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Auszug - importierte Sitzung  

Gemeindevertretung Wesenberg
TOP: Ö 1
Gremium: Gemeindevertretung Wesenberg Beschlussart: (offen)
Datum: Mo, 09.02.2015 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: Anlass: Sitzung
 
Beschluss

Gemeinde Wesenberg Nr. 14 / 1994 - 1998

1

 

Gemeinde Wesenberg

Die Bürgermeisterin

Nr. 9 / 2013 - 2018

 

 

N i e d e r s c h r i f t

 

über die öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung Wesenberg am 09. Februar 2015 im Feuerwehrgerätehaus Groß Wesenberg

 

Anwesend:

 

Frau Bürgermeisterin Karin Dettke

 

Gemeindevertreter/innen:

 

Herr Olav Brüß

Herr Thomas Claussen

Frau Ariane Denker

Herr Karsten Kaack

Herr Thomas Schmahl

Herr Friedhelm Möller

Herr Stefan Daiß

Herr Reinhard Dörge

Frau Maike Schmidt

Herr Heiko Kinder

Herr Timo Bley

Herr Burkhard Gramsch

 

Bürgerliche Ausschussmitglieder:Herr Detlef Anutha

Herr Teo Claussen

Entschuldigt fehlte: ./.

Unentschuldigt fehlte: ./.

 

Zu TOP 7 nahm teil:

Herr Dipl.-Ing. Andreas Nagel vom Planungsbüro Ostholstein

 

Von der Amtsverwaltung nahm an der Sitzung teil:

Herr Mowka als Protokollführer

 

Beginn der Sitzung:19.34 Uhr

Ende der Sitzung:21.16 Uhr

Beginn nicht öffentliche Sitzung:21.17 Uhr

Ende nicht öffentliche Sitzung:21.56 Uhr

 

 

Die Gemeindevertreter/innen waren am 27. Januar 2015 unter Mitteilung der Tagesordnung eingeladen worden. Die Einladung war außerdem in den Lübecker Nachrichten - Stormarn Ausgabe - veröffentlicht.

 

Die Bürgermeisterin eröffnet die Sitzung und stellt die ordnungsgemäße Ladung sowie die Beschlussfähigkeit der Gemeindevertretung fest. Einwendungen werden hiergegen nicht erhoben.

 

Die Tagesordnung wird um TOP 10 "Haushalt des Kindergartens" erweitert.

Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen

 

 

Die Bürgermeisterin bittet sodann, über die nicht öffentliche Beratung von Tagesordnungspunkten abzustimmen. Dies ist nach der Änderung der Gemeindeordnung erforderlich geworden.

 

TOP 9: Grundstücksangelegenheiten

TOP 10: Haushalt des Kindergartens

 

Für eine nicht öffentliche Beratung:13 Stimmen

Gegen eine nicht öffentliche Beratung:0 Stimmen

Enthaltungen:0 Stimmen

 

Damit sind TOP 9 und 10 nicht öffentlich zu behandeln.

 

 

Es ergibt sich somit folgende

 

Tagesordnung:

 

  1. Einwohnerfragestunde
  2. Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 27.11.2014
  3. Bericht der Bürgermeisterin
  4. Wahl der/des 1. stellvertr. Bürgermeisterin/Bürgermeisters
  5. Wahl des weiteren Mitgliedes im Amtsausschuss
  6. Straßen und Wege, hier: Zustand des Heißweges und des Wohldweges
  7. 2. Änderung des B-Plans Nr. 10 der Gemeinde Wesenberg für das GebietGewerbegebiet Nordstormarn Reinfeld/ Stubbendorf

Südlich begrenzt durch die BAB "A1", nördlich begrenzt durch den "Wesenberger Weg", westlich begrenzt durch die Gemeindegrenze zur Stadt Reinfeld (Holstein), östlich begrenzt durch den "Buurdieksbach".

hier: Aufstellungs-, Entwurfs- und Auslegungsbeschluss.

