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Auszug - importierte Sitzung  

Finanz-, Bau-, Umwelt- und Sozialausschuss der Gemeinde Mönkhagen
TOP: Ö 1
Gremium: Finanz-, Bau-, Umwelt- und Sozialausschuss der Gemeinde Mönkhagen Beschlussart: (offen)
Datum: Mi, 26.02.2014 Status: öffentlich
Zeit: Anlass: Sitzung
 
Beschluss

Gemeinde Mönkhagen Nr. / 1994 - 1998

1

 

Gemeinde Mönkhagen

Finanz-, Bau- und

Umweltausschuss

Nr. 3 / 2013 - 2018 

 

 

 

N i e d e r s c h r i f t

 

über die öffentliche Sitzung des Finanz-, Bau- und Umweltausschusses der Gemeinde Mönkhagen am 26. Februar 2014 im Gemeinschaftshaus im Ortsteil Mönkhagen

 

 

Anwesend:

 

Herr Dirk Trepkau als Vorsitzender

 

Mitglieder:

 

Herr Carsten Ohrt

Herr Heiko Kieckbusch

 

Herr Olf Petersson-Larsson

Herr Holger Reimers

 

Entschuldigt fehlte: Herr Jens Kittelmann, Herr Markus Dusch

Unentschuldigt fehlte: ./.

 

Außerdem nehmen an der Sitzung teil:

 

Herr Bürgermeister Hans-Peter Offen

 

Gemeindevertreter/innen:

 

Frau Regina Kuhrt

Herr Klaus Bleiziffer

Frau Katrin Matz

Herr Ewald Mathias

 

 

Außerdem nahm teil: Herr Bein vom Ingenieurbüro Jürgens + Bein, Wahlstedt für TOP 2

 

Von der Amtsverwaltung nimmt an der Sitzung teil:

Herr Kühn als Protokollführer

 

Beginn der Sitzung: 19.30 Uhr

Ende der Sitzung: 21.12 Uhr

 

Die Ausschussmitglieder waren am 17. Februar 2014 unter Mitteilung der Tagesordnung eingeladen worden. Die Einladung war außerdem in den Lübecker Nachrichten - Stormarn Ausgabe - veröffentlicht.

 

Der stellvertretende Ausschussvorsitzende begrüßt die Anwesenden und stellt die ordnungsgemäße Ladung und Beschlussfähigkeit fest. Einwendungen werden hiergegen nicht erhoben.

 

 

 

Tagesordnung:

 

  1. Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 11.12.2013
  2. Klärteichentschlammung
  3. Wanderweg in Langniendorf

4.   Rasenmäher für den Sportplatz

5. Schranke Rodenbek

6. Verschiedenes

 

 

 

Zu 1:Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 11.12.2013

 

Die Niederschrift Nr. 2/2013-2018 über die öffentliche Sitzung des Finanz-, Bau- und Umweltausschusses am 11. Dezember 2013 war allen Ausschussmitgliedern zugegangen.

 

Gegen Inhalt, Form und Fassung der Niederschrift wurden keine Einwendungen erhoben; sie gilt somit als genehmigt.

 

 

Zu 2:Klärteichentschlammung

 

Nach einleitenden Worten durch den Vorsitzenden informiert Herr Bein vom Ingenieurbüro Jürgens + Bein, Wahlstedt, über die Thematik Entschlammung von Klärteichanlagen im Allgemeinen und die Situation der beiden gemeindlichen Anlagen aus dem Jahre 1993 und 1997, wo bisher noch keine Entschlammung durchgeführt wurde. Obwohl das Analyseergebnis der Schlämme erst in der nächsten Woche vorliegen wird, kann davon ausgegangen werden, dass die Schlämme landwirtschaftlich verwertet werden können, da die Grenzwerte der Düngemittelverordnung hinsichtlich Schwermetalle und organischer Schadstoffe wohl sicher eingehalten werden können. Im Hinblick auf die vom WZV-SE übermittelten Schlammvolumen im ersten Klärteich beider Anlagen werden diese – in Anbetracht des Alters der Anlagen als zu gering angesehen, sodass wohl mit Entschlammungskosten – nach Durchführung einer öffentlichen Ausschreibung – von ca. 105.000 - 125.000 € zu rechnen ist.

Die Gemeinde hätte für diesen Zweck am Ende 2014 die Summe von 98.800 € angespart.

Von Seiten Herrn Bein wird darauf hingewiesen, dass mittelfristig wohl auch weiterhin die Möglichkeit einer landwirtschaftlichen Verwertung möglich sein wird, in Anbetracht der Aussicht auf geringere zur Verfügung stehender Flächen jedoch mit einer Kostensteigerung zu rechnen ist.

Wären die Klärschlämme wider Erwarten nicht für eine landwirtschaftliche Verwertung geeignet, müsste mit einer Kostenerhöhung * 3 gerechnet werden.

Die vorliegenden Ergebnisse der abgaberelevanten Parameter der letzten 4 Jahre liegen bei beiden Kläranlagen weiterhin meist unterhalb der Anforderungen der Erlaubnisbescheide.

