Auszug - Überlassung von Poolfahrzeugen an Mitarbeiter
|
Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Beschlussgrundlage: Beschlussvorlage 2020/23-064 vom 27.01.2020
Herr Beeck erläutert, zur Steigerung der Attraktivität einer Mitarbeit und Motivation der Mitarbeiter im Amt Nordstormarn solle diesen die Möglichkeit eröffnet werden, außerhalb der Dienstzeit und der dienstlichen Verwendung Poolfahrzeuge des Amtes Nordstormarn gegen einen kostendeckenden Beitrag privat zu nutzen. Herr Wulf ergänzt, Gemeindevertreter, Schiedspersonen sowie die Gleichstellungsbeauftragte könnten das Fahrzeug zu dienstlichen Zwecken nutzen.
Herr Schütt regt an, § 3 Abs. 2 a der Nutzungsordnung dahingehend zu ergänzen, dass der Nutzungsberechtigte sich in einem ungekündigten Arbeitsverhältnis mit dem Amt Nordstormarn befinden muss. Darüber besteht Einvernehmen.
Beschluss:
Der Amtsausschuss beschließt:
- die Nutzungsordnung des Amtes Nordstormarn für die Teilnahme am CarSharing mit folgender Änderung:
- § 3 Abs. 2a lautet: „dass der Nutzungsberechtigte sich in einem ungekündigten Anstellungsverhältnis mit dem Amt Nordstormarn befindet oder das Amt Nordstormarn bzw. eine amtsangehörige Gemeinde vertritt“
sowie die
Gebührensatzung für die Teilnahme am CarSharing des Amtes Nordstormarn
Abstimmungsergebnis: | 45 | Stimmen dafür | |
|
| 0 | Stimmen dagegen |
|
| 0 | Stimmenthaltungen |
|
|
|
|