  1. Verschiedenes

 

Nicht öffentlicher Sitzungsteil:

  1. Grundstücksangelegenheiten
  2. Haushalt des Kindergartens

 

 

 

Zu 1:Einwohnerfragestunde

 

Ein Anwohner fragt nach dem neuesten Stand der Veranstaltungen zum Thema kV 210-Trassen, die sog. Stromautobahn.

 

Herr Mowka teilt mit, dass er dieses Thema beim Tagesordnungspunkt 8 "Verschiedenes" erörtert wird.

 

 

 

Zu 2:Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 27.11.2014

 

Das Protokoll Nr. 8/2008-2013 über die Sitzung der Gemeindevertretung Wesenberg am 27. November 2014 war allen Gemeindevertretern und Gemeindevertreterinnen zugegangen.

 

Gegen Inhalt, Form und Fassung des Protokolls werden keine Einwendungen erhoben; es gilt damit als genehmigt.

 

 

Zu 3:Bericht der Bürgermeisterin

 

Die Bürgermeisterin berichtete über die Ereignisse seit der letzten Gemeindevertretersitzung. U. a.:

 

Geburtstage und Jubiläen

Von Seiten der Gemeinde sind Glückwünsche zu zwei 80. Geburtstagen, zu einem 50. sowie zu einem 60. Hochzeitstag überbracht worden.

 

09.12.2014:Sitzung zur Auflösung des Schulverbandes Reinfeld

12.01.2015:Bürgerinformationsveranstaltung in Hamberge zum 380 kV-Verlauf

13.12.2014:Weihnachtsfeier der Gemeinde in Stubbendorf. Sie sprach ihren Dank an Frau Ariane Denker aus.

22.12.2014/

08.01.2015:Besprechung beim Kreis Stormarn wegen Bauvorhaben Stöhr

17.01.2015:Tannenbaumverbrennen in Ratzbek und Stubbendorf

18.01.2015:Neujahrsempfang in Stubbendorf

23.01.2015:Jahreshauptversammlung Freiwillige Feuerwehr Groß Wesenberg

29.01.2015:Vortrag beim Kreis Stormarn. Herr Dörge nahm teil.

30.01.2015:Jahreshauptversammlung Freiwillige Feuerwehr Ratzbek

01.02.2015:Begrüßung der Asylbewerber in Reinfeld. Herr Dörge nahm teil.

05.02.2015:Treffen aller Gemeindevertretungen in Badendorf zum Thema 380 kV-Leitung

 

 

Zu 4:Wahl der/des 1. stellvertr. Bürgermeisterin/Bürgermeisters

 

Nach Aufruf durch die Vorsitzende werden für die Wahl des 1. stellvertretenden Bürgermeisters folgende Vorschläge gemacht:

 

Herr Reinhard Dörge

 

Die Abstimmung hat folgendes Ergebnis: 9 Stimmen dafür, 1 Enthaltung

 

Er erklärt, dass er die Wahl annimmt.

 

Der Gewählte wird für die Dauer der Wahlzeit zum Ehrenbeamten ernannt und vereidigt.

 

 

Zu 5:Wahl des weiteren Mitgliedes im Amtsausschuss

 

Nach Aufruf durch die Vorsitzende werden für die Wahl des weiteren Mitgliedes im Amtsausschuss folgende Vorschläge gemacht:

 

Herr Stefan Daiß

Vertreter:Herr Reinhard Dörge

 

Die Abstimmung hat folgendes Ergebnis: 11 Stimmen dafür, 2 Enthaltungen

 

Sie erklären, dass sie die Wahl annehmen.

 

 

Zu 6:Straßen und Wege

hier: Zustand des Heißweges und des Wohldweges

 

Herr Mowka erläutert die Vorgehensweise in der Vergangenheit und die mehrmaligen letzten Fristen, die er der betroffenen Firma gesetzt hat. Die Schäden an der Bankette am Wohldweg und am Heißweg sind emorm.

