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Auszug - importierte Sitzung  

Gemeindevertretung Hamberge
TOP: Ö 1
Gremium: Gemeindevertretung Hamberge Beschlussart: (offen)
Datum: Do, 22.10.2015 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: Anlass: Sitzung
 
Beschluss


1

 

Gemeinde Hamberge

Nr. 9 / 2013 – 2018

 

 

N i e d e r s c h r i f t

 

über die öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung Hamberge am 22. Oktober 2015

in der Sporthalle Hamberge

 

 

Anwesend:

 

Herr Bürgermeister Paul Friedrich Beeck

 

Gemeindevertreter/innen:

 

Herr Albert Iken

Herr Dr. Herbert Merkel

Herr Thomas Becker

Herr Stefan Gahrmann

Herr Dirk Horstmann

Herr Hans-Karsten Reimers

Frau Anja Medenwald-Hinz

Herr André Oliver Schuldt

 

 

Bürgerliche Ausschussmitglieder:Herr Sönke Behnke

Herr Jochen Witt

Entschuldigt fehlten: Frau Silke Kuhlmann

Herr Björn Heyne

Herr Hartmut Süfke

Herr Sönke Freyer

Herr Matthias Beeck

Frau Michaela Kreutz

Herr Tom Fischer

 

Unentschuldigt fehlte:./.

 

Von der Amtsverwaltung nahm an der Sitzung teil:

Frau Weidlich als Protokollführerin

 

Beginn der Sitzung:20.00 Uhr

Ende der Sitzung:21.25 Uhr

 

Die Gemeindevertreter waren am 12. Oktober 2015 unter Mitteilung der Tagesordnung eingeladen worden. Die Einladung war außerdem in den Lübecker Nachrichten - Stormarn Ausgabe - veröffentlicht.

 

Der Bürgermeister eröffnet die Sitzung und stellt die ordnungsgemäße Ladung und Beschlussfähigkeit fest. Einwendungen werden hiergegen nicht erhoben.

 

Der Bürgermeister schlägt vor, die Tagesordnung zu ergänzen um den TOP 7 „Energetische Sanierung der Sporthalle“ und den TOP 5 b zu ändern und zu ergänzen um TOP 5 b „Änderung des Planungsziels, TOP 5 c „ Beauftragung von Planungsleistungen“ und TOP 5 d „Beauftragung von Vermessungsleistungen“. Außerdem könne der TOP „Vertragsangelegenheiten“ entfallen. Dagegen bestehen keine Bedenken.

 

Sodann bittet er, über die nicht öffentliche Beratung des Tagesordnungspunktes „Grundstücksangelegenheiten“ abzustimmen. Dies ist nach der Änderung der Gemeindeordnung erforderlich geworden.

 

Für eine nicht öffentliche Beratung:9 Stimmen

Gegen eine nicht öffentliche Beratung:0 Stimmen

Enthaltungen:0 Stimmen

 

Damit ist der TOP „Grundstücksangelegenheiten“ nicht öffentlich zu behandeln.

 

Es ergibt sich somit folgende

 

Tagesordnung:

 

  1. Einwohnerfragestunde

2.Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 07.07.2015

3.Bericht des Bürgermeisters

4.B-Plan Nr. 6 der Gemeinde Hamberge

a) Auftrag Erschließungsleistungen

b) Straßenbenutzungsvertrag für Leitungen der öffentlichen Versorgung in der B 75

-hier: Zustimmung durch die Gemeinde Hamberge

c) Ausbau des Kreuzungsbereiches der B 75

-hier: Abschluss einer Vereinbarung mit dem LBV Schleswig-Holstein

d) Erweiterung des Gasversorgungsnetzes

-hier: Baukostenzuschuss

5.B-Plan Nr. 14 der Gemeinde Hamberge für das Gebiet „Traveblick“, östlich Ziegeleiweg zwischen B 75 und Travealtarm

a) Verlängerung der Geltungsdauer der Veränderungssperre

b) Änderung des Planungsziels

c) Beauftragung von Planungsleistungen

d) Beauftragung von Vermessungsleistungen

6.Neufassung der Hundesteuersatzung

-hier: Beratung und Beschlussfassung

7.Sanierung der Sporthalle

8. Verschiedenes

 

