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Auszug - importierte Sitzung  

Finanz-, Bau- und Umweltausschuss der Gemeinde Wesenberg
TOP: Ö 1
Gremium: Finanz-, Bau- und Umweltausschuss der Gemeinde Wesenberg Beschlussart: (offen)
Datum: Do, 06.02.2014 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: Anlass: Sitzung
 
Beschluss

Gemeinde Wesenberg

1

 

Gemeinde Wesenberg

Finanz-, Bau- und

Umweltausschuss

 

Nr. 1 / 2013 - 2018

 

 

N i e d e r s c h r i f t

 

über die öffentliche Sitzung des Finanz-, Bau- und Umweltausschusses der Gemeinde Wesenberg am  06. Februar 2014 im Gemeinschaftshaus Stubbendorf

 

 

Anwesend:

 

Herr Thomas Claussen als Vorsitzender

 

Mitglieder:

 

Herr Friedhelm Möller

Herr Olav Brüß

Herr Stefan Daiß

Herr Timo Bley

Herr Detlef Anutha

Herr Burkhard Gramsch

 

Entschuldigt fehlten: Herr Karsten Kaack, Herr Robert Moltzan

Unentschuldigt fehlte:./.

 

Nichtstimmberechtigt nahmen an der Sitzung teil:

 

Frau Bürgermeisterin Karin Dettke

 

Gemeindevertreter/innen:

 

Frau Petra Sinning

Herr Thomas Claussen

Frau Ariane Denker

Herr Thomas Schmahl

Herr Reinhard Dörge

Frau Maike Schmidt ab TOP 4

 

 

Von der Amtsverwaltung nahm an der Sitzung teil:

Herr Wramp, Kämmerer

Herr Kühn als Protokollführer

 

Beginn der Sitzung: 19.30 Uhr

Ende der Sitzung: 21.45 Uhr

 

Die Mitglieder des Finanz-, Bau- und Umweltausschusses waren zu der Sitzung am 28.01.2014 unter Mitteilung der Tagesordnung eingeladen worden. Die Einladung war außerdem in den Lübecker Nachrichten - Stormarn Ausgabe - bekannt gemacht.

 

Der Vorsitzende eröffnet die Sitzung und stellt die ordnungsgemäße Ladung sowie die Beschlussfähigkeit fest. Einwendungen werden hiergegen nicht erhoben.

 

Weiterhin bittet sie um den TOP: Zuschüsse zur Tagespflege aus datenschutzrechtlichen Gründen im nicht öffentlichen Teil zu beraten. Einwendungen werden hiergegen nicht erhoben.

Tagesordnung:

 

  1. Verpflichtung der bürgerlichen Mitglieder
  2. Wirtschaftsplan der Kindertagesstätte „Stubbendorfer Mäuseburg“ für das Jahr 2014
  3. Feuerwehrangelegenheiten
  4. Haushaltssatzung mit -plan für das Jahr 2014
  5. Lärmaktionsplanung für die Bundesautobahn A 20 sowie die Bundesstraße B 75;

hier:a) Beschluss über die eingegangenen Stellungnahmen zur Lärmaktionsplanung

b) Abschließender Beschluss des Lärmaktionsplans

  1. Schülerbeförderung
  2. WBV Trave-Angelegenheiten
  3. Sanierung Langenjahrener Weg

  9.Verschiedenes

       nicht öffentlicher Teil:

10.Zuschüsse zur Tagespflege

 

 

Zu 1:Verpflichtung der bürgerlichen Mitglieder

 

Herr Claussen verpflichtet die Herren Anutha und Gramsch zur gewissenhaften unparteiischen Tätigkeit und zur Verschwiegenheit und führt sie per Handschlag in ihre Tätigkeit ein. Herr Moltzan war nicht anwesend.

 

Zu 2:Wirtschaftsplan der Kindertagesstätte „Stubbendorfer Mäuseburg“ für das Jahr 2014

 

Herr Daiß erklärt den vorliegenden Wirtschaftsplan und beantwortet Detailfragen.

 

Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung möge beschließen:

 

Die Gemeinde Wesenberg nimmt den Wirtschaftsplan der Kindertagesstätte „Stubbendorfer Mäuseburg“ für das Jahr 2014 zur Kenntnis und trägt das dort ausgewiesene Defizit.

 

Abstimmungsergebnis:6              Stimmen dafür

0Stimmen dagegen

0Stimmenthaltungen

 

Bemerkung:
Aufgrund des § 22 GO war folgender Gemeindevertreter von der Abstimmung ausgeschlossen; er war nicht bei der Abstimmung anwesend: Herr Daiß.

 

 

 

 

 

Zu 3:Feuerwehrangelegenheiten

Der anwesende Ortswehrführer Mark Brüß erklärt den Antrag auf Helmersatz (11 Stück) mit Kosten von ca. 3.900 €.