 

Herr Mowka hat am 09. Februar 2015, nachmittags, mit dieser Firma telefoniert und der Firma mitgeteilt, dass er der Gemeinde Wesenberg den Vorschlag unterbreiten wird, sich anwaltlich vertreten zu lassen.

 

Die Gemeinde spricht sich dafür aus, diese Sache einem Anwalt zu übergeben. Die Firma erhält ein entsprechendes Schreiben, um diese dazu zu animieren, die hinterlassenen Schäden und Mängel so schnell wie möglich zu beheben.

 

 

Zu 7:2. Änderung des B-Plans Nr. 10 der Gemeinde Wesenberg für das Gebiet: Gewerbegebiet Nordstormarn Reinfeld/ Stubbendorf

Südlich begrenzt durch die BAB "A1", nördlich begrenzt durch den "Wesenberger Weg", westlich begrenzt durch die Gemeindegrenze zur Stadt Reinfeld (Holstein), östlich begrenzt durch den "Buurdieksbach".

hier: Aufstellungs-, Entwurfs- und Auslegungsbeschluss

 

Herr Mowka und Herr Nagel erläutern kurz die Entstehung des Problems und die sinnvollen Änderungen des B-Planes, die die zukünftige Ansiedlung der Firmen ermöglichen und vereinfachen sollen.

 

Beschluss:

 

  1. Der B-Plan Nr. 10 für das Gebiet: Gewerbegebiet Nordstormarn Reinfeld/Stubbendorf, südlich begrenzt durch die BAB "A1", nördlich begrenzt durch den "Wesenberger Weg", westlich begrenzt durch die Gemeindegrenze zur Stadt Reinfeld (Holstein), östlich begrenzt durch den "Buurdieksbach", soll wie folgt geändert werden: Vermehrter Ausschluss von bisher ausnahmsweise zulässigen Wohnungen für Aufsichts- und Bereitschaftspersonen sowie für Betriebsinhaber und Betriebsleiter und die damit verbundene Förderung der gewünschten gewerblichen Nutzung.

 

  1. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

 

  1. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs ist Herr Nagel, Planungsbüro Ostholstein, in Bad Schwartau beauftragt worden. Mit der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange soll ebenfalls Herr Nagel, Planungsbüro Ostholstein, in Bad Schwartau beauftragt werden.

 

  1. Von der frühzeitigen Unterrichtung und der Erörterung wird nach § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB abgesehen.

 

  1. Der Entwurf der 2. Änderung des B-Planes Nr. 10 für das Gebiet: Gewerbegebiet Nordstormarn Reinfeld/Stubbendorf, südlich begrenzt durch die BAB „A1“, nördlich begrenzt durch den "Wesenberger Weg", westlich begrenzt durch die Gemeindegrenze zur Stadt Reinfeld (Holstein), östlich begrenzt durch den "Buurdieksbach" (Anlage 1) und die Begründung (Anlage 2) werden in den vorliegenden Fassungen gebilligt.

 

  1. Der Entwurf des Planes und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange über die Auslegung zu benachrichtigen.

 

Abstimmungsergebnis:13              Stimmen dafür

0Stimmen dagegen

0Stimmenthaltungen

 

 

Zu 8:Verschiedenes

 

a)Frau Dettke erörtert das Schreiben des Bürgervereins Ratzbek und Umgebung, das an die Bürgermeisterin am 03. Januar 2015 versandt worden ist.

 

Der Bürgerverein bittet um einen finanziellen Zuschuss für die Einarbeitung des Bürgervereins, insbesondere für die Förderung des sozialen Gemeinsinns und zur Pflege gesellschaftlicher Aktivitäten mit dem Ziel des Zusammenhalts der Mitglieder, Bürger und Nachbarn.

 

Frau Dettke unterbreitet der Gemeindevertretung den Vorschlag, die jährliche Spende für den Verein auf 300 Euro zu erhöhen.

