Auszug - Haushaltssatzung- mit Plan 2018
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Beratungsgrundlage: Beschlussvorlagen vom 08.11.2017 und 05.12.2017
BM Offen geht kurz auf die Eckpunkte des vorliegenden Haushaltsentwurfes ein. Eine Aussprache wird nicht gewünscht.
Beschluss:
- Der Hebesatz
für die Grundsteuer A wird von: 305 v.H. auf 311 v.H. festgesetzt.
für die Grundsteuer B wird von: 305 v.H. auf 311 v.H. festgesetzt
- Nach öffentlicher Beratung werden der Haushaltsplan für das Jahr 2018 und die der Urschrift der Niederschrift beigefügte Haushaltssatzung der Gemeinde Mönkhagen für das Haushaltsjahr 2018 beschlossen.
- Die Gemeindevertretung ermächtigt gemäß § 82 Abs. 1 Satz 4 GO den Bürgermeister, bei unerheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben die Zustimmung zur Leistung dieser Ausgaben zu erteilen. Ausgaben sind unerheblich, wenn der Betrag von 1.000,00 € im Einzelfall nicht überschritten wird.
Gemäß § 2a Absatz 3 Brandschutzgesetz wird der Ein- und Ausgabeplan 2018 für das durch die Freiwillige Feuerwehr Langniendorf- Mönkhagen verwaltete Sondervermögen genehmigt. Die Gemeindevertretung ermächtigt gemäß § 82 Abs. 1 Satz 4 GO den Bürgermeister bei unerheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben die Zustimmung zur Leistung dieser Ausgaben zu erteilen. Ausgaben sind unerheblich, wenn der Betrag von 1.000,00 € im Einzelfall nicht überschritten wird
Abstimmungsergebnis: | 5 | Stimmen dafür | |
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| 2 | Stimmen dagegen |
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| 0 | Stimmenthaltungen |
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