Nicht öffentlicher Sitzungsteil:

9.Grundstücksangelegenheiten

 

 

 

 

 

Zu 1:Einwohnerfragestunde

 

a)                                                                                                                                                                                                                                                                                   Straßenbeleuchtung Schulstraße

Es wird vorgeschlagen, zwischen dem Feuerwehrgerätehaus und dem Kindergarten in der Schulstraße eine zusätzliche Straßenlaterne aufzustellen. Der Bürgermeister sagt zu, dieses Thema im Bau-, Planungs- und Umweltausschuss beraten zu lassen.             

 

 

Zu 2:Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 07.07.2015

 

Die Niederschrift Nr. 8/2013-2018 über die Sitzung der Gemeindevertretung Hamberge am 07. Juli 2015 war allen Gemeindevertretern zugegangen.

 

Gegen Inhalt, Form und Fassung der Niederschrift wurden keine Einwendungen erhoben; sie gilt damit als genehmigt.

 

 

Zu 3:Bericht des Bürgermeisters

 

a)                                                                                                                                                                                                                                                                                   Erweiterung/Neubau Kindergarten

Die planungsrechtliche Zulässigkeit der Errichtung eines Kindergartengebäudes sei sowohl auf dem Kindergartengrundstück in der Schulstraße als auch auf dem Gemeinde eigenen Grundstück im Sandberg neben dem Feuerwehrgerätehaus gegeben.

 

Der Eigentümer des Kindergartengrundstücks in der Schulstraße sei mit einem Anbau an das vorhandene Gebäude grundsätzlich einverstanden. Zurzeit würden durch ein Architekturbüro bauliche Alternativen eines Anbaus sowie die voraussichtlichen Kosten für einen Anbau bzw. Neubau ermittelt. Dabei solle berücksichtigt werden, dass die Apfelwiese in das Vorhaben integriert werden soll.

b)                                                                                                                                                                                                                                                                                   Glasfaserkabel

Die Kabel seien verlegt. Der Zeitpunkt der Anschlussmöglichkeit stehe noch nicht fest.

c)                                                                                                                                                                                                                                                                                   Schule Hamberge

Zurzeit würden 82 Kinder die Schule in Hamberge besuchen. Für das Schuljahr 2016/2017 lägen bereits viele Anfragen vor.

d)                                                                                                                                                                                                                                                                                   Winterdienst

Zukünftig werde der Winterdienst auf den Straßen in Hamberge durch ein Privatunternehmen durchgeführt. Der Bauhof des Amtes Nordstormarn  werde weiterhin bei Bedarf die Gehwege am Kindergarten und an der Schule räumen und streuen.

e)                                                                                                                                                                                                                                                                                   Unterbringung Asylbewerber und Flüchtlinge

In der Gemeinde Hamberge sei vom Amt Nordstormarn ein Haus mit der Möglichkeit der Unterbringung von zwei Familien angemietet worden.

f)                                                                                                                                                                                                                                                                                    Anliegerstraße „Hansfelder Hof“

Ein Ingenieurbüro sei mit der Ermittlung der Kosten für den Ausbau der Straße beauftragt worden. Von Seiten der Gemeinde sei geplant, mit den Anliegern zu gegebener Zeit ein Gespräch bzgl. der Verteilung umlagefähiger Kosten zu führen.

 

g)                                                                                                                                                                                                                                                                                   FFH-Gebiet

In nächster Zeit würden u.a. in der Gemeinde Hamberge durch den Deutschen Verband für Landschaftspflege Flächen des FFH-Gebietes gesichtet werden mit dem Ziel, erforderliche Erhaltungsmaßnahmen festzulegen, um Verschlechterungen zu vermeiden.

h)                                                                                                                                                                                                                                                                                   Untersuchung von Gemeinde eigenen Bäumen

Mehrere Gemeinde eigene Bäume seien durch einen Gutachter untersucht worden. Evtl. erforderliche Verkehrssicherungsmaßnahmen seien noch nicht bekannt.

i)                                                                                                                                                                                                                                                                                     Parksituation „Am Kamp“, „Am Travehang“ und „Schmiedekamp“

Die Parkflächen, in denen das Parken zulässig ist, seien markiert worden. Die Polizei führe in unregelmäßigen Abständen Kontrollen durch.

j)                                                                                                                                                                                                                                                                                     Reparatur Türschloss Feuerwehrgerätehaus

Das Schloss der Eingangstür sei ausgewechselt worden.

