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Auszug - 6. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Badendorf für das Gebiet: westlich Mitteltor, südlich Hausnummer Mitteltor 6a sowie nördlich der K 78 hier: Entwurfs- und Auslegungsbeschluss  

Sitzung der Gemeindevertretung Badendorf
TOP: Ö 15
Gremium: Gemeindevertretung Badendorf Beschlussart: (offen)
Datum: Do, 30.11.2017 Status: öffentlich
Zeit: 19:30 - 21:35 Anlass: Sitzung
Raum: Gemeinschaftshaus Badendorf
Ort: Dorfstraße 43, 23619 Badendorf
2017/11-009 6. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Badendorf für das Gebiet: westlich Mitteltor, südlich Hausnummer Mitteltor 6a sowie nördlich der K 78
hier: Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
     
 
Status:öffentlich  
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Frau Jonas beantwortet Fragen der Gemeindevertreter. Unter anderem wird näher auf die Berechnung Wohneinheiten eingegangen. Des Weiteren wird nachgefragt ob eine künftige Erstellung eines Bebauungsplanes innerorts nach Beschlussfassung nicht möglich wäre.

Innerorts könne ordnungsplanerisch noch immer ein B-Plan auferlegt werden um die Planungshoheit der Gemeinde zu wahren. Der Ausweis eines neuen Baugebietes der Gemeinde sei jedoch vorerst nicht möglich.

 


Beschluss:

 

1.1    Die während der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB vorgebrachten Stellungnahmen hat die Gemeindevertretung Badendorf geprüft.

 

1.2    Die Abwägung sowie die zu berücksichtigenden, die teilweise zu berücksichtigenden und die nicht zu berücksichtigenden Stellungnahmen ergeben sich aus der Übersicht laut Anlage 1 der Beschlussvorlage vom 20.11.2017 zur 6. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Badendorf und werden ohne Änderungen beschlossen. Die Anlage 1 ist in der beschlossenen Form der Urschrift der Niederschrift über diese Sitzung beizufügen.

 

2.1   Der Entwurf der 6. Änderung des Flächennutzungsplanes für das Gebiet westlich Mitteltor, südlich Hausnummern Mitteltor 6a sowie nördlich der K 78 und die Begründung werden in den vorliegenden Fassungen gebilligt/mit folgenden Änderungen gebilligt: ...

 

2.2   Der Entwurf des Planes und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange über die Auslegung zu benachrichtigen. Zusätzlich sind der Inhalt der Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung und die nach § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB auszulegenden Unterlagen ins Internet einzustellen und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich zu machen.

 

 


 

Abstimmungsergebnis: 

6

Stimmen dafür

 

 

0

Stimmen dagegen

 

 

0

Stimmenthaltungen

 

 

 

 

Herr Hanno Köhncke und Herr Hans-Jürgen Köhncke sind bei Beratung und Beschlussfassung aufgrund von Befangenheit nicht anwesend.

 

 

 

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