 

Es entsteht eine rege Diskussion zwischen den Gemeindevertretern über alle Bürgervereine der Gemeinde Wesenberg und deren Spendengelder. Man appelliert  für eine gerechte Verteilung der Spenden für die drei Vereine und beschließt Folgendes:

 

Der Bürgerverein, der Vogelschießerverein und der Verein Ratzbek und Umgebung erhalten jeweils 200 Euro im Jahr als Spende von der Gemeinde Wesenberg.

 

Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen mit 13 Stimmen

 

b)Herr Mowka stellt den Stand nach den Informationsveranstaltungen für die sog. Stromautobahn vor. Er zitiert die E-Mail des Bauamtes, die alle Bürgermeister erhalten haben. Folgende Themen beinhaltet die Mail:

Die Gemeinden haben die Möglichkeit im Rahmen des Verfahrens für die Prüfung und Abwägung der Planungskorridore des ersten Abschnittes der Ostküstenleitung bis zum 15. März 2015 eine Stellungnahme abzugeben. Es besteht für die Gemeinden keine Pflicht zur Abgabe einer Stellungnahme. Die Erstellung von Beschlussvorlagen für die Gemeinden sowie die Abgabe weitergehender inhaltlicher Stellungnahmen sind Seiten des Amtes nicht vorgesehen. Gegebenenfalls sind die Stellungnahmen von den Gemeinden selbst zu verfassen.

 

c)Herr Mowka stellt in Kürze die Probleme dar, die momentan die Kläranlagen in Stubbendorf bereiten. Es geht in erster Linie um die falschen Einstellungen bei der Steuerungstechnik und der Pumpentechnik, die auch teilweise beschädigt und seit einer langen Zeit nicht mehr repariert und gewartet worden sind.

Herr Mowka schildert auch die Problematik der Rechenanlagen, die falsch eingestellt sind, kaum funktionieren oder wie bei der Anlage B 5 in Stubbendorf seit Monaten oder gar Jahren verstopft sind und nur mit großem Aufwand wieder von der Verstopfung befreit werden können.

Herr Mowka zeigt auch diverse Fotos, die die Missstände bei den Kläranlagen belegen.

Die Gemeindevertretung bittet, dass sich die Bürgermeisterin mit dem Wasserzweckverband an einen Tisch setzt und die Probleme, die in der Vergangenheit aufgetreten sind, erörtert.

 

d)Herr Claussen stellt in Kürze ein Schreiben vom Kirchengemeinderat in Zarpen vor. Es ist eine Einladung zur Friedhofsbegehung in Zarpen. Die Gemeindevertretung wird gebeten, daran teilzunehmen. Es geht um Bäume, die dort eine nicht unerhebliche Gefährdung für die Bürger darstellen. Diese Begehung soll am Donnerstag, d. 12. Februar 2015, 15.00 Uhr vor Ort stattfinden.

Frau Bürgermeisterin Dettke und Herr Claussen werden diesen Termin wahrnehmen.

 

e)Die auserwählten Gemeindevertreter, die sich um die Katalogisierung der eventuell zu pflegenden Grünflächen der Gemeinde Wesenberg in allen Ortsteilen kümmern, stellen die Arbeiten kurz vor. Es werden mögliche zu pflegende Grünflächen aller Ortsteile anhand einer kleinen Vorlage erörtert, die diese Gruppe vorbereitet hat.

 

Herr Mowka schlägt vor, diese Gruppe zusammen mit der Bürgermeisterin ins Amt einzuladen, damit das Bauamt die Grünflächen in wiederkehrende Leistungen aufteilen kann, die auszuschreiben wären und in einmalige Reparaturleistungen, die vom Bauhof des Amtes zu erbringen wären.

Das Bauamt wird demnächst einen gemeinsamen Termin vereinbaren.