 

 

Zu 4:B-Plan Nr. 6 der Gemeinde Hamberge

a)     Auftrag Erschließungsleistungen

Beschlussgrundlage: Beschlussvorlage vom 08.10.2015

 

Der Bürgermeister berichtet, es hätten sich 17 Unternehmen an der Ausschreibung beteiligt, die Angebotseröffnung habe am 15.10.2015 stattgefunden. Das beauftragte Ingenieurbüro habe den wirtschaftlichsten Bieter ermittelt. Eine Aussprache wird nicht gewünscht.

 

Beschluss:

Die Gemeindevertretung Hamberge nimmt die Vergabeempfehlung des Ingenieurbüros EDS-Planung zur Kenntnis und ermächtigt den Bürgermeister, das durch das Ausschreibungsverfahren ermittelte wirtschaftlichste Tiefbauunternehmen mit der Ausführung der Erschließungsleistungen im Baugebiet des B-Plans Nr. 6 in Hamberge gemäß der Beschlussvorlage vom 08.10.2015 zu beauftragen.

 

Abstimmungsergebnis:9              Stimmen dafür

0Stimmen dagegen

0Stimmenthaltungen

 

 

Zu 4:B-Plan Nr. 6 der Gemeinde Hamberge

b)Straßenbenutzungsvertrag für Leitungen der öffentlichen Versorgung in der B 75

-hier: Zustimmung durch die Gemeinde Hamberge

Beschlussgrundlage: Beschlussvorlage vom 13.10.2015

 

Der Bürgermeister erläutert die Notwendigkeit des Abschlusses eines Benutzungsvertrages mit dem Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr für die geplante Verlegung diverser Versorgungsleitungen im Bereich der Bundesstraße B 75.

 

Eine Aussprache wird nicht gewünscht.

 

Beschluss:

Die Gemeindevertretung Hamberge beauftragt und ermächtigt den Bürgermeister, den Straßenbenutzungsvertrag für Leitungen der öffentlichen Versorgung im Grundstück der Bundesstraße B 75 gemäß der Beschlussvorlage vom 13.10.2015 zu unterzeichnen.

 

Abstimmungsergebnis:9              Stimmen dafür

0Stimmen dagegen

0Stimmenthaltungen

 

 

Zu 4:B-Plan Nr. 6 der Gemeinde Hamberge

c) Ausbau des Kreuzungsbereiches der B 75

-hier: Abschluss einer Vereinbarung mit dem LBV Schleswig-Holstein

Beschlussgrundlage: Beschlussvorlage vom 13.10.2015

 

Der Bürgermeister erläutert die Notwendigkeit des Abschlusses einer Vereinbarung mit dem Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein hinsichtlich des Ausbaus des Kreuzungsbereiches der B 75 einschließlich der zu schließenden Ablösevereinbarung.

 

Eine Aussprache wird nicht gewünscht.

 

Beschluss:

Die Gemeindevertretung Hamberge beauftragt und ermächtigt den Bürgermeister, die Vereinbarung mit dem Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein über den Ausbau der Anbindung des B-Planes Nr. 6 und zu gegebener Zeit des B-Planes Nr. 7 in km 2,896 der Bundesstraße B 75 gemäß der Beschlussvorlage vom 13.10.2015 zu unterzeichnen.

 

Abstimmungsergebnis:9              Stimmen dafür

0Stimmen dagegen

0Stimmenthaltungen

 

 

Zu 4:B-Plan Nr. 6 der Gemeinde Hamberge

d)Erweiterung des Gasversorgungsnetzes

Beschlussgrundlage: Beschlussvorlage vom 16.10.2015

 

Der Bürgermeister berichtet von der Anfrag der netz Lübeck GmbH zur Kostenbeteiligung der Gemeinde an der Herstellung des Gasversorgungsnetzes im Bereich des B-Plans Nr. 6.

