Auszug - Haushaltssatzung- mit Plan 2018
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Beschluss:
1. Der Hebesatz
für die Grundsteuer A wird auf 300 v.H. belassen und festgesetzt,
für die Grundsteuer B wird von 300 v.H. belassen und festgesetzt.
- Nach öffentlicher Beratung und unter Berücksichtigung des Beschlusses zu 1. werden mit folgenden Änderungen beschlossen:
- Anpassung der Kosten für den Ausbau Mitteltor
- Einstellung der bereits verauslagten Kosten für Mülleimer
- der Haushaltsplan für das Jahr 2018,
- die der Urschrift der Niederschrift beigefügte Haushaltssatzung der Gemeinde Badendorf für das Haushaltsjahr 2018.
3. Die Gemeindevertretung ermächtigt gemäß § 82 Abs. 1 Satz 4 GO die Bürgermeister, bei unerheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben die Zustimmung zur Leistung dieser Ausgaben zu erteilen. Ausgaben sind unerheblich, wenn der Betrag von 2.000,00 € im Einzelfall nicht überschritten wird.
4. Gemäß § 2a Absatz 3 Brandschutzgesetz werden die Ein- und Ausgabepläne 2018 für die durch die Freiwillige Feuerwehr Badendorf und dessen Jugendwehr verwalteten Sondervermögen genehmigt. Die Gemeindevertretung ermächtigt gemäß § 82 Abs. 1 Satz 4 GO den Bür-germeister und den Gemeindewehrführer, bei unerheblichen über- und außerplan-mäßigen Ausgaben die Zustimmung zur Leistung dieser Ausgaben zu erteilen. Ausgaben sind unerheblich, wenn der Betrag von 1.000,00 € im Einzelfall nicht überschritten wird.
Abstimmungsergebnis: | 8 | Stimmen dafür | |
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| 0 | Stimmen dagegen |
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| 0 | Stimmenthaltungen |
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