier: Baukostenzuschuss
5.B-Plan Nr. 14 der Gemeinde Hamberge für das Gebiet „Traveblick“, östlich Ziegeleiweg zwischen B 75 und Travealtarm
a) Verlängerung der Geltungsdauer der Veränderungssperre
b) Änderung des Planungsziels
c) Beauftragung von Planungsleistungen
d) Beauftragung von Vermessungsleistungen
6.Neufassung der Hundesteuersatzung
-hier: Beratung und Beschlussfassung
7.Sanierung der Sporthalle
8. Verschiedenes
Nicht öffentlicher Sitzungsteil:
9.Grundstücksangelegenheiten
Zu 1:Einwohnerfragestunde
a) Straßenbeleuchtung Schulstraße
Es wird vorgeschlagen, zwischen dem Feuerwehrgerätehaus und dem Kindergarten in der Schulstraße eine zusätzliche Straßenlaterne aufzustellen. Der Bürgermeister sagt zu, dieses Thema im Bau-, Planungs- und Umweltausschuss beraten zu lassen.
Zu 2:Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 07.07.2015
Die Niederschrift Nr. 8/2013-2018 über die Sitzung der Gemeindevertretung Hamberge am 07. Juli 2015 war allen Gemeindevertretern zugegangen.
Gegen Inhalt, Form und Fassung der Niederschrift wurden keine Einwendungen erhoben; sie gilt damit als genehmigt.
Zu 3:Bericht des Bürgermeisters
a) Erweiterung/Neubau Kindergarten
Die planungsrechtliche Zulässigkeit der Errichtung eines Kindergartengebäudes sei sowohl auf dem Kindergartengrundstück in der Schulstraße als auch auf dem Gemeinde eigenen Grundstück im Sandberg neben dem Feuerwehrgerätehaus gegeben.
Der Eigentümer des Kindergartengrundstücks in der Schulstraße sei mit einem Anbau an das vorhandene Gebäude grundsätzlich einverstanden. Zurzeit würden durch ein Architekturbüro bauliche Alternativen eines Anbaus sowie die voraussichtlichen Kosten für einen Anbau bzw. Neubau ermittelt. Dabei solle berücksichtigt werden, dass die Apfelwiese in das Vorhaben integriert werden soll.
b) Glasfaserkabel
Die Kabel seien verlegt. Der Zeitpunkt der Anschlussmöglichkeit stehe noch nicht fest.
c) Schule Hamberge
Zurzeit würden 82 Kinder die Schule in Hamberge besuchen. Für das Schuljahr 2016/2017 lägen bereits viele Anfragen vor.
d) Winterdienst
Zukünftig werde der Winterdienst auf den Straßen in Hamberge durch ein Privatunternehmen durchgeführt. Der Bauhof des Amtes Nordstormarn werde weiterhin bei Bedarf die Gehwege am Kindergarten und an der Schule räumen und streuen.
e) Unterbringung Asylbewerber und Flüchtlinge
In der Gemeinde Hamberge sei vom Amt Nordstormarn ein Haus mit der Möglichkeit der Unterbringung von zwei Familien angemietet worden.
f) Anliegerstraße „Hansfelder Hof“
Ein Ingenieurbüro sei mit der Ermittlung der Kosten für den Ausbau der Straße beauftragt worden. Von Seiten der Gemeinde sei geplant, mit den Anliegern zu gegebener Zeit ein Gespräch bzgl. der Verteilung umlagefähiger Kosten zu führen.
g) FFH-Gebiet
In nächster Zeit würden u.a. in der Gemeinde Hamberge durch den Deutschen Verband für Landschaftspflege Flächen des FFH-Gebietes gesichtet werden mit dem Ziel, erforderliche Erhaltungsmaßnahmen festzulegen, um Verschlechterungen zu vermeiden.
h) Untersuchung von Gemeinde eigenen Bäumen
Mehrere Gemeinde eigene Bäume seien durch einen Gutachter untersucht worden. Evtl. erforderliche Verkehrssicherungsmaßnahmen seien noch nicht bekannt.
i) Parksituation „Am Kamp“, „Am Travehang“ und „Schmiedekamp“
Die Parkflächen, in denen das Parken zulässig ist, seien markiert worden. Die Polizei führe in unregelmäßigen Abständen Kontrollen durch.
j) Reparatur Türschloss Feuerwehrgerätehaus
Das Schloss der Eingangstür sei ausgewechselt worden.