Sollte in diesem Jahr noch eine Entschlammung geplant sein, müsste eine Entscheidung der Gemeinde bis Ende März erfolgen, da das Aufbringen auf landwirtschaftliche Flächen nur in den Monaten August und September möglich ist.


 

Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung möge beschließen:

 

 

Da die Ablaufwerte der Teiche noch gut sind, wird eine Entschlammung zurückgestellt bis die Werte dies gebieten, wobei Anfang 2015 eine erneute Überprüfung erfolgen soll.

 

Abstimmungsergebnis:5              Stimmen dafür

0Stimmen dagegen

0Stimmenthaltungen

 

 

Zu 3:Wanderweg in Langniendorf

 

Der Wanderweg ist vom LBV noch nicht vollständig fertiggestellt und von der Gemeinde noch nicht übernommen worden.

 

Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung möge beschließen:

 

Die Gemeinde Mönkhagen bittet den LBV-SH um Fertigstellung der abgesprochenen Restarbeiten nach Durchführung eines kurzfristigen gemeinsamen Ortstermins.

 

Abstimmungsergebnis:5              Stimmen dafür

0Stimmen dagegen

0Stimmenthaltungen

 

 

Zu 4:Rasenmäher für den Sportplatz

 

Der Gemeinde liegt ein Antrag der Spielgemeinschaft auf Beteiligung an den Reparaturkosten bzw. alternativ an der Neuanschaffung eines Rasenmähers vor.

 

Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung möge beschließen:

 

Die Gemeinde beschafft einen neuen Rasenmäher unter Beteiligung der Spielgemeinschaft und übernimmt anteilige Kosten in Höhe von 50%.

 

Abstimmungsergebnis:3              Stimmen dafür

2Stimmen dagegen

0Stimmenthaltungen

 

Zusätzlich zu den vorliegenden Angeboten, sollen Alternativangebote eingeholt werden.

 

 

Zu 5:Schranke Rodenbek

 

Die Schranke ist im Jahr 2011 aufgestellt worden. Seitdem ist sie durch Unbekannte mehrmals beschädigt worden. Dadurch sind der Gemeinde im Jahre 2012 Kosten in Höhe von 2.254 € entstanden.

 

Die CDU-Fraktion wird von Seiten der AWG-Fraktion  gebeten, eine klare Stellungnahme zum Verbleib oder Abbau der Schranke abzugeben bzw. in der Gemeindevertretersitzung einen entsprechenden Beschluss herbeizuführen. Solange in dieser Hinsicht keine Klarheit besteht, ist der Beschluss zum Aufbau der Schranke wirksam und deshalb sollte diese funktionsfähig bleiben.

 

Während der Recherche zu diesem Thema sind folgende Punkte aufgetaucht:

 

-                 Der Weg „Rodenbek“ ist zurzeit ein Weg mit „nicht ermitteltem Eigentümer“.

-                 Der Weg war ein Gemeindeverbindungsweg (G 124-siehe Anlage) und wäre so für eventuell anstehende Deckensanierungsarbeiten vom Kreis mit FAG-Mitteln mit bis 70% bezuschussungsfähig. Dieses aber nur unter der Voraussetzung, dass es keine Einschränkung beim Befahren dieses Weges gibt.

 

Herr Bleiziffer stellt in diesem Zusammenhang fest, dass der Weg ursprünglich durch Zeichen 260StVO aus beiden Fahrtrichtungen für den Durchgangsverkehr gesperrt war und somit nicht, wie in der Beschlussvorlage formuliert, bezuschussungsfähig war.

 

Von Seiten der Verwaltung wird empfohlen, beim Grundbuchamt zu beantragen, den Weg ins Eigentum der Gemeinde einzutragen.

 

Das Amt wird hierzu um Prüfung gebeten, welche Auswirkungen eine Eigentumsübernahme hat.

 

Hinweis der Kämmerei und des Ordnungsamtes:

Da die Gemeinde Baulastträger des Weges „Rodenbek“ ist, wurde der Straßenaufbau ins Anlagevermögen der Gemeinde aufgenommen, nicht jedoch das Grundstück selbst.

Verkehrsrechtlich gibt es keine Änderungen. Der Baulastträger im Straßenbau ist die Institution, die für die Planung, den Bau, den Betrieb und die Unterhaltung einer Straße zuständig ist, die für den öffentlichen Verkehr bestimmt ist. In der Regel ist dies die öffentliche Hand (Bund, Land, Kreis, Gemeinde).

 

 

Zu 6:Verschiedenes

 

a)Es wird informiert, dass neben dem gemeindlichen Wanderweg (von der K 85 kommend) Bauschutt abgelagert wurde.

 

 

Nachdem keine weiteren Wortmeldungen mehr vorliegen, bedankt sich der Vorsitzende bei den Anwesenden und schließt die Sitzung.

 

 

 

 

 

(Dirk Trepkau)

stellvertr. Ausschussvorsitzender

 

(Hans-Werner Kühn)

Protokollführer

 

H:\Gremien 2013-2018\Mönkhagen\2013-2018 FinanzBauUmweltausschuss\Niederschriften\2014-02-26 Nr.  03_FBU 18 - N.docx

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