 

Des Weiteren wird über das Zuschütten des alten Feuerlöschteiches Fliegenfelde sowie über die geplante Entschlammung von Löschteichen in Groß Wesenberg und Ratzbek beraten.

 

Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung möge beschließen:

 

Die Gemeinde Wesenberg bewilligt den Kauf von 11 Stück Helmen mit Nackenschutz für die Ortswehr Stubbendorf mit Kosten von ca. 3.900 €.

 

Abstimmungsergebnis:7              Stimmen dafür

0Stimmen dagegen

0Stimmenthaltungen

 

 

Zu 4:Haushaltssatzung mit -plan für das Jahr 2014

 

Der Kämmerer des Amtes erklärt die vorliegenden Informationen zur Haushaltsentwicklung im Jahre 2013 bzw. die Haushaltsplanung 2014 und Haushaltsgrundsätze im Allgemeinen. In Anbetracht des vorhandenen Defizits wird eine Anpassung der Hebesätze für die Grundsteuern A + B und evtl. auch der Abwassergebühren empfohlen.

 

Die Hebesätze in den amtsangehörigen Gemeinden liegen zurzeit durchschnittlich bei 280 v.H. (Wesenberg = 260 v.H.), empfohlen werden 295 v.H. Der vorliegende Haushaltsentwurf basiert auf den derzeitigen Hebesätzen.

 

Der Kämmerer wird gebeten, zur Gemeindevertretersitzung eine Berechnung auf Grundlage von Alternativ-Hebesätzen von 280 v.H. bzw. 295 v.H. sowie die entsprechenden Auswirkungen mit einem Musterbescheid für ein Durchschnittsgrundstück vorzulegen. Eine Beschlussempfehlung für die Gemeindevertretersitzung hinsichtlich der Höhe der Hebesätze wird deshalb nicht erfolgen.

 

Herr Anutha bittet weiterhin um ein internes Beratungspapier in dem die Möglichkeiten der Gemeinden auf Verbesserung ihrer Einnahmesituation aufgezeigt werden.

 

Die Bürgermeisterin stellt weiterhin fest, dass zwar Haushaltsmittel bereitgestellt werden, jedoch noch keine endgültige Beschlussfassung zum Bau einer Skater-Anlage vorliegt.

 

Für den Einbau einer Brandschutztür im Kindergarten Stubbendorfer Mäuseburg gem. Auflagen der Bauaufsicht werden 3.000 € bereitgestellt.

 

Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung möge beschließen:

 

1.Nach öffentlicher Beratung unter Berücksichtigung der Verschiebung einer Entscheidung zu der Höhe der Hebesätze werden beschlossen:

 

-Der Haushaltsplan für das Jahr 2014.

-Die der Urschrift der Niederschrift beigefügte Haushaltssatzung der Gemeinde Wesenberg für das Haushaltsjahr 2014.

 

2.Die Gemeindevertretung ermächtigt gemäß § 82 Abs. 1 Satz 4 GO die Bürgermeisterin, bei unerheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben die Zustimmung zur Leistung dieser Ausgaben zu erteilen. Ausgaben sind unerheblich, wenn der Betrag von 1.000,00 € im Einzelfall nicht überschritten wird.

 

Abstimmungsergebnis:7              Stimmen dafür

0Stimmen dagegen

0Stimmenthaltungen

 

 

Zu 5:Lärmaktionsplanung für die Bundesautobahn A 20 sowie die Bundesstraße B 75;

a) Beschluss über die eingegangenen Stellungnahmen zur Lärmaktionsplanung

b) Abschließender Beschluss des Lärmaktionsplans

 

Der Protokollführer informiert über den Sachverhalt.

 

Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung möge beschließen:

 

  1. Die Gemeindevertretung Wesenberg hat die während der Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und Träger öffentlicher Belange nach § 47 d BImSchG zur Lärmaktionsplanung der Gemeinde Wesenberg eingegangenen Stellungnahmen geprüft.

 

  1. Die Gemeindevertretung Wesenberg beschließt den als Anlage 2 der Beschlussvorlage vom 07.01.2014 beigefügten Lärmaktionsplan der Gemeinde Wesenberg.

 

Abstimmungsergebnis:7              Stimmen dafür

0Stimmen dagegen

0Stimmenthaltungen

 

Zu 6:Schülerbeförderung

 

Die Bürgermeisterin erklärt die vom Innenministerium dargelegte Rechtslage. Hiernach ist ausgeschlossen, dass die Gemeinden – unabhängig von ihrer finanziellen Leistungsfähigkeit – eine Erstattung oder gar Übernahme von Eigenanteilen an den Kosten der Schülerbeförderung vornehmen.

 

Kenntnisnahme.

 

 

 

Zu 8:WBV Trave-Angelegenheiten

Der Vorsitzende berichtet über folgende WBV-Angelegenheiten:

 

  1. Antrag an die Gemeinde auf Reinigung von Kontrollschächten im Durchlassbereich K 71 in Groß Wesenberg, sowie
  2. die Überschwemmung im Bereich Wohldweg.