Zu 4:B-Plan Nr. 6 der Gemeinde Hamberge
a) Auftrag Erschließungsleistungen
Beschlussgrundlage: Beschlussvorlage vom 08.10.2015
Der Bürgermeister berichtet, es hätten sich 17 Unternehmen an der Ausschreibung beteiligt, die Angebotseröffnung habe am 15.10.2015 stattgefunden. Das beauftragte Ingenieurbüro habe den wirtschaftlichsten Bieter ermittelt. Eine Aussprache wird nicht gewünscht.
Beschluss:
Die Gemeindevertretung Hamberge nimmt die Vergabeempfehlung des Ingenieurbüros EDS-Planung zur Kenntnis und ermächtigt den Bürgermeister, das durch das Ausschreibungsverfahren ermittelte wirtschaftlichste Tiefbauunternehmen mit der Ausführung der Erschließungsleistungen im Baugebiet des B-Plans Nr. 6 in Hamberge gemäß der Beschlussvorlage vom 08.10.2015 zu beauftragen.
Abstimmungsergebnis:9 Stimmen dafür
0Stimmen dagegen
0Stimmenthaltungen
Zu 4:B-Plan Nr. 6 der Gemeinde Hamberge
b)Straßenbenutzungsvertrag für Leitungen der öffentlichen Versorgung in der B 75
-hier: Zustimmung durch die Gemeinde Hamberge
Beschlussgrundlage: Beschlussvorlage vom 13.10.2015
Der Bürgermeister erläutert die Notwendigkeit des Abschlusses eines Benutzungsvertrages mit dem Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr für die geplante Verlegung diverser Versorgungsleitungen im Bereich der Bundesstraße B 75.
Eine Aussprache wird nicht gewünscht.
Beschluss:
Die Gemeindevertretung Hamberge beauftragt und ermächtigt den Bürgermeister, den Straßenbenutzungsvertrag für Leitungen der öffentlichen Versorgung im Grundstück der Bundesstraße B 75 gemäß der Beschlussvorlage vom 13.10.2015 zu unterzeichnen.
Abstimmungsergebnis:9 Stimmen dafür
0Stimmen dagegen
0Stimmenthaltungen
Zu 4:B-Plan Nr. 6 der Gemeinde Hamberge
c) Ausbau des Kreuzungsbereiches der B 75
-hier: Abschluss einer Vereinbarung mit dem LBV Schleswig-Holstein
Beschlussgrundlage: Beschlussvorlage vom 13.10.2015
Der Bürgermeister erläutert die Notwendigkeit des Abschlusses einer Vereinbarung mit dem Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein hinsichtlich des Ausbaus des Kreuzungsbereiches der B 75 einschließlich der zu schließenden Ablösevereinbarung.
Eine Aussprache wird nicht gewünscht.
Beschluss:
Die Gemeindevertretung Hamberge beauftragt und ermächtigt den Bürgermeister, die Vereinbarung mit dem Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein über den Ausbau der Anbindung des B-Planes Nr. 6 und zu gegebener Zeit des B-Planes Nr. 7 in km 2,896 der Bundesstraße B 75 gemäß der Beschlussvorlage vom 13.10.2015 zu unterzeichnen.
Abstimmungsergebnis:9 Stimmen dafür
0Stimmen dagegen
0Stimmenthaltungen
Zu 4:B-Plan Nr. 6 der Gemeinde Hamberge
d)Erweiterung des Gasversorgungsnetzes
Beschlussgrundlage: Beschlussvorlage vom 16.10.2015
Der Bürgermeister berichtet von der Anfrag der netz Lübeck GmbH zur Kostenbeteiligung der Gemeinde an der Herstellung des Gasversorgungsnetzes im Bereich des B-Plans Nr. 6.
