Auszug - importierte Sitzung
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Beschluss |
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Gemeinde Heilshoop | Nr. 01 / 2013 - 2018 |
N i e d e r s c h r i f t
über die Einwohnerversammlung der Gemeinde Heilshoop am 25. Januar 2017, um 19.00 Uhr in Heilshoop, Hauptstraße 45, Gemeinschaftshaus
Anwesend:
Herr Bürgermeister Wendelin Herbrand
Gemeindevertreter/innen:
Herr Jan Steen Herr Lars Westphal Frau Frauke Ulverich | Frau Christiane Klopp Frau Dagmar Stolten Herr Hans-Hendrik David Herr Ulf Deecke |
sowie ca. 40 Einwohnerinnen und Einwohner der Gemeinde Heilshoop.
Von der Amtsverwaltung nahm an der Versammlung teil:
Herr Menzel als Protokollführer
Beginn der Versammlung: 19.00 Uhr
Ende der Versammlung: 20.20 Uhr
Die Einwohnerinnen und Einwohner waren am 12. Januar 2017 unter Mitteilung der Tagesordnung eingeladen worden. Die Einladung war außerdem in den Lübecker Nachrichten - Stormarn Ausgabe - veröffentlicht.
Der Bürgermeister eröffnet die Versammlung und begrüßt die Anwesenden.
Tagesordnung:
- Entwurf der Teilfortschreibung des Landesentwicklungsplans 2010 und Entwurf der Teilaufstellung der Regionalpläne zur Ausweisung von Vorranggebieten für die Windenergienutzung
hier:dargestelltes Vorranggebiet Wind auf dem Gebiet der Gemeinde Heilshoop
- Verschiedenes
Vor Eintritt in die Tagesordnung teilt Herr Herbrand folgendes mit:
a) Der Kindergarten feiert am 17.06.2017 sein 20-jähriges Bestehen.
b) Die Aktion „unser sauberes Schleswig-Holstein“ wird am 25.03.2017 stattfinden.
c) Am 29.01.2017 findet der Jahresauftakt der Dorfgemeinschaft statt.
d) Das Planungsverfahren hinsichtlich der Ostküstenleitung ist noch nicht abgeschlossen.
Zur heutigen Einwohnerversammlung teilt Herr Herbrand mit, dass ein Informationsblatt zum Thema Vorranggebiete für Windenergienutzung verteilt wird.
Zu 1:Entwurf der Teilfortschreibung des Landesentwicklungsplans 2010 und Entwurf der Teilaufstellung der Regionalpläne zur Ausweisung von Vorranggebieten für die Windenergienutzung
hier:dargestelltes Vorranggebiet Wind auf dem Gebiet der
Gemeinde Heilshoop
Herr Herbrand weist darauf hin, dass das Thema Ausweisung von Flächen für Windkraftanlagen bereits vor Jahren Thema gewesen war und zu einem Zerwürfnis innerhalb der Gemeinde geführt hatte. Eine Wiederholung müsse vermieden werden. Zu damaliger Zeit hatte die Gemeindevertretung den zu diesem Thema gefassten Beschluss revidiert und sich gegen die Ausweisung von Flächen für Windkraft ausgesprochen.
Die Gemeindevertretung hat nunmehr am 06.12.2016 erfahren, dass für Heilshoop wiederum Vorrangflächen für Windkraft ausgewiesen sind. Zuvor bestand die Aussage des Landes, gegen den Willen einer Gemeinde keine entsprechenden Flächen auszuweisen. Stellungnahmen gegen eine Ausweisung von Windkraftflächen in Heilshoop können in der Zeit vom 27.12.2016 bis 30.06.2017 abgegeben werden. Wann eine Auslegung der Pläne im Amt Nordstormarn erfolgen wird, steht noch nicht fest.
Herr Herbrand erläutert und zeigt anhand eines Planes, wo die vorgesehenen Flächen für Windkraftanlagen liegen sollen. Es handelt sich um 2 Flächen an der Autobahn. Karten, auf denen die Flächen exakt eingetragen sind, liegen noch nicht vor.
Herr Herbrand schlägt vor, dass sich eine Arbeitsgruppe bildet, die einen Antrag auf den Verzicht einer Ausweisung von Vorrangflächen für die Windkraft ausarbeitet. Er erklärt sich bereit, in dieser Arbeitsgruppe mitzuarbeiten und bereits vorhandene ältere Unterlagen zur Verfügung zu stellen. Anschließend gibt der Herbrand Erläuterungen zu den Kriterien, die gegen eine Ausweisung von Windenergieeignungsflächen herangezogen werden können. Herr Steen gibt ergänzende Erläuterungen.
Der Protokollführer teilt mit, dass die bisherige Planung des Landes aufgrund eines Urteils des Oberverwaltungsgerichtes Schleswig hinsichtlich der Ausweisung von Vorrangflächen für die Windkraft neu aufgestellt werden musste. Das Gerichtsurteil verlangt, dass eine Entscheidung über Vorrangflächen aufgrund von sachlich fundierten Kriterien zu erfolgen hat und nicht aufgrund von Wünschen bzw. Forderungen der Gemeinden.
Herr Steen teilt mit, dass auf den nunmehr vorgesehenen Vorrangflächen bei Windkraftanlagen von 150 m Höhe maximal 4 Windkrafträder aufgestellt werden könnten.
Hinsichtlich möglicher Ausschlusskriterien für Vorrangflächen wird insbesondere auf verschiedene Arten von “Großvögeln“ in der Umgebung der vorgesehenen Vorrangflächen hingewiesen. Über Herrn Roland Kaiser könne möglicherweise eine Fachkundige hinzugezogen werden.
Anschließend wird darüber gesprochen, welche Möglichkeiten bestehen, zu klären, ob die Mehrheit der Einwohner für oder gegen eine Ausweisung von Vorrangflächen ist, damit die Gemeinde gegebenenfalls eine entsprechende Stellungnahme abgeben kann. In diesem Zusammenhang wird auf das Landesportal hingewiesen, dass jedermann die Möglichkeit gibt, eine Stellungnahme abzugeben.
Seitens der anwesenden Einwohner gibt es Stimmen für und gegen eine Ausweisung von Vorrangflächen.
Eine von Herrn Herbrand vorgeschlagene Probeabstimmung in dieser Einwohnerversammlung erfolgt nicht. Es wird darauf hingewiesen, dass an dieser Einwohnerversammlung überwiegend Windkraftanlagengegner teilnehmen.
Herr Herbrand schlägt vor, dass eine Arbeitsgruppe Argumente für und gegen eine Ausweisung von Vorrangflächen sammeln sollte.
Nachdem keine weiteren Wortmeldungen seitens der Einwohner erfolgen, schließt Herr Herbrand die Versammlung. Der Tagesordnungspunkt 2, Verschiedenes, wird nicht mehr behandelt.
(Wendelin Herbrand)Bürgermeister |
| (Ralf Menzel) Protokollführer |
H:\Gremien 2013-2018\Heilshoop\2013-2018 Einwohnerversammlung\Niederschrift\2017-01-25 Nr. 01_EV 16 - N.docx