 

f)Die Bürgermeisterin bittet das Amt Nordstormarn um Fertigung eines Bürgermeisterbriefes zur Information an alle Bürger über die Pflichten, die aus der Straßenreinigungssatzung resultieren und an die Hundeanmeldepflicht zu erinnern. Diese Schreiben sollen möglichst zusammen mit den Steuerbescheiden o. ä. Sendungen vom Amt versandt werden.

 

g)Die Kommunale Wählervereinigung Wesenberg stellt einen Antrag auf Prüfung des möglichen Standortes des Feuerlöschteiches in Ratzbek. Herr Kinder stellt den Vorschlag vor. Der jetzige Löschwasserteich sollte aufgegeben werden. Stattdessen sollte links vom Bolzplatz in der kleinen Senke ein neuer Löschwasserteich hergestellt werden.

 

Das Bauamt wird gebeten, eine Kostenschätzung für eine eventuelle Löschwasserteichanlage vorzubereiten. Es sollen die auszuschreibenden Reparaturkosten der bestehenden Löschwasserteichanlage gegenüber gesetzt werden. Beide Kostenzusammenstellungen sind der Gemeinde in der nächsten Sitzung vorzustellen.

 

h)Herr Mowka verteilt an alle Anwesenden die Unterlage des Schleswig-Holsteinischen Gemeindetages zu dem Urteil des Oberverwaltungsgerichtes zu Windeignungsgebieten. Er erklärt kurz den Sachstand und teilt mit, dass das Urteil, mit dem die Regionalpläne gekippt wurden, noch nicht rechtskräftig ist. Bis zur Rechtskraft des Urteiles sind Anträge auf Errichtung von Windkraftanlagen nur in Eignungsgebieten genehmigungsfähig. Allein der Bürgerwille oder der Wille der Gemeinde kann nicht entscheidend für die Ausweisung oder Ablehnung eines Eignungsgebietes sein. Lediglich fachliche Erwägungen können zu einer Entscheidung führen. Jede Gemeinde hat der Windenergienutzung substanziellen Raum zu verschaffen. Eine Lenkung über Bauleitplanung ist möglich. Es soll aber keine Verhinderungsplanung darstellen.

 

i)Herr Daiß stellt ein Problem der Kreuzung Wischhof / B 75 und Weizenring vor.

Es wird dort ständig eine deutlich überhöhte Geschwindigkeit des Straßenverkehrs festgestellt. Ferner neigen immer mehr Autofahrer dazu, die beiden in der Mitte befindlichen Abbiegespuren als innere Überholspur zu nutzen. Beide Umstände stellen aus seiner Sicht einen potenziellen Gefahrenschwerpunkt dar. Herr Daiß schlägt vor, eine oder beide Abbiegespuren abzubauen und dort stattdessen Fußgängerinseln einzurichten.

 

Es entsteht eine Diskussion zwischen den Gemeindevertretern.

 

Die Bürgermeisterin bittet das Amt Nordstormarn, dort ein Messgerät aufzustellen. Das Ordnungsamt soll die Geschwindigkeiten zwischen 06.00 Uhr und 09.00 Uhr und zwischen 17.00 Uhr und 20.00 Uhr auslesen und die Ergebnisse der Polizei vorstellen, damit dort von der Polizei eventuell eine Radaranlage aufgestellt und eine Geschwindigkeitsmessung vorgenommen werden kann.

 

 

Nachdem weitere Wortmeldungen nicht vorliegen, bedankt die Bürgermeisterin sich bei den Anwesenden und schließt den öffentlichen Teil Sitzung.

 

Es wird in nicht öffentlicher Sitzung weiter beraten. Siehe gesondertes Protokoll.

 

Die Bürgermeisterin stellt die Öffentlichkeit wieder her und schließt sodann die Sitzung.

 

 

 

(Karin Dettke)

Bürgermeisterin

 

(Peter Mowka)

Protokollführer

 

H:\Gremien 2013-2018\Wesenberg\2013-2018 Gemeindevertretung\Niederschriften\2015-02-09 Nr. 09_GV 20 - N.docx

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