Nach kurzer Diskussion ergeht folgender
Beschluss:
Die Gemeindevertretung Hamberge beauftragt und ermächtigt den Bürgermeister, die Absage für die anteilige Kostenübernahme der Gasnetzherstellung durch die Gemeinde Hamberge an die Netz Lübeck GmbH zu erteilen.
Abstimmungsergebnis:9 Stimmen dafür
0Stimmen dagegen
0Stimmenthaltungen
Zu 5:B-Plan Nr. 14 der Gemeinde Hamberge für das Gebiet „Traveblick“, östlich Ziegeleiweg zwischen B 75 und Travealtarm
a) Verlängerung der Geltungsdauer der Veränderungssperre
Beschlussgrundlage: Beschlussvorlage vom 12.10.2015
Der Bürgermeister erläutert, dass das B-Plan-Verfahren Nr. 14 noch nicht beendet und es zur weiteren Sicherung der Planung erforderlich sei, die Verlängerung der Geltungsdauer der im Dezember 2013 beschlossenen Veränderungssperre zu beschließen.
Eine Aussprache wird nicht gewünscht.
Beschluss:
Die Gemeindevertretung Hamberge beschließt die als Anlage 1 der Beschlussvorlage vom 12.10.2015 beigefügte Satzung der Gemeinde Hamberge zur Verlängerung der Geltungsdauer der Satzung der Gemeinde Hamberge über eine Veränderungssperre für den Geltungsbereich des sich in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes Nr. 14 für das Gebiet: "Traveblick", östlich Ziegeleiweg zwischen B 75 und Travealtarm.
Abstimmungsergebnis:9 Stimmen dafür
0Stimmen dagegen
0Stimmenthaltungen
Zu 5:B-Plan Nr. 14 der Gemeinde Hamberge für das Gebiet „Traveblick“, östlich Ziegeleiweg zwischen B 75 und Travealtarm
b) Änderung des Planungsziels
Der Bürgermeister erläutert, die Gemeinde habe ursprünglich die Aufstellung des
B-Plans Nr. 14 mit dem Ziel des Erhalts des Traveblicks und der Fortführung der Nutzung Gaststätte/Hotellerie beschlossen. Stetige Bemühungen der Gemeinde sowie der Grundstückseigentümer, einen Investor und/oder Betreiber zu finden, seien in der Vergangenheit erfolglos geblieben. Daher solle das Plangebiet für eine Wohnnutzung, insbesondere für Personengruppen mit besonderem Wohnbedarf wie z. B. Senioren gerechtes Wohnen, gesichert werden. Dazu besteht Einvernehmen und es ergeht folgender
Beschluss:
Die Gemeindevertretung Hamberge beschließt folgende Ziele der Planung:
- Steuerung der städtebaulichen Entwicklung am westlichen Ortseingang von Hamberge im Kreuzungsbereich der Straßen Hamburger Straße / B 75, Schulstraße und Ziegeleiweg
- Sicherung einer der besonderen städtebaulichen Situation entsprechenden Bebauung
- Festlegung zum Maß der baulichen Nutzung u. a. hinsichtlich der Gebäudehöhen und Kubatur
- Sicherung des Plangebiets für die Wohnnutzung, insbesondere für Personengruppen mit besonderem Wohnbedarf, wie Senioren gerechtes Wohnen
Abstimmungsergebnis:9 Stimmen dafür
0Stimmen dagegen
0Stimmenthaltungen
Zu 5:B-Plan Nr. 14 der Gemeinde Hamberge für das Gebiet „Traveblick“, östlich Ziegeleiweg zwischen B 75 und Travealtarm
c) Beauftragung von Planungsleistungen
Der Bürgermeister erläutert, ein Planungsbüro solle mit der Erstellung eines Planentwurfs beauftragt werden. Dazu besteht Einvernehmen und es ergeht folgender
Beschluss:
Die Gemeindevertretung Hamberge beschließt, Herrn Nagel, Planungsbüro Ostholstein in Bad Schwartau, mit der Erstellung eines Entwurfs zu beauftragen. Die Kosten werden von der Gemeinde Hamberge getragen.