 

Nach kurzer Diskussion ergeht folgender

 

Beschluss:

Die Gemeindevertretung Hamberge beauftragt und ermächtigt den Bürgermeister, die Absage für die anteilige Kostenübernahme der Gasnetzherstellung durch die Gemeinde Hamberge an die Netz Lübeck GmbH zu erteilen.

 

Abstimmungsergebnis:9              Stimmen dafür

0Stimmen dagegen

0Stimmenthaltungen

 

Zu 5:B-Plan Nr. 14 der Gemeinde Hamberge für das Gebiet „Traveblick“, östlich Ziegeleiweg zwischen B 75 und Travealtarm

a)     Verlängerung der Geltungsdauer der Veränderungssperre

Beschlussgrundlage: Beschlussvorlage vom 12.10.2015

 

Der Bürgermeister erläutert, dass das B-Plan-Verfahren Nr. 14 noch nicht beendet und es zur weiteren Sicherung der Planung erforderlich sei, die Verlängerung  der Geltungsdauer der im Dezember 2013 beschlossenen Veränderungssperre zu beschließen.

 

Eine Aussprache wird nicht gewünscht.

 

Beschluss:

Die Gemeindevertretung Hamberge beschließt die als Anlage 1 der Beschlussvorlage vom 12.10.2015 beigefügte Satzung der Gemeinde Hamberge zur Verlängerung der Geltungsdauer der Satzung der Gemeinde Hamberge über eine Veränderungssperre für den Geltungsbereich des sich in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes Nr. 14 r das Gebiet: "Traveblick", östlich Ziegeleiweg zwischen B 75 und Travealtarm.

 

Abstimmungsergebnis:9              Stimmen dafür

0Stimmen dagegen

0Stimmenthaltungen

 

 

Zu 5:B-Plan Nr. 14 der Gemeinde Hamberge für das Gebiet „Traveblick“, östlich Ziegeleiweg zwischen B 75 und Travealtarm

b)     Änderung des Planungsziels

Der Bürgermeister erläutert, die Gemeinde habe ursprünglich die Aufstellung des
B-Plans Nr. 14 mit dem Ziel des Erhalts des Traveblicks und der Fortführung der Nutzung Gaststätte/Hotellerie beschlossen. Stetige Bemühungen der Gemeinde sowie der Grundstückseigentümer, einen Investor und/oder Betreiber zu finden, seien in der Vergangenheit erfolglos geblieben. Daher solle das Plangebiet für eine Wohnnutzung, insbesondere für Personengruppen mit besonderem Wohnbedarf wie z. B. Senioren gerechtes Wohnen, gesichert werden. Dazu besteht Einvernehmen und es ergeht folgender

 

Beschluss:

Die Gemeindevertretung Hamberge beschließt folgende Ziele der Planung:

-          Steuerung der städtebaulichen Entwicklung am westlichen Ortseingang von Hamberge im Kreuzungsbereich der Straßen Hamburger Straße / B 75, Schulstraße und Ziegeleiweg

-          Sicherung einer der besonderen städtebaulichen Situation entsprechenden Bebauung

-          Festlegung zum Maß der baulichen Nutzung u. a. hinsichtlich der Gebäudehöhen und Kubatur

-          Sicherung des Plangebiets für die Wohnnutzung, insbesondere für Personengruppen mit besonderem Wohnbedarf, wie Senioren gerechtes Wohnen

 

Abstimmungsergebnis:9              Stimmen dafür

0Stimmen dagegen

0Stimmenthaltungen

Zu 5:B-Plan Nr. 14 der Gemeinde Hamberge für das Gebiet „Traveblick“, östlich Ziegeleiweg zwischen B 75 und Travealtarm

c)      Beauftragung von Planungsleistungen

Der Bürgermeister erläutert, ein Planungsbüro solle mit der Erstellung eines Planentwurfs beauftragt werden. Dazu besteht Einvernehmen und es ergeht folgender

 

Beschluss:

Die Gemeindevertretung Hamberge beschließt, Herrn Nagel, Planungsbüro Ostholstein in Bad Schwartau, mit der Erstellung eines Entwurfs zu beauftragen. Die Kosten werden von der Gemeinde Hamberge getragen.