 

Von Seiten der Wasserbehörde wird dazu

zu 1. vermerkt, dass die Zuständigkeit wohl beim WBV selbst liegt, und

zu 2. wird die Empfehlung ausgesprochen, den Noteinsatz der Feuerwehr und die entsprechende Zuständigkeiten und Kostenübernahmen bei einer gemeinsamen Besprechung aller Beteiligten zu klären.

 

 

Zu 9:Sanierung Langenjahrener Weg

 

Es werden die Auswirkungen einer Freigabe für den Durchgangsverkehr des Langenjahrener Weges beraten. Diese Freigabe wäre Voraussetzung für die Förderung einer Deckensanierung mit FAG-Mitteln durch den Kreis Stormarn als Gemeindeverbindungsweg.

 

Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung möge beschließen:

 

Die Gemeinde Wesenberg stimmt einer Öffnung des Langenjahrener Weges für den Durchgangsverkehr zu.

 

Abstimmungsergebnis:6              Stimmen dafür

1Stimmen dagegen

0Stimmenthaltungen

 

 

Zu 10:Verschiedenes

 

a)                                                                                                                                                                                                                                                                                   Es wird um eine Aussage zur Zuständigkeit für den Winterdienst auf dem Geh- und Radweg an der B 75 in Stubbendorf gebeten.

b)                                                                                                                                                                                                                                                                                   Am Buswartehaus in Groß Wesenberg (bei Vollbrecht) ist die elektrische Anlage locker.

c)                                                                                                                                                                                                                                                                                   Die Solarbeleuchtung im Buswartehaus Eckernschmiede ist wohl defekt.

d)                                                                                                                                                                                                                                                                                   Im Bereich des Wesenberger Weges im scharfen Kurvenbereich ist ein Gebüschrückschnitt wegen fehlender Sicht nötig. Die Zuständigkeit soll geklärt werden.

e)                                                                                                                                                                                                                                                                                   Durch die Container-Kindergartenerweiterung ist der Fluchtweg vom Gemeinschaftsraum zum Sammelplatz durch die Anpflanzungen nicht mehr sichergestellt. Der Bauhof wird mit dem Freischneiden beauftragt.

f)                                                                                                                                                                                                                                                                                    Die noch stehenden Poller am Wesenberger Weg im Zugang zum Baugebiet sind nicht mehr funktionsfähig. Es wird die Anschaffung einer Wegeschranke – wie an der anderen Zuwegung vorhanden – beschlossen. (Es ist dabei auf den gleichen Schlüsseltyp – für die Feuerwehr – zu achten).

g)                                                                                                                                                                                                                                                                                   Hinsicht des Antrages auf Überprüfung eines Standortes für eine Skaterbahn am Bolzplatz Stubbendorf hat eine Rücksprache mit der unteren Bauaufsichtsbehörde und der unteren Naturschutzbehörde des Kreises Folgendes ergeben:

-          Es ist eine B-Plan-Änderung erforderlich; eine Befreiung von den Festsetzungen ist nicht möglich. Auf jeden Fall wäre über ein Lärmgutachten nachzuweisen, dass die Nutzung mit der fast unmittelbar angrenzenden Wohnnutzung des B-Plans Nr. 6 vereinbar ist. Im Rahmen einer möglichen B-Plan Änderung wäre die Öffentlichkeit zu beteiligen.

 

-          Es handelt sich um eine Grünfläche, nicht um eine Ausgleichsfläche. Aus naturschutzrechtlicher Sicht bestehen keine Bedenken, wenn der Eingriff „Versiegelung“ und „Landschaftsbildbeeinträchtigung“ ausgeglichen werden. Dazu ist ein Gesamtkonzept vorzulegen, auch bezüglich der möglichen Verlegung des Wanderweges.

h)                                                                                                                                                                                                                                                                                   Der LBV-SH ist wegen des Zustandes auf dem A1-Lager- und Containerplatz im Gewerbegebiet Stubbendorf anzusprechen. Der Bauzaun liegt flach und Baumaterialreste sind vorhanden.

 

 

Nachdem weitere Wortmeldungen nicht vorliegen, bedankt der Vorsitzende sich bei den Anwesenden und schließt den öffentlichen Teil Sitzung.

 

Es wird in nichtöffentlicher Sitzung weiter beraten. Siehe gesondertes Protokoll.

 

Der Vorsitzende stellt die Öffentlichkeit wieder her und schließt sodann die Sitzung.

 

 

 

 

 

(Thomas Claussen)

Ausschussvorsitzender

 

(Hans-Werner Kühn)

Protokollführer

 

H:\Gremien 2013-2018\Wesenberg\2013-2018 FinanzBauUmweltausschuss\Niederschriften\2014-02-06 Nr. 01_FBU 20 - N.docx

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