Die Haushaltsmittel sind für das Haushaltsjahr 2016 einzustellen.
Abstimmungsergebnis:9 Stimmen dafür
0Stimmen dagegen
0Stimmenthaltungen
Zu 5:B-Plan Nr. 14 der Gemeinde Hamberge für das Gebiet „Traveblick“, östlich Ziegeleiweg zwischen B 75 und Travealtarm
d) Beauftragung von Vermessungsleistungen
Der Bürgermeister erläutert, als Grundlage für die Erstellung des Planentwurfs sei die Vermessung der Fläche erforderlich.
Beschluss:
Die Gemeindevertretung Hamberge beschließt, ein Vermessungsbüro mir der Erstellung einer B-Plan-Grundlage zu beauftragen. Die Kosten werden von der Gemeinde Hamberge getragen.
Die Haushaltsmittel sind für das Haushaltsjahr 2016 einzustellen.
Abstimmungsergebnis:9 Stimmen dafür
0Stimmen dagegen
0Stimmenthaltungen
Zu 6:Neufassung der Hundesteuersatzung
-hier: Beratung und Beschlussfassung
Beschlussgrundlage: Beschlussvorlage vom 25.09.2015
Der Bürgermeister erläutert den Sachverhalt. Eine Aussprache wird nicht gewünscht. Es ergeht folgender
Beschluss:
Die gemäß Anlage 1 der Beschlussvorlage vom 25.09.2015 beigefügte Neufassung der Satzung der Gemeinde Hamberge über die Erhebung einer Hundesteuer (Hundesteuersatzung) wird ohne Änderungen beschlossen:
Abstimmungsergebnis:9 Stimmen dafür
0Stimmen dagegen
0Stimmenthaltungen
Zu 7:Energetische Sanierung der Sporthalle
Beschlussgrundlage: Beschlussvorlage vom 21.10.2015
Der Bürgermeister erläutert, im Rahmen eines Förderprogrammes des Bundes bestehe die Möglichkeit, für die Sanierung kommunaler Sportstätten und Jugend- und Kultureinrichtungen Fördermittel zu erhalten. Wegen der kurzen Fristen für die Anmeldung von förderfähigen Maßnahmen sei Eile geboten. Es wird eine Tischvorlage verteilt.
Die Sanierung der Sporthalle sei seit längerem beabsichtigt, insofern solle zum jetzigen Zeitpunkt die Möglichkeit der Förderung in Anspruch genommen werden.
Beschluss:
- Die Gemeindevertretung Hamberge beauftragt und ermächtigt den Bürgermeister, den Planungsauftrag für die energetische Sanierung der Sporthalle an das Architekturbüro Kofler Architektur + Design aus Hamberge zu erteilen.
- Die Gemeindevertretung Hamberge beauftragt und ermächtigt den Bürgermeister, den Antrag zum Förderprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ für die energetische Sanierung der Sporthalle gemäß der Beschlussvorlage vom 21.10.2015 zu stellen.
Abstimmungsergebnis:9 Stimmen dafür
0Stimmen dagegen
0Stimmenthaltungen
Zu 8:Verschiedenes
Es liegen keine Wortmeldungen vor.
Der Bürgermeister schließt den öffentlichen Teil der Sitzung.
Es wird in nicht öffentlicher Sitzung weiter beraten. Siehe gesondertes Protokoll.
Der Bürgermeister stellt die Öffentlichkeit wieder her und gibt die gefassten Beschlüsse dem Grunde nach bekannt. Die Sitzung wird sodann geschlossen.
(Paul Friedrich Beeck)Bürgermeister |
| (Gabriele Weidlich)Protokollführerin |
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