 

Die Haushaltsmittel sind für das Haushaltsjahr 2016 einzustellen.

 

Abstimmungsergebnis:9              Stimmen dafür

0Stimmen dagegen

0Stimmenthaltungen

 

 

Zu 5:B-Plan Nr. 14 der Gemeinde Hamberge für das Gebiet „Traveblick“, östlich Ziegeleiweg zwischen B 75 und Travealtarm

d)     Beauftragung von Vermessungsleistungen

Der Bürgermeister erläutert, als Grundlage für die Erstellung des Planentwurfs sei die Vermessung der Fläche erforderlich.

 

Beschluss:

Die Gemeindevertretung Hamberge beschließt, ein Vermessungsbüro mir der Erstellung einer B-Plan-Grundlage zu beauftragen. Die Kosten werden von der Gemeinde Hamberge getragen.

 

Die Haushaltsmittel sind für das Haushaltsjahr 2016 einzustellen.

 

Abstimmungsergebnis:9              Stimmen dafür

0Stimmen dagegen

0Stimmenthaltungen

 

 

Zu 6:Neufassung der Hundesteuersatzung

-hier: Beratung und Beschlussfassung

Beschlussgrundlage: Beschlussvorlage vom 25.09.2015

 

Der Bürgermeister erläutert den Sachverhalt. Eine Aussprache wird nicht gewünscht. Es ergeht folgender

Beschluss:

 

Die gemäß Anlage 1 der Beschlussvorlage vom 25.09.2015 beigefügte Neufassung der Satzung der Gemeinde Hamberge über die Erhebung einer Hundesteuer (Hundesteuersatzung) wird ohne Änderungen beschlossen:

 

Abstimmungsergebnis:9              Stimmen dafür

0Stimmen dagegen

0Stimmenthaltungen

Zu 7:Energetische Sanierung der Sporthalle

Beschlussgrundlage: Beschlussvorlage vom 21.10.2015

Der Bürgermeister erläutert, im Rahmen eines Förderprogrammes des Bundes bestehe die Möglichkeit, für die Sanierung kommunaler Sportstätten und Jugend- und Kultureinrichtungen Fördermittel zu erhalten. Wegen der kurzen Fristen für die Anmeldung von förderfähigen Maßnahmen sei Eile geboten. Es wird eine Tischvorlage verteilt.

 

Die Sanierung der Sporthalle sei seit längerem beabsichtigt, insofern solle zum jetzigen Zeitpunkt die Möglichkeit der Förderung in Anspruch genommen werden.

 

Beschluss:

 

  1. Die Gemeindevertretung Hamberge beauftragt und ermächtigt den Bürgermeister, den Planungsauftrag für die energetische Sanierung der Sporthalle an das Architekturbüro Kofler Architektur + Design aus Hamberge zu erteilen.

 

  1. Die Gemeindevertretung Hamberge beauftragt und ermächtigt den Bürgermeister, den Antrag zum Förderprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ für die energetische Sanierung der Sporthalle gemäß der Beschlussvorlage vom 21.10.2015 zu stellen.

 

Abstimmungsergebnis:9              Stimmen dafür

0Stimmen dagegen

0Stimmenthaltungen

 

 

Zu 8:Verschiedenes

 

Es liegen keine Wortmeldungen vor.

 

Der Bürgermeister schließt den öffentlichen Teil der Sitzung.

 

Es wird in nicht öffentlicher Sitzung weiter beraten. Siehe gesondertes Protokoll.

 

Der Bürgermeister stellt die Öffentlichkeit wieder her und gibt die gefassten Beschlüsse dem Grunde nach bekannt. Die Sitzung wird sodann geschlossen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

(Paul Friedrich Beeck)
Bürgermeister

 

(Gabriele Weidlich)
Protokollführerin

 

Dokument1

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